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Wir hatten bei Condor mit zwei Familien (vier Erwachsene und fünf Kinder) Flüge für unseren Urlaub auf der Dominikanischen Republik gebucht. Der Flug von Frankfurt am Main nach Punta Cana ist erst mit einer Flugverspätung von fast 12 Stunden gestartet. Für uns war der Urlaubsbeginn damit völlig verdorben. Jetzt habe ich gemeinsam mit meinem Bekannten die Condor angeschrieben und für uns eine Entschädigung wegen der Flugverspätung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude geltend gemacht. Die Condor hat erst nur geantwortet:

Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Ihr Anliegen liegt unserer Kundenbetreuung bereits vor.
 
Aufgrund des nicht unerheblichen E-Mail Aufkommens und der sorgfältigen Betrachtung jedes Falles kann es in
Ausnahmefällen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen. Die derzeitige Bearbeitungszeit beträgt 8-10
Wochen.
 
Wir bitten Sie daher um Geduld. Die Kollegen werden sich bei Ihnen melden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Svenja Janke
 
 
Klicken Sie mit der rechten Maustaste hier, um Bilder herunterzuladen. Aus Datenschutzgründen hat Outlook das
automatische Herunterladen dieses Bilds aus dem Internet verhindert.
 
 
Condor Flugdienst GmbH
Customer Contact Center
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail: reservation@condor.com
Fon: +49 (0) 1 80 6 767 767 (0,20 €/Anruf)*
* 0,20€/Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,60€/Anruf
 
Wir lieben Fliegen.
 
Damit wir Ihr Anliegen zuordnen können, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie Ihrer Antwort bitte alle bisherigen
Mails beifügen.
 
Telefonisch erreichen Sie uns täglich - rund um die Uhr.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
Dann haben wir Condor zwei Mal angemahnt. Als Antwort kam nur zurück:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben.
 
Wie gewünscht, haben wir Ihr Anliegen intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Janina Facchin
 
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Dann haben wir denen eine letzte Frist gesetzt und mit Anwalt gedroht. Jetzt haben wir wieder so eine blöde Antwort erhalten:
 
Sehr geehrter Herr Hofmann,
 
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, an uns zu schreiben.
 
Um Ihr Anliegen möglichst schnell bearbeiten zu können, bitten wir Sie auf unserer Homepage das Formular
"Reklamation zum durchgeführten Flug" auszufüllen.
 
Damit ist gewährleistet, dass wir alle notwendigen Informationen vorliegen haben. Sie finden das Formular unter:
www.condor.com --> Kontakt (im unteren Bereich der Seite) und dann unter der Überschrift -Buchung & Flug- unter
Punkt "Reklamation zum durchgeführten Flug".
 
Wir benötigen von Ihnen:
 
- die vollständige Anschrift des Reisenden
- Flugscheine
- Buchungsbestätigung mit Reisepreis und -dauer
- ggf. Belege und Quittungen über entstandene Kosten
Selbstverständlich können Sie uns alle Unterlagen auch per Post senden an:
 
Condor Flugdienst GmbH
Beschwerdemanagement
Thomas-Cook-Platz 1
61440 Oberursel
 
Bei der Versendung per Post verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit aufgrund notwendiger Systemerfassung.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung ungeachtet des gewählten Sendeweges durchaus mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank.
 
Mit freundlichen Grüßen
Falko Mikolasczyk.
 
Wir haben bereits gelesen, dass die Condor immer wieder versucht, Fluggäste mit solchen Antworten hinzuhalten. Wir wollen uns nicht an der Nase herumführen lassen und auf jeden Fall die Sache weiterverfolgen. Habt ihr Tipps, wie wir am besten vorgehen? Kennt jemand einen richtig guten Rechtsanwalt, der uns gegen Condor vertreten könnte? Habt ihr schonmal gegen Condor geklagt?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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83 Antworten

+9 Punkte

Condor, Ryanair, TUIfly, ich glaube es gibt keine wirklich passagierfreundliche europäische Fluggesellschaft.

Hier unser TUIfly Fall, der wohl 1:1 auf Condor übertragen werden kann: TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.

und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig angry) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.

Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.

Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat cheeky

FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.

Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!

Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist wink:

TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen

Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
 

Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Bartholl,

 

wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.

 

Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde. 

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.

 

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Ich fliege aus beruflichen Gründen sehr viel und hatte bei Lufthansa auch den SENATOR Statuts, mit dem ich dachte, als ausgewiesener guter Kunde der Lufthansa wenigstens auf etwas Entgegenkommen hoffen zu dürfen: WEIT GEFEHLT! Die Lufthansa zieht ihr Score-Sparprogramm dermaßen rigide und ohne jede Rücksicht auf Kunden durch, dass einem Hören und Sehen vergehen.

