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Habe eben vom Postboten eine Ladung des Amtsgericht Frankfurt am Main erhalten. Es geht um einen Rechtsstreit mit Iberia. Ich hatte denen erst geschrieben und die haben nie geantwortet. Dann hatte ich einen Mahnbescheid beantragt. Es kam dann ein Schreiben, dass die Iberia Widerspruch eingelegt hätte. Jetzt soll ich die Klage begründen. Dabei stehe ich doch etwas auf dem Schlauch und bekomme kalte Füße. Für mich sind die Ansprüche klar. Ich kann es nur nicht so schön juristisch formulieren.

Die Iberia habe ich hier in Frankfurt wegen deren Niederlassung in Deutschland verklagt. Was muss ich jetzt noch schreiben?

Wer kennt in Frankfurt einen FACHANWALT REISERECHT? Was kostet ein Fachanwalt, wenn der mich im Verfahren vertritt und die Sache jetzt übernimmt?

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+67 Punkte

53 Antworten

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Eine gute Übersicht von TOP Kanzleien im Reiserecht gibt es bei der Seite der Europäischen Kommission zu Passagierrechten.

Ansonsten einfach mal hier im Forum nachsehen, da gibt es viele gute Tipps von Experten im Reiserecht.

Beantwortet von (1,940 Punkte)
+45 Punkte
Gute Kanzlei: Kanzlei Bartholl BLS Berlin
Ich habe gute Erfahrungen mit den Rechtsanwälten Bartolli aus Berlin gemacht. Wurde von Rechtsanwalt Oliver Schafeld betreut. Der Anwalt war sehr freundlich und vor allem ging bei ihm alles unkompliziert und schnell.
Wir hatten Probleme mit EasyJet wegen der Zahlung der Flugentschädigung. Ich hatte vorher alles probiert, aber es hatte nichts geholfen. Den ganzen Aufwand hätte ich mir gleich sparen können, denn es scheint als würden die Fluggesellschaften nur zahlen, wenn man mit einem Rechtsanwalt auftaucht. Bei uns wars jedenfalls so. Vorher 4 Monate kein rühren und dann 2 Wochen nachdem der Anwalt geschrieben hatte, sofort alles gezahlt. Kann Bartholl und Partner aus Berlin empfehlen (hatten Bartholl selber und Rechtsanwalt Oliver Schafeld)
+42 Punkte

Ein Rechtsanwaltsregister und auch Fachanwälte für Reiserecht können auf dem Rechtsanwalt Wiki gefunden werden. Ein Fachanwalt ist nicht teurer als ein normaler Anwalt (vgl. dieser Beitrag: Ist ein Fachanwalt für Flugrecht teurer als ein normaler Rechtsanwalt?). Außerdem muss die Iberia doch alle Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren übernehmen, wenn sie verliert (vgl: Muss Air Berlin alle Rechtsanwaltskosten übernehmen, wenn sie verlieren?). Somit lohnt es sich immer, einen Fachanwalt zu beauftragen. Denn wenn der Prozess gewonnen wird, hast Du nicht nur Deine Forderungen, sondern der ganze Gerichtsprozess war zudem kostenlos für Dich.

Beantwortet von (6,020 Punkte)
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Im Focus wird die Kanzlei Bartholl als TOP Kanzlei unter Reiserecht zitiert:

Focus Kanzleien für Reiserecht.

Beantwortet von (5,030 Punkte)
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Mann, VOR DEM SCHIEßEN übt man sich im ZIELEN und überlegt sich eine Taktik.

Du scheinst hier eher die Schrotflinte einfach mal draufgehalten zu haben, nach dem Motto: Mal sehen, was passiert. Das ist schon mal das Schlechteste, was man in Rechtsstreitigkeiten machen kann. Denn jetzt hat Dein Anwalt nicht mehr alle Karten in der Hand. Der Rechtsanwalt kann jetzt mehr oder weniger nur noch korrigieren, wenn Du schon das Mahnverfahren eingeleitet hast und die Beklagte Iberia durch ihre Anwälte Widerspruch eingelegt hat. Die Wahl des Prozessgerichtes im Mahnverfahren ist auch verbindlich, so dass der Anwalt auch da nix mehr machen kann. Solche halbgaren Sachen, bei denen viele Fehler auszubügeln und zu reparieren sind, nimmt kein Anwalt gerne.

