Lieber Fragesteller,
Sie schildern einen konkreten Einzelfall mit konkreten Fragen zu diesem Sachverhalt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Ausführungen lediglich allgemein gelten und keinen Rechtsrat in Bezug auf Ihren Einzelfall darstellen:
Das Problem der Diebstähle von Wertsachen, i.e. hochwertigen Uhren und Schmuck, an Flughäfen ist bekannt. Leider gibt es immer wieder zahlreiche Betroffene, die Opfer derartiger Vorgänge werden. Um es vorweg zu nehmen: Selbstverständlich haben Betroffene Ansprüche gegen verschiedene Anspruchsgegner. Die Problematik liegt in diesen Fällen jedoch häufig in der Beweisführung.
Es ist gerade einmal zwei Wochen her, als die italienische Polizei mehr als 80 Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen, Flughafenmitarbeitern und Gepäckdienstleistern festnahm, die als Bande vor allem an den Flughäfen Rom-Fiumicino, Mailand-Linate und Bologna gezielt Wertgegenstände, Schmuck und Bargeld aus Gepäck, Trolleys und Koffern von Reisenden entwendeten. Anlass waren auffällig häufige Anzeigen von Diebstahl aus Gepäck an den jeweiligen Flughäfen. Die Polizei installierte daraufhin versteckte Kameras. Die Filmaufnahmen wurden nun veröffentlicht und sind für Fluggäste schockierend:
http://www.bild.de/video/clip/diebstahl/flughafendiebe-italien-30268184.bild.html
Die Mitarbeiter brechen Koffer gewaltsam auf und entwenden in wenigen Sekunden zielgenau Geld, Schmuck und Wertsachen. Die Kameras hielten fest, wie die Diebe beim Beladen und Entladen der Flugzeuge operierten, während Kollegen draußen Schmiere standen.
Ähnliche Fälle gelangen mit regelmäßig ans Tageslicht. Am Flughafen Paris Charles-de-Gaulle nahm die Polizei 12 Mitarbeiter einer Gepäckabfertigungsfirma fest, die gezielt Schmuck, hochwertige Uhren, Videorekorder, Digitalkameras, iPods, iPads Mobiltelefone und Parfüms aus aufgegebenen Reisekoffern entwendeten. Einer der Festgenommenen habe 80 Paar Designerschuhe zu Hause gehabt. Das von der Polizei auf ca. 450.000,00 EUR bezifferte Diebesgut versteigerte die Bande über Ebay. Diese Fälle betrafen aufgegebenes Gepäck.
Diebstähle von mitgeführten hochwertigen Uhren, Bargeld oder Schmuck an der Sicherheitskontrolle an Flughäfen, kommen ebenfalls immer wieder vor. Betroffenen Flugpassagieren ist zunächst zu raten, unverzüglich Strafanzeige zu stellen und die Ermittlungsbehörden darauf hinzuweisen, dass umfassendes Bild-, Video- und Tonmaterial aus dem Flughafengebäude sichergestellt werden sollte. Sodann sind z.B. im Falle von hochwertigen Koffern (Marken Rimowa, etc.) oder hochwertigen Uhren (z.B. Rolex, Cartier) die individuellen Artikelnummern bei den Herstellern zu melden. Häufig versuchen die Flughafenbetreibergesellschaften die Haftung auf die (Luft-) Sicherheitsbehörden und/oder die Bundespolizei zu schieben. Diese wiederum schalten häufig Drittfirmen ein, auf welche bezüglich der Haftung verwiesen wird.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Behörde (die am Flughafen Frankfurt am Main die Fraport mit der Kontrolle der Fluggäste beauftragte) zur Zahlung von Schadensersatz an einen Fluggast dem bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt nach dem Durchschreiten des Röntgenkontrollgerätes seine Rolex Uhr abhanden kam (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.04.2008, Az: 2-4 O 451/06).
Die rechtliche Bewertung von Schadensersatzansprüchen im Rahmen des Abhandenkommens von Wertgegenständen an der Sicherheitskontrolle an Flughäfen ist kompliziert. Tatsächlich kommt es häufig auf die Frage der Beweisbarkeit und der Beweisführung an.
Lesen Sie auch (Martin Breuninger, Zeitschrift Ibiza heute, 04/2013): Diebstahl an der Sicherheits-Schleuse.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Bartholl
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