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Ich hatte auf einem Flug mit Lufthansa meinen Rimowa - Koffer, mit dem ich fast jede Reise mache, mitgenommen. Am Flughafen in Madrid habe ich gemerkt, dass der Koffer einen (zwar kleinen, aber extrem ärgerlichen) Riss an der rechten Seite über ca. 12 cm hatte. Das Plastik ist dort richtig eingerissen. Außerdem war die rechte Seite total zerkratzt. Und es fehlte ein Teil des Rades, was abgebrochen war.

Am Flughafen bin ich dann sofort zum Handlingsagent von Lufthansa. Die Dame wollte mir erst keine Schadensbestätigung geben, da die Beschädigungen zu gering wären. Erst auf mein Drängen hat sie mir dann eine P.I.R. Anzeige ausgedruckt. Das ganze hat mich mit Wartezeit am Kofferband und langem Warten bei dem Handlingsagent schon fast 2 Stunden gekostet.

In Deutschland hat mir die Lufthansa dann zurückgeschrieben, dass sie für rein ästhetische Schäden am Gepäck nicht haften müssten. In den AGB der Lufthansa würde stehen, dass solche geringfügigen Schäden nicht ersetzt werden müssten.

Stimmt das?

Muss Lufthansa für Kratzer, Risse und einem halb abgebrochenen Rad am Koffer NICHT HAFTEN?

Können die so etwas durch ihre AGB ausschließen?
Gefragt in Gepäckschaden von
wieder getaggt von
+33 Punkte

17 Antworten

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Quatsch, die müssen Dir solche Schäden IN COMPLETO bezahlen. Das werden die auch durch ihre AGB nicht einfach so einseitig ausschließen können.

Einfach hartnäckig bleiben cool

Beantwortet von (7,080 Punkte)
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Lufthansa versteht nur die harte Tour, soll heißen: Sofort RECHTSANWALT einschalten (am besten Fachanwalt für Gepäckrecht) und wenn die nicht innerhalb von 2 Wochen zahlen, KLAGEN.

Die versuchen immer, die Kunden erst hinzuhalten. Erst gibt es überhaupt keine Anwort. Dann erbarmen sie sich nach Monaten Wartezeit mal, einem Flugpassagier zu antworten. Meist gibt es jedoch außer freundlichem Lamentieren NICHTS, NADA, NIENTE.

Seltsam nur, dass Lufthansa so nahezu jeden Rechtsstreit vor Gericht verliert. Aber die hoffen eben, dass die meisten Passagiere schon vorher genervt und verzweifelt aufgeben. Und das Konzept scheint aufzgehen: Viele scheinen von der Rechtsverfolgung abzulassen.

PASSAGIERE DIESER WELT: TUT EUCH ZUSAMMEN! LASST EUCH DIESE WILLKÜR NICHT GEFALLEN!
Beantwortet von (6,390 Punkte)
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Nee, klar, die Airline macht Dir Deinen Koffer kaputt und muss dafür nicht einstehen. So weit ist es zum Glück ja noch nicht. Am besten sofort Anwalt einschalten.
Beantwortet von (1,940 Punkte)
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Wenn ich Dir in Dein Auto trete und dort Dellen entstehen, muss ich tausende Euro für die Reparatur zahlen.

Wieso soll das bei Fluggesellschaften anders sein. Das BGB kennt nur einen Grundsatz: Der Schädiger haftet dem Geschädigten für den Ausgleich aller Schäden.
Beantwortet von (5,030 Punkte)
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Die Lufthansa muss für alle Beschädigungen am Reisekoffer aufkommen. Das wäre ja noch schöner, wenn man jetzt Reisekoffer mal eben ohne Konsequenzen zerkratzen dürfte.
Beantwortet von (7,150 Punkte)
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@ A380toddler und @ ALLE:

