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Wieviel Geld kann verlangt werden?
Grundsätzlich ist der Betrag erstattungsfähig, welcher dir wegen der Gepäckverspätung entstanden ist.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.06.2013, Az 29 C 2518/12(19) (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google folgendes eingibst: " AG Frankfurt a.M. 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de")
„Hier wurde entschieden, dass es bei einer Gepäckverspätung als angemessen einzustufen sei, dass die betroffenen Passagiere einen (oder bei längerer Verspätung mehrere) Komplettsätze an Kleidungsstücke vor Ort nachkaufen. Die Kosten hierfür müsse daher die Airline nachträglich ersetzen, sofern die Ausgaben von den Passagieren belegt werden können. Der Schaden, den die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen zu ersetzen hat, umfasse alle dadurch erlittenen finanziellen Einbußen. Die bloße Wartezeit stelle jedoch keinen Schaden dar. Zudem müssen Passagiere jeweils begründen können, dass die finanziellen Aufwendungen notwendig gewesen waren, damit die Airline diese zu ersetzen hat.“
Solange du also keine Luxusprodukte gekauft hast, sollten die von dir erworbenen Kleidungsstücke erstattungsfähig sein. Was Dies führt aber natürlich nicht dazu, dass du unbegrenzt Ansprüche geltend machen kannst. Vielmehr gibt es eine festgelegte Haftungsobergrenze. Diese Haftungsobergrenze berechnet sich nach Sonderziehungsrechten. Diese Sonderziehungsrechte sind eine künstliche Währung, welche derzeit bei einer Haftungsobergrenze von 1131 Sonderziehungsrechten liegt. Dies entspricht etwa 1422 Euro. Somit ist die maximale Höhe eines Schadensersatzanspruches.
Den aktuellen Umrechnungskurs findest du hier:
http://www.xe.com/de/currencyconverter/convert/?Amount=1131&From=XDR&To=EUR
Vgl. EuGH, Urteil vom 06.05.2010, Az: C-63/09 (Das Urteil ist sehr interessant und behandelt einige Fragen aus den EU Fluggastrechten. Du kannst das Urteil im Internet nachlesen, einfach googlen "reise-recht-wiki.de EuGH C-63/09")
In diesem Urteil wird die rechtliche Problematik der Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens besprochen.
Inwiefern wirkt es sich aus, wenn Gegenstände von zwei Personen in dem besagten Gepäck waren?
Die Regelung der Haftungsobergrenze gilt pro Fluggast und nicht pro Gepäckstück. Bei Familienreisen und Paaren kommt es nämlich häufiger vor, dass nicht jeder Fluggast seinen eigenen Koffer mitnimmt, sondern auch Reisegepäck miteinander vermischt wird. Falls auch du Gegenstände von einem Mitreisenden in dem „verspäteten“ Koffer aufbewahrt hast, könnte dich folgendes Urteil interessieren:
EuGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. C-410/11 (einfach nachzulesen, wenn du bei Google folgendes eingibst: EuGH C-410/11)
„In der Rechtssache Pedro Espada Sánchez gegen gegen Iberia Líneas Aéreas de España S.A hat der europäische Gerichtshof klargestellt, dass eine Airline in solchen Fällen nicht pro Gepäckstück, sondern pro Passagier haftet.“
Das bedeutet, dass jeder einzelne Fluggast einen Anspruch auf Entschädigung für eine Gepäckverspätung oder einen Gepäckverlust hat, unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke am Check-In aufgegeben worden sind. Folglich könnte jeder von maximal 1422 Euro von der Airline fordern.
Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert?
Falls, wie in deinem Fall, die Fluggesellschaft nicht auf die Forderungen reagiert, sollte darüber nachgedacht werden einen Anwalt zu kontaktieren
Falls du lieber einen Anwalt kontaktieren möchtest, könnte dich folgendes Urteil interessieren:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.05.2010, Az 31 C 2339/10(74) (zu finden über die Google-Suche „31 C 2339/10 (74) reise-recht-wiki“
Hier wurde entschieden, dass die Fluggesellschaft die Anwaltskosten zu tragen hat, wenn deutlich wird, dass der Passagier sein Recht andernfalls nicht durchsetzen kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Airline eine Zahlung entweder endgültig verweigert oder sich nur auf einen Fluggutschein einlassen will.
Was ist die Quintessenz dieses Beitrages?
Alles in allem denke ich, dass du Schadensersatz wegen der Gepäckverspätung verlangen kannst. Ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen und wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen.