Guten Tag,
Anwaltskosten müssen dann vom Gegner übernommen werden, wenn Sie erstens einen Anspruch auf die Leistung haben, die Sie fordern und es zweitens notwendig war, einen Anwalt einzuschalten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Zu 1.)
Wie Sie bereits richtig festgestellt haben, besteht die Möglichkeit, bei großer Verspätung eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zu erhalten. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn sich die Airline erfolgreich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen kann, die den Flugausfall unumgänglich herbeigeführt haben. Umstände sind dann außergewöhnlich, wenn sie von der Airline nicht beeinflusst werden können und es keine zumutbare Option gab, den Flug dennoch pünktlich stattfinden zu lassen. Dies ist beispielsweise meistens bei fluguntauglichen Wetterbedingungen der Fall.
Airlines berufen sich fast immer auf außergewöhnliche Umstände, wenn sie eine Zahlung verweigern. Eine Airline muss jedoch genau begründen, warum ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen haben soll, es reicht nicht, diesen einfach zu behaupten. Häufig wird etwa „ins Blaue hinein“ behauptet, es habe ein „unerwarteter Flugsicherheitsmangel“ vorgelegen, dies reicht als Entlastung für eine Airline definitiv nicht aus. Sollte eine derartig unbestimmte Formulierung von Condor verwendet worden sein, so liegt ziemlich sicher kein außergewöhnlicher Umstand vor, Sie haben daher den Anspruch auf 600 € pro Person.
Dieser kann in Form eines Fluggutscheines ausgezahlt werden, Art. 7 der EU-Fluggastrechteverordnung gewährt den Airlines mehrere Möglichkeiten, die Ausgleichszahlung zu erbringen. Einem Fluggutschein müssen Sie jedoch ausdrücklich und schriftlich zustimmen, Sie können genauso gut sagen, dass Sie die 600 € per Überweisung ausgezahlt bekommen möchten. Condor darf nicht für Sie festlegen, wie die Summe ausgezahlt wird.
Zu 2.)
Häufig ist es so, dass Airlines erst dann einlenken, wenn Sie einen Anwalt eingeschaltet haben. Die Ihnen entstandenen Kosten für den Anwalt muss Condor ebenfalls ersetzen, wenn es eindeutig notwendig gewesen ist, den Anwalt hinzuzuziehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn klar ist, dass Condor auf andere Weise kein Geld auszahlen wird. Weigert sich Condor also ausdrücklich und endgültig, Ihnen Geld zu zahlen, dann können Sie auf Kosten von Condor einen Anwalt einschalten – also gerade auch dann, wenn Condor nur einen Fluggutschein anbietet. Häufig empfiehlt es sich, vorab ein Schreiben mit einer kurzen Frist aufzusetzen, in dem anwaltliche Hilfe für den Fall angekündigt wird, dass Condor nicht reagiert oder sich weiterhin weigert, die Ausgleichszahlung zu erbringen.
Urteile:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.05.2010, Az 31 C 2339/10(74)
(zu finden über die Google-Suche „31 C 2339/10 (74) reise-recht-wiki“)
Die Anwaltskosten eines Passagiers müssen im Streit mit einer Airline dann ersetzt werden, wenn klar wird, dass der Passagier sein Recht andernfalls nicht durchsetzen kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Airline eine Zahlung entweder endgültig verweigert oder sich nur auf einen Fluggutschein einlassen will.
LG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2011, Az 13 S 227/10
(zu finden über die Google-Suche „13 S 227/10 reise-recht-wiki“)
Bei einer großen Verspätung haben Airlines eine Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere zu erbringen. Zwar können sich Airlines dann von dieser Pflicht befreien, wenn „außergewöhnliche Umstände“ zur Verspätung geführt haben, diese muss eine Airline jedoch belegen können. Die bloße Behauptung, diese außergewöhnlichen Umstände hätten vorgelegen, genügt nicht.