Wegen der Rechtsanwaltskosten hatte ich auch erst einiges Bauchweh. Ist aber ohnehin zweitrangig, da IMMER DIE AIRLINE die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss. Wir sind zwar rechtsschutzversichert, hatten aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250 euro pro Schadenfall. Daher hatte ich mich vorher bei der Versicherung erkundigt. Die sagten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen würden, aber blablabla. Die Dame unseres Versicherers wollte mich dann auch gleich an einen Anwaltsheini vom Versicherer durchstellen. Ich habe das abgelehnt und auf meinem Recht bestanden, dass ICH DEN ANWALT AUSSUCHEN darf. Da hat sie dann kleinlaut zugegeben, dass "auch das kein Problem wäre" cheeky

Wir haben nachher sohgar unsere Selbstbeteiligung von 250 euro wieder gekriegt. Ich würde euch raten, dem Anwalt schon im Voraus genau zu sagen, dass ihr die Entschädigung wegen der Flugverspätung PLUS Anwaltskosten PLUS die Kohle vom Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung haben wollt. Die Kanzleien wissen dann, welche Positionen sie bei der Airline vorlegen.

Bei uns hat es mühelos geklappt. Ich kann nicht wirklich ssagen, was die Anwälte der Kanzlei gemacht haben. Ich habe aber einen guten Eindruck gehabt und fühlte mich gut aufgehoben. Meine Empfehlung: Rechtsanwaltskanzlei Jan Bartholl BLS aus Berlin. Spezialisiert auf europäisches Flugrecht und total bequem, ein Anruf, eine Mail mit den Unterlagen und schon war die Kohle da. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für Reiserecht vorziehen, als es vom Wald- und Wiesenanwalt vor der Haustür machen zu lassen. Der Fachanwalt kennt jeden Winkelzug und jeden Trick aus dem EffEff und kann dann im Falle des Falles der Joker sein (ein Anwalt der so was nicht immer macht ist doich den Fluggesellschaftern hiflflos ausgeliefert).

Bei uns: 2 x 600 Euro PLUS 250 Euro Selbstbeteiligung. Was die Lufthansa unserem Anwalt zahlen musste, weiß ich gar nicht. Hab ich gar nicht mehr nachgefragt. War ja auch egal, weil wir unsere Kohle auf jeden Fall erhalten hatten laugh

Ach ja, Lufthansa hat natürlich vorher auch wieder elendig lange versucht uns zu verar... Es hieß dann immer wieder, dass ein völlig unverhersehbarer technische Defekt an der Maschine zur sehr bedauerlichen Verspätung geführt hätte. Wers glaubt ... cool

Als unser Anwalt sich dann eingeschaltet hat, war Lufthansa dann ganz plötzlich handzahm und hat folgsam und anständig die 1200 Euro gezahlt. Aber vorher mussten die in 3 Briefen !!!!!! erstmal ordentlich losziehen und wollten mir weismachen, dass wir keine Chance auf Entschädigung hätten. Die versuchen echt alles ... ALLES ... um unbescholtenen und unwissenden Passagieren Sand in die Augen zu streuen. Nachher mit Anwalt heißt es dann immer lammfromm: Haben wir ja so nicht gemeint... blablabla Es ist nur leider echt kläglich, dass wohl Tausende von Passagieren den Ausreden und Märchen der Fluggesellschaften glauben. Wieso weiß ich auch nicht. Ist denn heute keiner mehr Manns genug, so einen unsinn mal zu hinterfragen!??????????? 

Dieses Schreiben der Lufthansa hier hat uns die Kanzlei geschickt:

 
Beantwortet von (4,370 Punkte)
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wir hatten genauso einen Fall mit Air Berlin. Auf einem Flug nach Spanien haben wir drei Koffer am checkin an die Air Berlin gegeben. In Spanien waren plötzlich nur 2 Koffer da: es fehlte natürlich genau unser großer Koffer, in dem wir alle wichtigen Sachen (medikamente, Kontaktlinsen, Brille, Laptop, ipad Hülle, Handyladegerät, usw) reingepackt hatten. Super! So standen wir da mit fast nichts. Die Sachen meiner kleinen Tochter konnte ich mir schlecht anziehen.

Die Mitarbeiterin der Air Berlin am Flughafen sagte uns, dass der Koffer wahrscheinlich mit dem nächsten Flieger am nächsten Tag nachgeliefert wird. Wir haben dann am nächsten Tag immer wieder dort angerufen, aber man sagte uns dass der Koffer leider noch nicht gekommen wäre. Am nächsten tag ging es wieder so weiter. Wir konnten am 3. Tag nicht mehr ohne die Sachen auskommen und sind dann shoppen gegangen. Was soll man machen? Ich kann nicht 3 Tage in den gleichen Klamotten rumlaufen und dann noch in Spanien bei brüllender Hitze. 

Als auch nach einer woche der Koffer noch nicht da war, haben wir alle Sachen dort unten neu gekauft. Insgesamt haben wir fats 800 eur ausgegeben. In Deutschland zurück hat sich Air Berlin dann gemeldet und gesagt, sie könnten leider keine Entschädigung zahlen, da angeblich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen drinsteht, dass Fluggesellschaften für so was nicht haften. Wir haben uns dann noch einige Male beschwert, aber mehr als ein Fluggutschein über 120 EUR wollte man uns partout nicht anbieten.

Nachdem ich mich in verschiecdenen Foren erkundigt hatte, dass uns auf jeden Fall viel mehr zusteht, habe ich dann die empfohlene Rechtsanwaltskanzlei Bartholl in Berlin beauftragt. Und es kam wie es offenbar immer bei Fluggesellschaften ist, wenn sich ein Anwalt mit denen streitet. Plötzlich hat die Air Berlin nach den Verhandlungen mit unserem Rechtsanwalt doch 800 Euro bezahlt. 

Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht: Glauben die echt, dass alle Flugpassagiere so blöd sind und sich mit einem Fluggutschein abspeisen lassen? Und statt uns eine angemessene Entschädigung zu zahlen, muss Air Berlin jetzt die vollen über 800 eur zahlen plus Anwaltskosten. Das hätten die sich auch sparen können. Aber offenbar wollen Airlines so was nicht verstehen... crying

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Das Geschäft der Fluggesellschaften heutzutage ist es, schnell das Geld von Flugpassagieren für Flüge einzuziehen und mit dem kostenlosen Kredit (Vorkasse) von den Kunden zu arbeiten. 

Lästig ist dann für die Airlines nur noch, dass die Leute so dreist sind und auch noch die pünktliche Beförderung aus der Flugbuchung fordern. Daher werden Passagiere am besten zu hunderten fließbandartig "abgewickelt": Hunderte schon aneinandergereihte Sardinen am Checkin, dann die gleiche Schlange zum Security Check und weiter gehts zum Gate und ab ins Flugzeug. Dass sich niemand von den hörigen Flugpassagieren über den Kommandoton und die Befehle der Airline-Mitarbeiter wundert, ist ein Phänomen unserer Tage. Airline, Dein Wille geschehe!

Und wenn die Fluggesellschaft dann gerade mal wegen zwei Euro fünfzig einen Mitarbeiter einspart und deshalb die Maschine erst Stunden später abheben kann, stehen sich die Passagiere am Flughafen die Beine in den Bauch. Mich wundert echt, dass sich nicht mehr Leute gegen die Fluggesellschaften wehren. Wenn man so als Transportgegenstand und nicht mehr als Mensch behandelt wird, finde ich es traurig, dass sich die Airlines nicht wenigstens den älteren Reisenden oder Familien mit Kleinkindern annehmen. Stattdessen werden einfach alle im Regen stehen gelassen.

Dem wollte der Gesetzgeber ja einen Riegel vorschieben und hat den Airlines ja ziemlich eindeutig gezeigt, dass es so nicht geht. Aber die unbelehrbaren Airlines zahlen die Entschädigungen bei Flugverspätung natürlich nicht aus. 

Wieso auch?

