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Ja.

Nach dem sog. formalen Erfolgsprinzip trägt gemäß §91 ZPO die unterliegende Partei die Kosten, und zwar sämtliche Kosten.

Das Gericht wird im Urteil neben der Entscheidung in der Sache (Streitentscheidung) eine Kostengrundentscheidung fällen. Dort steht, wer welche Kosten dem Grunde nach zu tragen hat. Daran schließt sich eine Kostenentscheidung über die Höhe an.

Wer den Prozess gewinnt, gewinnt somit nicht nur die unmittelbar aus den Klageanträgen geltend gemachten Ansprüche, sondern zudem einen Anspruch auf Befreiung von anfallenden Rechtsverfolgungskosten, wie Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Reisekosten, Prozesskosten, etc. pp.

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Einen Prozess vollumfänglich zu "gewinnen" bedeutet, dass das Gericht den Klageanträgen folgt und in der Kostenentscheidung ausspricht: "Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen". In den Entscheidungsgründen wird die Kostentragungspflicht dann folgerichtig auf §91 ZPO gestützt.

Es kann jedoch auch passieren, dass die Kosten "im Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen" verteilt werden. Häufig runden Gerichte die Kosten auf oder ab und urteilen, dass die Kosten in Dritteln oder Vierteln verteilt werden. Vielfach werden die Kosten auch im Verhältnis 50:50 verteilt. Schließlich können die Kosten auch gegeneinander aufgehoben werden. Einige Gerichte setzen die Kosten exakt in das Verhältnis des Obsiegens zum bezifferten Klageantrag, z.B.: Der Kläger hat 24% der Kosten des Rechtsstreits und die Beklagte 76% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Es ist immer eine Entscheidung des Einzelfalles. Die Frage nach der Kostentragungspflicht zielt jedoch meistens weniger auf Hintergründe der matriellrechtlichen bzw- prozessrechtlichen Kostenvertreilung, als vielmehr auf das Kostenrisiko. Das Kostenrisiko trägt zunächst immer der Kläger. Niemand kann den Ausgang eines Prozesses vorhersehen bzw. vorhersagen. Selbst bei Erfolgsaussichten gegen 99,9 % kann sich ein 0,1%-Risiko realisieren. Daher sollte sich jeder bewusst sein, dass ein Klagerisiko bzw. Prozessrisiko und vor allem KOSTENRISIKO immer besteht. Das ist ja gerade das Geschäft der Rechtsschutzversicherer, die genau dieses Kostenrisiko versichern.

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Ich kann aus Erfahrung nach einem Prozess gegen die TUIfly sagen, dass man sich vom generell immer gegebenen Prozssrisiko nicht abschrecken lassen sollte. Natürlich gilt Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei - Vor Gericht und auf hoher See liegen wir in Gottes Hand. Ein gewisses Risiko gibt es im Leben immer und spiegelbildlich gibt es keine Garantien.

Ich habe den Eindruck, dass Fluggesellschaften die Risikoscheu vieler gutgläubiger Verbraucher eiskalt ausnutzen. Natürlich ist es unangenehm, eine Rechtsstreitigkeit austragen zu müssen, Natürlich ist es nicht schön, einen Gerichtsprozess wegen Forderungen gegen eine Fluggesellschaft führen zu müssen. Wenn sich Fluggesellschaften allerdings derart uneinsichtig zeigen und nicht einen Hauch Verständnis für Strapazen aus einer von denen verursachten Flugverspätung aufbringen, denke ich, dass Mitleid mit den Fluggesellschaften fehl am Platze ist.

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Wer in Deutschland einen Prozess verliert, wird nach dem Gesetz als Veranlasser des Gerichtsprozesses gesehen. Demjenigen, der verliert, werden sämtliche Kosten auferlegt, d.h. Rechtsverfolgungskosten (Mahnverfahren, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsvollzieher, Zustellung, etc. pp.), Gerichtskosten, Übersetzungskosten, Kopierkosten usw. usf.
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Na klar müssen die blechen, wenn sie verlieren. Das wäre auch noch schöner: Erst Gesetze brechen, dann gesetzliche Ansprüche nicht zahlen und dafür noch belohnt werden.
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The winner takes it all!

Der ABBA-Grundsatz des deutschen Zivilprozesses!

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Hallo, ich bin eher zufällig auf die Fluggastrechte gestoßen. Auf einem absoluten Horror-Urlaub auf die Kanaren hatten wir sowohl auf dem Hinflug, als auch auf dem Rückflug mit der gesamten Familie (3 Kinder und Großeltern) beim Hinflug 17 Stunden und beim Rückflug 31 Stunden Verspätung. Wir haben uns durch die Kanzlei Bartholl aus Berlin vertreten lassen, nachdem Iberia sich völlig uneinsichtig zeigte. Ich möchte hier die Möglichkeit ergreifen und nochmal auf die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Jan Bartholl zurückkommen. Das soll hier keine Werbung sein, sondern meine ganz persönliche Erfahrung. Ich schulde Herrn Bartholl aufrichtigen Dank. Wie Herr Bartholl unseren Rechtsstreit gelöst hat, war einfach mustergültig. Nachher hat sogar der Mitarbeiter unserer Rechtsschutzversicherung respektvoll gesagt, dass so ein gutes Ergebnis sehr selten erzielt würde. Herr Bartholl hat ohne Prozess 5600 EURO und vom Reiseveranstalter nochmal 650 EURO für uns herausgeholt. Wir waren selbst alle völlig sprachlos, da das fast doppelkt so viel war, wie wir für den ganzen Urlaub gezahlt hatten. 

Wir empfehlen im Flugrecht die Kanzlei Bartholl. Ich empfehle dort einfach anzurufen. Hatten wir auch eingangs gemacht und innerhalb eines Tages sofort eine Erstberatung ohne Termin bekommen.

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Die Airlines müssen am Ende sowieso ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an.

Bei Vueling heißt es: einen laaaaaaaaaaaaangen Atem mitbringen und sehr sehr hartnäckig sein.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

Beantwortet von (7,080 Punkte)
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Das ist doch das schöne in Deutschland. Wenn Du sicher bist, dass Du Ansprüche hast und den Prozess gewinnst, ist eine solche Klage in Deutschland KOSTENLOS!

Der wenn der Beklagte unterliegt, muss er ALLE KOSTEN (vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Mahnverfahrenskosten, Gerichtsgebühren, etc. pp.) bezahlen.
Beantwortet von (7,150 Punkte)
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@J.Liebermann: Hier unser TUIfly Fall:

TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.

und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig angry) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.

Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.

Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat cheeky

FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.

Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!

Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist wink:

TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen

Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
 

Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Bartholl,

 

wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.

 

Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde. 

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.

 

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