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Hallo,

meine Frau und ich hatten bei einer nicht ganz unbekannten deutschen Charterfluggesellschaft Flüge von Hamburg nach Fuerteventura und zurück gebucht. Wegen unseres kleinen Hundes, der in seiner Tasche mit uns in der Kabine reist, hatten wir bei der Buchung extra Nonstopflüge ausgewählt, um dessen Aufenthalt in besagter Tasche so kurz als möglich zu halten.

Die ausgewählten Flüge wurden auf der Webseite als Nonstopflüge bezeichnet. Bei den Flugdetails war folgerichtig keine Zwischenlandung verzeichnet.,

Ca. 4 Wochen vor dem Hinflug bekamen wir Emails mit dem Inhalt, daß sich beide Flüge geändert hatten: der Rückflug beinhaltete nun eine Zwischenlandung in Gran Canaria, was die Flugzeit erheblich verlängerte.

Zwar konnten wir diesen Flug kostenlos in einen Nonstopflug umbuchen, aber der erfolgt 2 Tage später. Was bei uns natürlich Mehrkosten für Unterkunft und Mietwagen verursacht.

Die Fluggesellschaft läßt in ihren AGB bei Flugzeitenänderungen neben außergewöhnlichen Umständen (Krieg usw.) lediglich "flugbetriebliche Gründe" (z.B. Einschränkungen des Betriebes an Flughäfen) zu.

Fragen daher:
1. Haben wir grundsätzlich einen Anspruch auf einen Nonstopflug, so wie gebucht?
2. Falls ja, ergibt sich aus der beschriebenen Änderung ein Entschädigungsanspruch?
3. Welche uns zusätzlich entstandenen Kosten können wir geltend machen?

Vielen Dank,

   Jürgen
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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