Wer als Flugpassagier erst einmal am Flughafen genügend rumkommandiert und eingeschüchtert wurde, traut sich nach einer heftigen Flugverspätung natürlich auch nicht mehr, überhaupt darüber nachzudenken, deswegen eine Entschädigung zu fordern. 

So macht man sich Verbraucher untertan. Kommandieren, abschrecken und schön verwirren, bis auch der letzte Verbraucher darüber zweifelt, ob er denn vielleicht möglicherweise etwas netter behandelt werden könnte und eventuell ein kleines Entgegenkommen erwarten könnte.

 

Die Ohnmacht des Menschen in Mäßigung oder Hemmung der Affekte nenne ich Knechtschaft; denn der von seinen Affekten abhängige Mensch ist nicht Herr über sich selbst, sondern dem Schicksal untertan.

 

Spinoza

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Generell haftet die Fluggesellschaft nach Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen (bei Google Suche eingeben: "Art. 17 Montrealer Übereinkommen Reise-Recht-Wiki.de" kommt sofort an erster Stelle) für Schäden am aufgegebenen Gepäck.

Es stellt sich also die Frage, ob

1. der Koffer selbst auch als Gepäck zählt, oder nur dessen Inhalt,

2. ob Risse und Kratzer am Koffer auch als ersatzfähige Schäden zu werten sind und

3. inwieweit die Haftung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Fluggesellschaft ausgeschlossen werden darf.

 

(1) Zuerst einmal sind auch Koffer, Reisetaschen und ähnliches als Gepäck anzusehen. Es kommt dabei nicht auf die speziellen Gegenstände an, sondern darauf, ob diese bei der Reise mitgeführt werden.

(2) Das führt dazu, dass der Luftfrachtführer in gewissem Maße auch für Schäden am Koffer haften muss. Allerdings schränkt der Art. 17 Abs. 2 Montrealer Übereinkommen diese Haftung für folgenden Punkt ein: Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf die Eigenart des Gepäcks zurückzuführen ist.

Dies bedeutet konkret auf die Transporttaschen bezogen: Gerade Koffer und Reisetaschen dienen dem Schutz der mitgeführten Gegenstände vor Verschmutzung und Beschädigung. Mit einer gewissen reisebedingten Inanspruchnahme des Gepäcks muss daher immer gerechnet werden.

 

Beispielhaft:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. 22 S 270/10 - Schadensersatz für Kofferschaden bejaht (bei Google Suche eingeben: "22 S 270/10 Reise-Recht-Wiki.de" kommt sofort an erster Stelle)

Hier ging es um einen beschädigten Koffer (Hartschale eingedellt, abgebrochenes Rad); die Fluggesellschaft kam für den Schaden am Koffer auf, da das Ausmaß der Beschädigung nicht mehr im "normalen" Bereich lag.

 

Bis zu welchem Maße eine Beschädigung noch hinzunehmen ist, entscheidet im Streitfall das Gericht. Ein Schadensprotokoll kann daher nicht von vornherein verweigert werden. Ebenso wenig können Ansprüche allein aus der Aufgabe eines solchen Protokolls heraus gezogen werden. Das Schadensprotokoll dient in erster Linie der Beweissicherung und kann zudem als Schadensanzeige fungieren. Ob dann tatsächlich der geltend gemachte Anspruch begründet ist, bleibt im Einzelfall abzuwarten.

 

(3) Neben der Haftungsbeschränkung durch zum Beispiel das Montrealer Übereinkommen kann der Luftfrachtführer auch bestimmte Teile des Beförderungsvertrages und der Schadenshaftung im Zuge der Privatautonomie beider Vertragsparteien auch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestalten.

Es gelten dabei die Regelungen der §§ 305 ff. BGB: Die AGB müssen wirksam in den Vertrag miteinbezogen worden sein (die andere Partei muss auf die AGB hingewiesen worden sein) und diverse Klauseln sind unzulässig (keine überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln, keine unangemessene Benachteiligung durch die Klauseln, etc.).

