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+148 Punkte
Unser Flug mit Condor Flugdienst sollte um 11:25 Uhr von Teneriffa (Süd) nach Frankfurt gehen. Am Schalter sagte man uns, dass die Maschine einen technischen Defekt. Wir haben dann einen Zettel von den Condormitarbeitern bekommen (Bestätigung der Flugunregelmäßigkeit) und wurden  in ein Hotel gefahren. Nach sage und schreibe 2 Tagen (51 Stunden) hoben wir dann ab. Wir kamen in Frankfurt an und waren mit den Nerven am Ende. Condor schreibt uns auf unseren Beschwerdebrief jetzt: "Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche. Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalles bald wieder einmal an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können. Mit freundlichen Grüßen- Dorothea Schümann". Das sagt uns alles nichts und wir haben das Gefühl, dass man uns hier verschaukeln und hinhalten will.

Welche Rechte haben wir? Was sollten wir am Besten machen? Wie können wir gegen Condor vorgehen?

Vielen Dank für eure Tips!

Familie Hartmann
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
+148 Punkte

95 Antworten

+22 Punkte

Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

 

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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

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Ob CONDOR, Lufthansa, Germanwings oder TUIfly - die Airlines sind alle unbelehrbar in Deutschland. Es scheint so zu sein, als wären deutsche Flugpassagiere besonders zögerlich, vorsichtig, genügsam und vielleicht auch ein bisschen blauäugig. Denn sonst kann man sich das dreiste Verhalten der Fluggesellschaften nicht erklären. Die Airlines lassen Passagiere GNADENLOS nach Schema F eiskalt auflaufen. Kein Entgegenkommen. Im besten Fall warme Wort und einen "feuchten Handschlag" in Form eine Fluggutscheins. Na toll!

Ich kann zu COndor zwar nix sagen, aber meine Erfahrung mit TUIfly hat mir gereicht und mich EINES GELEHRT: Das nächste Mal sofort zum Anwalt und dem die Marschroute mitgeben, ALLES, wirklich ALLES gegen die Fluggesellschaft reinzuholen!

TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.

und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig angry) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.

Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.

Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat cheeky

FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.

Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!

Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist wink:

TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen

Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
 

Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Bartholl,

 

wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.

 

Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde. 

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.

 

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Genauso wie bei uns - siehe unten!
+17 Punkte

Ich fliege aus beruflichen Gründen sehr viel und hatte bei Lufthansa auch den SENATOR Statuts, mit dem ich dachte, als ausgewiesener guter Kunde der Lufthansa wenigstens auf etwas Entgegenkommen hoffen zu dürfen: WEIT GEFEHLT! Die Lufthansa zieht ihr Score-Sparprogramm dermaßen rigide und ohne jede Rücksicht auf Kunden durch, dass einem Hören und Sehen vergehen.

Wenn ich mit meinen Kunden nur annähernd so umgehen würde, hätte ich am Ende des Monats NIEMANDEN mehr, der unsere Dienstleistungen abnehmen würde.

WIESO glauben Fluggesellschaften, mit guten Kunden, Passagieren und VOR ALLEM MENSCHEN derart umspringen zu dürfen? Wieso werden ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern behandelt wie bei einem Viehtransport? Wieso kümmern sich Fluggesellschaften nicht wenigstens etwas um hilfsbedürftige Menschen, die nicht jeden Tag fliegen und bei Flugverspätungen und Umbuchungen nicht sofort wissen, was zu tun ist.

Man muss aber auch feststellen, dass Flugpassagiere sich fast ALLES gefallen lassen. Da wird auf jeden Hilfs-Hilfsmitarbeiter oder Praktikanten von Fluggesellschaften gehört. Menschen scheinen von Natur aus hörig und ergeben. Nur wenige scheinen sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Das setzt sich dann bei Problemen mit der Fluggesellschaft fort.

Wenn ich hier im Forum FRAGEN lese, ob die Fluggesellschaft etwa vielleicht doch ein bisschen HAFTEN WÜRDE, wenn der Koffer total zerstört wurde oder wenn Passagiere einfach mal 17 Stunden am Flughafen allein gelassen wurden und dann mit einem Tag Verspätung ankamen, da stellt sich mir die Frage, wann HÖRIGKEIT in unbedingten GEHORSAM umschlägt. 

