Hallo liebes Forum,
Ich habe schon seit einiger Zeit Streit mit einer Fluggesellschaft.
Es fing damit an, dass wir im urlaub nach Barcelona fliegen wollten. Wir hatten uns im Internet ein schickes Hotel ausgesucht, und buchten danach noch Hin- und Rückflug nach Barcelona.
Wir haben uns lange auf diese Stadt gefreut, und haben uns vorgenommen, ganz viel anzusehen
Das Dumme an der Sache ist nur, dass wir verspätet in Barcelona ankamen.
Warum auch immer, aber das Flugzeug stand 2 Stunden auf dem Rollfeld, und hat dann in der Luft nochmal eine Stunde verloren, sodass wir insgesamt 3 Stunden zu spät ankamen.
Noch am Flughafen in Barcelona haben wir erfahren, dass uns wegen dieser Verspätung eine Entschädigung zusteht.
Wir haben uns dann entschlossen, einen Anwalt einzuschalten, um unsere Ansprüche geltend zu machen. Da die Fluggesellschaft nicht zahlen wollte, erhoben wir Klage.
Der Klage wurden auch die Kosten für die Geltendmachung in Höhe von 80 Euro beigefügt.
Letztendlich bezahlte die Fluggesellschaft die Ausgleichsentschädigung, aber weigerte sich die Anwaltskosten zu zahlen. Muss die Fluggesellschaft auch die Anwaltskosten zahlen oder nicht?