Wenn ich mit meinen Kunden nur annähernd so umgehen würde, hätte ich am Ende des Monats NIEMANDEN mehr, der unsere Dienstleistungen abnehmen würde.

WIESO glauben Fluggesellschaften, mit guten Kunden, Passagieren und VOR ALLEM MENSCHEN derart umspringen zu dürfen? Wieso werden ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern behandelt wie bei einem Viehtransport? Wieso kümmern sich Fluggesellschaften nicht wenigstens etwas um hilfsbedürftige Menschen, die nicht jeden Tag fliegen und bei Flugverspätungen und Umbuchungen nicht sofort wissen, was zu tun ist.

Man muss aber auch feststellen, dass Flugpassagiere sich fast ALLES gefallen lassen. Da wird auf jeden Hilfs-Hilfsmitarbeiter oder Praktikanten von Fluggesellschaften gehört. Menschen scheinen von Natur aus hörig und ergeben. Nur wenige scheinen sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Das setzt sich dann bei Problemen mit der Fluggesellschaft fort.

Wenn ich hier im Forum FRAGEN lese, ob die Fluggesellschaft etwa vielleicht doch ein bisschen HAFTEN WÜRDE, wenn der Koffer total zerstört wurde oder wenn Passagiere einfach mal 17 Stunden am Flughafen allein gelassen wurden und dann mit einem Tag Verspätung ankamen, da stellt sich mir die Frage, wann HÖRIGKEIT in unbedingten GEHORSAM umschlägt. 

Sind Flugpassagiere jetzt nach Gesetz UNTERTANEN der Fluggesellschaften?

Ich bin sprachlos ob der (offensichtlich selbstverschuldeten) Unmündigkeit und Hörigkeit deutscher Verbraucher. Man muss als Unternehmen (Fluggesellschaft oder wer auch immer) offenbar nur dreist, entwürdigend und unverfroren genug auftreten, dass Verbraucher alles als bare Münze akzeptieren. blush

Ich habe bereits so viele Flugverspätungen erlebt, dass ich aufgehört habe, zu zählen. Da mich Lufthansa in letzter Zeit als Senator nur noch verhöhnt, wollte ich jedoch wenigstens ein bisschen zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Bei der erstbesten Flugverspätung (und die tat sich - OH WUNDER! - schneller auf, als gedacht) habe ich eine Entschädigung von 1200 Euro verlangt. Lufthansa hat natürlich alles von sich gewiesen und viele warme bedauernde Worte der Entschuldigung gefunden, jedoch keinen Cent bezahlt. Ich hatte mir geschworen, diese Sache bis zum Ende durchzufechten und hätte mir eigentlich gewünscht, dass Duell mit Lufthansa vor Gericht austragen zu dürfen. So weit kam es dann doch nicht, da Lufthansa nach den bemühungen meines Anwalts dann doch - OH WUNDER! - sofort einknickte und die 1200 Euro zahlte.

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@ A380toddler und @ ALLE:

Wegen der Rechtsanwaltskosten hatte ich auch erst einiges Bauchweh. Ist aber ohnehin zweitrangig, da IMMER DIE AIRLINE die Rechtsanwaltskosten übernehmen muss. Wir sind zwar rechtsschutzversichert, hatten aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250 euro pro Schadenfall. Daher hatte ich mich vorher bei der Versicherung erkundigt. Die sagten, dass die Rechtsanwaltskosten übernommen würden, aber blablabla. Die Dame unseres Versicherers wollte mich dann auch gleich an einen Anwaltsheini vom Versicherer durchstellen. Ich habe das abgelehnt und auf meinem Recht bestanden, dass ICH DEN ANWALT AUSSUCHEN darf. Da hat sie dann kleinlaut zugegeben, dass "auch das kein Problem wäre" cheeky

Wir haben nachher sohgar unsere Selbstbeteiligung von 250 euro wieder gekriegt. Ich würde euch raten, dem Anwalt schon im Voraus genau zu sagen, dass ihr die Entschädigung wegen der Flugverspätung PLUS Anwaltskosten PLUS die Kohle vom Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung haben wollt. Die Kanzleien wissen dann, welche Positionen sie bei der Airline vorlegen.

Bei uns hat es mühelos geklappt. Ich kann nicht wirklich ssagen, was die Anwälte der Kanzlei gemacht haben. Ich habe aber einen guten Eindruck gehabt und fühlte mich gut aufgehoben. Meine Empfehlung: Rechtsanwaltskanzlei Jan Bartholl BLS aus Berlin. Spezialisiert auf europäisches Flugrecht und total bequem, ein Anruf, eine Mail mit den Unterlagen und schon war die Kohle da. Ich würde auch immer einen Fachanwalt für Reiserecht vorziehen, als es vom Wald- und Wiesenanwalt vor der Haustür machen zu lassen. Der Fachanwalt kennt jeden Winkelzug und jeden Trick aus dem EffEff und kann dann im Falle des Falles der Joker sein (ein Anwalt der so was nicht immer macht ist doich den Fluggesellschaftern hiflflos ausgeliefert).