Sind Flugpassagiere jetzt nach Gesetz UNTERTANEN der Fluggesellschaften?

Ich bin sprachlos ob der (offensichtlich selbstverschuldeten) Unmündigkeit und Hörigkeit deutscher Verbraucher. Man muss als Unternehmen (Fluggesellschaft oder wer auch immer) offenbar nur dreist, entwürdigend und unverfroren genug auftreten, dass Verbraucher alles als bare Münze akzeptieren. blush

Ich habe bereits so viele Flugverspätungen erlebt, dass ich aufgehört habe, zu zählen. Da mich Lufthansa in letzter Zeit als Senator nur noch verhöhnt, wollte ich jedoch wenigstens ein bisschen zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Bei der erstbesten Flugverspätung (und die tat sich - OH WUNDER! - schneller auf, als gedacht) habe ich eine Entschädigung von 1200 Euro verlangt. Lufthansa hat natürlich alles von sich gewiesen und viele warme bedauernde Worte der Entschuldigung gefunden, jedoch keinen Cent bezahlt. Ich hatte mir geschworen, diese Sache bis zum Ende durchzufechten und hätte mir eigentlich gewünscht, dass Duell mit Lufthansa vor Gericht austragen zu dürfen. So weit kam es dann doch nicht, da Lufthansa nach den bemühungen meines Anwalts dann doch - OH WUNDER! - sofort einknickte und die 1200 Euro zahlte.

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Ich finde, dass man allen Verbrauchern, die den Mut aufbringen, gegen solche Machenschaften von Fluggesellschaften vorzugehen, HÖCHSTEN RESPEKT entgegenbringen sollte. ICH ZÜCKE JEDENFALLS MEINEN HUT vor Leuten, die es solchen Fluggesellschaften zeigen.
+14 Punkte

Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Ja, GUTEN MORGEN!

Wers noch nicht gemerkt hat: Fluggesellschaften rücken die Scheine nicht so einfach "aufs erste Anfordern" raus. Die bocken, was das Zeug hält. Da hilft es wenig, dass die Entschädigung im Gesetz steht.

Was will man als kleiner Verbraucher da schon machen? Die Flugkonzerne sind doch viel zu mächtig, als dass die sich um irgendwelche Flugpassagiere kümmern. Die EU Fluggastrechte sind ja auf dem Papier sehr schön. Alles hört sich wunderbar verbraucherfreundlich an. Wenn man dann aber mal im Schlamassel einer Flugverspätung feststeckte und die Entschädigung haben will, geht gar nichts. Was nützen solche Gesetze? Das ist wieder typisch Europa: Vorschriften über die Krümmung der Banane und Gurke, aber total unnütz in der Praxis.

Wenn man 250 € Entschädigung von der Fluggesellschaft will, kann mans gleich sein lassen. Bei 800 € oder mehr als 1000 € wirds natürlich schon interessanter. So viel Geld würd ich jetzt auch nicht einfach in den Wind schießen. Wenn ich einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf soviel Geld habe, dann will ich den auch durchsetzen. 

Außerdem wärs mir der Spaß wert, allein schon deswegen, weil die Fluggesellschaften so dreist sind und immer glauben, die können mit ihren Kunden machen was sie wollen: Erstmal stundenlang in der Warteschleife hängen lassen, wenn man dran ist, weiß wieder keiner, worums geht usw.

Das ist heutzutage in der Flugbranche genauso wie bei Telekomkonzernen, Internetanbietern, der Bahn usw. Überall darf der Kunde schön für jede Extra "Leistung" zahlen, aber wehe, man beschwert sich einmal. Dann wird jeder Cent umgedreht. Lächerlich, einfach lächerlich. Oder besser: Traurig, einfach traurig!

ÜBRIEGENS: Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

Beantwortet von (6,180 Punkte)
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So ein Unsinn!!! was soll denn das schon heißen:

dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden.