Ein Fachanwalt kostet nicht mehr als ein normaler Anwalt. Google mal nach Fachanwalt für Flugrecht. Da findest Du die besten.

Wie kann man nur so blind vorgehen crying

Beantwortet von (5,050 Punkte)
+28 Punkte
+21 Punkte

Auf SPIEGELONLINE wird in diesem Beitrag

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/entschaedigung-fuer-flugverspaetung-geschaeftsreisende-klagen-selten-a-938508.html

die auf Fluggastrechte spezialisierte Anwaltskanzlei Bartholl erwähnt. Die scheinen sich gut auszukennen.

Beantwortet von (3,500 Punkte)
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Beantwortet von (6,330 Punkte)
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Wir hatten wegen einer Flugverspätung (Flug in unseren Weihnachtsurlaub mit den Schwiegereltern) Ärger mit der Condor. Ich habe denen zig Mal geschrieben, habe aber immer wieder die hier auch zitierten Textbausteinantworten erhalten. Dann habe ich beim Luftfahrtbundesamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass in Deutschland jeder Fluggast die ANsprüche auf Entschädigung durch einen Rechtsanwalt auf dem Zivilrechtswege verfolgen muss.

Da ich nicht wusste, wen man einschalten sollte, habe ich im Internet nach einem Fachanwalt für Fluggastrechte gesucht. Viele Flugpassagiere, die ähnliche Probleme wie wir hatten, empfahlen die auf europäisches Flugrecht spezialisierte Kanzlei Bartholl aus Berlin. Ich hatte erst Bedenken wegen der Entfernung. Aber es war völlig unproblematisch. Die Verbraucherzentrale hier vor Ort kannte Herrn Bartholl und hat die Einschaltung empfohlen. Ich habe dann dort angerufen und die vertreten Flugpassagiere tatsächlich bundesweit und wohl auch im Ausland. Dann habe ich den ganzen Vorgang zugesandt.

Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, gegenüber den Anwälten von Condor 2400 Euro rauszuholen. Zwar wollten die erst gar nichts und dann nur 1200 Euro zahlen, aber durch die Bemühungen von Herrn Bartholl wurde unsere Geduld letztlich belohnt.

Wir sind wirklich superglücklich, dass wir durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale die Kanzlei Bartholl gefunden haben. Wir haben sonst nie irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und wussten überhaupt nicht, wen man da als Experten fragen kann.

DANKE nochmal an Herrn Bartholl!

yes

Beantwortet von (7,410 Punkte)
+33 Punkte
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Ich habe lange nach einem guten Fachanwalt für Reiserecht gesucht (wir hatten zusätzlich zur ärgerlichen Verspätung mit KLM auch noch eine Gepäckverspätung, also etwas kompliziert das ganze). Die beste Kanzlei für sowas ist

Rechtsanwaltskanzlei BARTHOLL & Partner aus Berlin (10789 Berlin)

Es gibt viele Kanzleien Bartholl (einige schreiben Bartholi Bartoli etc) zB in Kiel, Hamburg, Münster, Köln, aber die Kanzlei für Reiserecht sitzt in Berlin, habe bei denen schon angerufen. Ich werde denen den Fall schicken und werde mal sehen, dass es endlich vorangeht.

Ich berichte.
Hallo zusammen,

wir haben die Anwälte (Rechtsanwälte Bartholl aus Berlin) wegen einer Flugentschädigung von Eurowings für unsere Familie (1600 euro) genommen. Es hat ungefähr 4 Monate gedauert, weil Eurowings hartnäckig sagte, sie müssen wegen außergewöhnlicher Umstände nicht zahlen. Nachdem unser Rechtsanwalt Druck gemacht hat, wurde dann doch bezahlt.

Viele Grüße
+18 Punkte

Hallo, ich hatte zwar keine Kanzlei aus Frankfurt, aber die sitzen in Berlin und bieten Rechtsberatung BUNDESWEIT an.

Meine Erfahrungen mit der Kanzlei Bartholl habe ich hier geschildert:

Condor lehnt Entschädigung bei Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände ab - was können wir tun?