Die AGB sollen den Verbraucher nicht juristisch knebeln, sondern das bestimmte Rechtsverhältnis umfassend regeln und gesetzliche Lücken schließen.

Bezüglich der Haftung verbietet § 309 Nr. 7 BGB den Haftungsausschluss für Gesundheitsschädigung und die Verletzung von Körper und Leben. Abgesehen von den allgemein gültigen Grundsätzen (Treu und Glaube, keine unangemessene Benachteiligung, ...) ist die Haftungsregelung für Sachschäden durch AGB nicht gemäß §§ 305 ff BGB beschränkt.

Eine AGB-Klausel, welche eine Haftung für kleinere Mängel und Schönheitsfehler von vornherein ausschließt, ist auch nicht unzulässig: Durch das Montrealer Übereinkommen ist eine Haftung für Schäden, die auf die Eigenart des Gepäcks zurückzuführen sind, ohnehin ausgeschlossen. Das Gepäck bleibt während der Reise nun einmal selten vollkommen unversehrt. Kleinere Beschädigungen kommen immer vor. (Praktisch können solche Schäden auch selten der Fluggesellschaft zugeschrieben werden.) Da die Haftung für solche Mängel ohnehin gesetzlich ausgeschlossen ist, erleichtert die konkrete AGB nur den Rechtsverkehr.

 

Letzte Anmerkung:

Nachdem ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss dieser zuletzt auch form- und fristgerecht geltend gemacht werden.

Es ist darauf zu achten, dass jeder Schaden gesondert aufzuführen ist. Wenn infolge der Kofferbeschädigung auch Inhalte des Koffers verloren gingen, so muss dies ebenfalls angezeigt werden. Von einer Kofferbeschädigung muss der Luftfrachtführer nicht automatisch auch auf eine Inhaltsbeschädigung schließen.

Abgesehen von dieser Formbesonderheit gelten die üblichen Fristen für eine Schadensmeldung nach dem Montrealer Übereinkommen: Sofort nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks.

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Also mein Lufthansa Streit ist für mich durch meinen Anwalt gut gelöst worden. Ich habe von Lufthansa 605 € bekommen. Ich hatte auf meinem Flug zuerst eine Flugverspätung und dann leider noch eine (allerdings kurze) Gepäckverspätung. Lufthansa hat mein Anliegen immer abgewiesen mit dem Hinweis, dass ein technischer Fehler bzw. eine technische Störung vorlag. Ja, schön und gut, mag ja sein aber trotzdem muss Lufthansa mir dann meine Entschädigung zahlen, was die partout nicht machten.

Ich finde es sehr ärgerlich, dass Fluggesellschaften Rechte von Verbrauchern, die IM GESETZ festgeschrieben stehen, einfach ignorieren. Das ist pure Schikane. Fluggesellschaften stellen sich einfach stur und man ist n richtig aufgeschmissen. Ich wusste auch nicht, was ich tun sollte aber mein Kampfes-Wille war da geweckt. Nur weil ich juristischer Laie bin, heisst das ja nicht, dass ich meine gesetzlichen Rechte wegschenken muss.

Ich bin zu meinem Versicherer und habe denen eingebläut, mir einen Fachanwalt für Reiserecht zu geben, der der Beste ist. Erst wollte der Versicherer mir den Anwalt hier in der Stadt vermitteln, ich habe aber auf meinem Recht bestanden, einen Fachanwalt zu bekommen, der sich auskennt.

Fachanwalt für Reiserecht

Der hat dann die Lufthansa angeschrieben und plötzlich hieß es, ja wir zahlen die 605 €. Einerseits habe ich mich natürlich gefreut, das Geld endlich zu bekommen, andererseits ist das natürlich die Bestätigung, was Lufthansa für ne Masche abzieht: Solange die Verbraucher selbst hilflos anklopfen, stellen wir uns stur. Sobald Gefahr durch einen Fachanwalt droht, wird gezahlt angryangry Nennt man das Verbraucherservice?

Lufthansa Verspätung Entschädigung

 
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