 Da versucht Condor doch nur wieder Sand in die Augen naiver und ahnungsloser Passagiere zu streuen. Die zitieren einfach den gesetzestext. Der sagt doch zu der Verspätung gar nichts aus. Das ist einfach irgendein Gesetzesbegriff, den man auf alle Fälle anwenden kann. Das scheint mir gezielte Augenwischerei zu sein: Passagiere so viele und so schwierige Rechtsbegriffe wie möglich vor die Füße werfen, dass leichtgläubige Leute den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

frown

So wird man heutzutage also als Kunde behandelt, der nicht nur bereits den ganzen Ärger und Stress wegen einer Flugverspätung mitmachen musste, sondern als Zugabe dann auch noch zum narren gehalten wird.

Und da wundern sich die Fluggesellschaften, dass Passagiere ärgerlich sind? Hallo? gehts noch?

Da ist doch die Entschädigung der Richtlinie wegen Flugverspätung nur ein kleiner Anfang. Eigentlich müsste man die Fluggesellschaften auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn die Bahn sogar bei Unwetter, Schnee und Streik wegen Verspätung zahlen muss, wieso können die Fluggesellschaften sich bei jeder Verspätung rausreden.

Übrigens scheint Condor wohl alle Fälle erstmal abbügeln zu wollen (Bericht aus der Frankfurter Rundschau):

Fluggäste hatten in einem Fernsehbericht der ARD heftige Vorwürfe gegen Condor. Die Fluggesellschaft lehne generell eine Entschädigung ab, obwohl die Rechtslage klar sei.

Und wer dann klagt, hat wohl gute Aussichten, zu gewinnen:

Aus dem Rüsselsheimer Amtsgericht ist zu hören, dass die meisten Fälle gegen Condor entschieden würden.

Beantwortet von (6,640 Punkte)
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+13 Punkte

Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
+13 Punkte
Ich habe meine Fluggastrechte mit Anwalt bekommen. Ich frage mich bis heute, warum die Condor so was macht. Erst nichts zahlen und erst als ich mit Anwalt aufmarschiere, Anwaltskosten + Entschädigung. Hätten die auch billiger haben können.
+10 Punkte

Sie haben zufällig eine Fluggesellschaft und wollen lästige Kunden Bittsteller einfach loswerden. Hier die BLAUPAUSE für den Service-Mitarbeiter:

1. EGAL, WAS ein Kunde schreibt, sagt oder tut: Zuerst NICHTS TUN und NIEMALS eine Reaktion zeigen.

2. Nur wer dann nach Wochen immer noch rummacht, erhält ein Schreiben. In dem Schreiben möglichst VIELE Rechtsbegriffe verwenden. Die eigene Rechtsmeinung als Gesetz darstellen und auf IRGENDWELCHE Paragraphen verweisen.

3. Wer dann immer noch nicht ruhig ist, erhält - AUS KULANZ - einen Fluggutschein.

4. Auch wenn Du denkst, es geht gar nicht: Fluggäste sind IMMER DÜMMER, als man denkt. Daher:

5. DIE SACHE EINFACH AUSSITZEN.

Die paar Leute, die ihre Drohungen wahr machen und wirklich zum Anwalt rennen, kann man für ein paar Hundert Euro mit der Rechtsabteilung loswerden. So spart man schön einige Milliönchen an Geldern, die eigentlich Verbrauchern zustehen.

Aber so ist eben die europäische Gesetzgebung: Sieht immer schön aus. Hört sich immer gut an. Bringt in der Praxis gar nix. Nur wer gute Anwälte seine Berater nennt, kann es sich leisten, einer Fluggesellschaft Paroli zu bieten.

Beantwortet von (5,470 Punkte)
+10 Punkte
+15 Punkte

Echt der Wahnsinn:

Unser Fall ist genauso gelaufen, wie hier von vielen gepostet. Die Schreiben waren teilweise wortgleich. Wir sind aber froh, dass wir ohne Prozess die 1800 € bekommen haben.

Über die Condor kann man echt nur den Kopf schütteln. surprise

Beantwortet von (6,510 Punkte)
+15 Punkte
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