Ich kann Rechtsanwalt Bartholl nur empfehlen. Selbst einen schwierigen Fall wie meinen hat er für mich optimal gelöst. Ich habe mit der Fluggesellschaft durch die Hilfe der Kanzlei Bartholl einen Vergleich geschlossen, der mir meine Entschädigung sicherte. Mehr wollte ich gar nicht, so dass ich mehr als zufrieden war. Die Condor hat dann auch noch die Rechtsanwaltsgebühren gezahlt. Mehr geht nicht.

Ich habe hier im Forum gelesen, dass einige bemängelten, dass sie bei der Kanzlei Bartholl nicht angenommen worden wären. Das kann ich nicht bestätigen. Bei mir dauerte es nur 2 Tage bis ich auf meine Anfrage eine Antwort erhielt und mein Fall wurde nach nur 4 Tagen akzeptiert. Also, viel schneller wird man bei einer rennommierten Rechtsanwaltskanzlei wohl kaum drankommen.

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+18 Punkte
Leute, jetzt haltet euch fest:

Die Condor hat mir in unserem Fall als Antwortschreiben eine Email geschickt, in der sie wohl das typische Textbaustein Antwortschreiben als pdf Dokument oder Bild Datei oder einfach Email zusenden wollten. Stattdessen haben die aus Versehen die Word Dot. Vorlage ihrer typischen Antwort rausgesendet:

Das Word-Dokument hat den Dateinamen "Condor Vorlage KBII-2" (soll wohl Kundenbetreuung II heißen) und trägt die üblichen Absender

Unser Vorgang: CON-13-
Ihr Ansprechpartner: Frau Schümann
Tel.: 06171 88718061 E-Mail: condor@kb-2.de

Und dann steht in der Standardvorlage das Übliche, was Condor allen Kunden schickt, die sich an die wegen einer Flugverspätung wenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Es tut uns leid, dass Sie Unannehmlichkeiten hatten.

Nach der uns vorliegenden Stellungnahme unserer Verkehrszentrale kommen wir zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Grund, der zu der Verspätung des Fluges am 14.09.2013 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden. Es bestanden keine zumutbaren Möglichkeiten unsererseits, die eingetretene Verspätung zu verhindern. Aus oben genannten Gründen weisen wir die geltend gemachten Ansprüche als unbegründet zurück. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

Wir würden uns freuen, Sie trotz dieses bedauerlichen Ausnahmefalls bald wieder einmal bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Sicherlich werden Sie sich dann von unserem guten Service überzeugen können.

Mit freundlichen Grüßen

Condor Flugdienst GmbH

Kundenbetreuung



Da steht noch im Dokument, "Antwortschreiben erstellen" als Aufgabe. Das ist doch wohl der beste Beweis, dass Condor immer nach Schema F verfährt und alle Kunden einfach für blöd verkauft. Da wird gutgläubigen und treuherzigen Fluggästen immer wieder vorgespielt, dass man sich um "ihren Fall" kümmern würde oder die Sache wirklich prüfen würde. Stattdessen senden die immer die gleiche Antwort raus und hoffen, dass sich die Flugpassagiere dadurch beeindrucken lassen. Ich habe die Word-Vorlage hier vorliegen. Es ist echt unglaublich! Die haben mir aus Versehen sogar die echte Word-Vorlage zugeschickt. Da stehen alle Meta Daten im Dokument (Company: Thomas Cook AG, Normal.dotm, Autor U..., Zuletzt geändert durch S...).

Da kann man wohl allen Condor Betroffenen, die ihre berechtigten gesetzlichen Ansprüche wahrnehmen wollen wirklich nur raten, sich bloß nicht von irgendwelchen Antworten der Condor in die Irre führen zu lassen. Das sind vorgefertigte Textbaustein-Vorlagen, die JEDER Flugpassagier bekommt. Ich möchte nicht wissen, wieviele vertrauensselige und leichtgläubige Flugpassagiere auf so was reinfallen. Das werden Tausende sein. Damit spart sich die Condor Millionen von Geldern. Und nur die paar Fluggäste, die mit einem Anwalt antanzen, erhalten dann - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht- die ihnen zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung.

Klar, die kann man dann ja "großzügig" zahlen, wenn man vorher Tausende armer Trottel abgewimmelt hat mit ihren Textbausteinschreiben.

Mann, echt- Fluggäste dieser Welt: TUT EUCH ZUSAMMEN!

GEBT NICHT AUF!

yes
...