Hir einmal ein etwas abstruser Fall:
Geplante Reise:
Abflug Porto 16.10h, Ankunft München 20.00h. Anschlussflug Abflug München 20.55 h, Ankunft Düsseldorf 22.00h.
Wegen Flugverspätung des Fluges OPO->MUC wurde der Anschlussflug MUC->DUS nicht erreicht. Das Angebot von Lufthansa sah eine Übernachtung in MUC und einen Weiterflug nach DUS am kommenden Tag vor.
In Eigeninitiative haben wir den Flug MUC->DUS auf einen Flug MUC-> Köln (CGN) umgebucht. Abflug MUC: 21.55 h, Ankunft CGN 23.00 h.
Danach Weiterreise mit dem Taxi.
ABER: Da in DUS das Parkhaus zwischen 24.00h und 06.00 h geschlossen war (Außenparkplatz mit Parkservice), sind wir mit dem Taxi nicht nach DUS zum Flughafen, sondern direkt nach Hause (Mönchengladbach gefahren. Ankunft dort: 00.37 h.
(Fiktiv wären wir mit dem Taxi um 00.20 in DUS am Flughafen angekommen, hätten aber unser Auto nicht bekommen.)
Frage: Was gilt als Ankunftszeit im Sinne der Verspätungsentschädigung?
a) Die Fiktive Ankunftszeit aus dem Lösungsvorschlag der Lufthansa? Dann betrüge die Verspätung wg der Übernachtung ca. 9 Stunden.
b) Unsere tatsächliche Ankunftszeit zuhause? Dann beträgt die Verspätung nur 2.37 Stunden.
c) Die fiktive Ankunftszeit, wenn wir mit dem Taxi nach DUS gefahren wären? Dann beträgt die Verspätung nur 2.20 Stunden.
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