Bei uns: 2 x 600 Euro PLUS 250 Euro Selbstbeteiligung. Was die Lufthansa unserem Anwalt zahlen musste, weiß ich gar nicht. Hab ich gar nicht mehr nachgefragt. War ja auch egal, weil wir unsere Kohle auf jeden Fall erhalten hatten laugh

Ach ja, Lufthansa hat natürlich vorher auch wieder elendig lange versucht uns zu verar... Es hieß dann immer wieder, dass ein völlig unverhersehbarer technische Defekt an der Maschine zur sehr bedauerlichen Verspätung geführt hätte. Wers glaubt ... cool

Als unser Anwalt sich dann eingeschaltet hat, war Lufthansa dann ganz plötzlich handzahm und hat folgsam und anständig die 1200 Euro gezahlt. Aber vorher mussten die in 3 Briefen !!!!!! erstmal ordentlich losziehen und wollten mir weismachen, dass wir keine Chance auf Entschädigung hätten. Die versuchen echt alles ... ALLES ... um unbescholtenen und unwissenden Passagieren Sand in die Augen zu streuen. Nachher mit Anwalt heißt es dann immer lammfromm: Haben wir ja so nicht gemeint... blablabla Es ist nur leider echt kläglich, dass wohl Tausende von Passagieren den Ausreden und Märchen der Fluggesellschaften glauben. Wieso weiß ich auch nicht. Ist denn heute keiner mehr Manns genug, so einen unsinn mal zu hinterfragen!??????????? 

Dieses Schreiben der Lufthansa hier hat uns die Kanzlei geschickt:

 
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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Es gibt viele gute Kanzleien, die sich auf europäische Fluggastrechte spezialisiert haben bzw. Fluggastrechte als Rechtsgebiet anbieten. Da sollte sich für jeden Flugpassagier der richtige Anwalt finden lassen.
Beantwortet von (5,750 Punkte)
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Und wo findet man die "Richtigen"!?
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Ja, GUTEN MORGEN!

Wers noch nicht gemerkt hat: Fluggesellschaften rücken die Scheine nicht so einfach "aufs erste Anfordern" raus. Die bocken, was das Zeug hält. Da hilft es wenig, dass die Entschädigung im Gesetz steht.

Was will man als kleiner Verbraucher da schon machen? Die Flugkonzerne sind doch viel zu mächtig, als dass die sich um irgendwelche Flugpassagiere kümmern. Die EU Fluggastrechte sind ja auf dem Papier sehr schön. Alles hört sich wunderbar verbraucherfreundlich an. Wenn man dann aber mal im Schlamassel einer Flugverspätung feststeckte und die Entschädigung haben will, geht gar nichts. Was nützen solche Gesetze? Das ist wieder typisch Europa: Vorschriften über die Krümmung der Banane und Gurke, aber total unnütz in der Praxis.

Wenn man 250 € Entschädigung von der Fluggesellschaft will, kann mans gleich sein lassen. Bei 800 € oder mehr als 1000 € wirds natürlich schon interessanter. So viel Geld würd ich jetzt auch nicht einfach in den Wind schießen. Wenn ich einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf soviel Geld habe, dann will ich den auch durchsetzen. 

Außerdem wärs mir der Spaß wert, allein schon deswegen, weil die Fluggesellschaften so dreist sind und immer glauben, die können mit ihren Kunden machen was sie wollen: Erstmal stundenlang in der Warteschleife hängen lassen, wenn man dran ist, weiß wieder keiner, worums geht usw.

Das ist heutzutage in der Flugbranche genauso wie bei Telekomkonzernen, Internetanbietern, der Bahn usw. Überall darf der Kunde schön für jede Extra "Leistung" zahlen, aber wehe, man beschwert sich einmal. Dann wird jeder Cent umgedreht. Lächerlich, einfach lächerlich. Oder besser: Traurig, einfach traurig!

ÜBRIEGENS: Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

 
Beantwortet von (6,180 Punkte)
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So ein Unsinn!!! was soll denn das schon heißen:

dass es sich bei dem grund, der zu der Verspätung des Fluges am 02.12.2012 geführt hat, um einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der Verordnung gehandelt hat, so dass wir gemäß Art. 5 Abs. 3 der EG-VO 261/04 leistungsfrei werden.

 Da versucht Condor doch nur wieder Sand in die Augen naiver und ahnungsloser Passagiere zu streuen. Die zitieren einfach den gesetzestext. Der sagt doch zu der Verspätung gar nichts aus. Das ist einfach irgendein Gesetzesbegriff, den man auf alle Fälle anwenden kann. Das scheint mir gezielte Augenwischerei zu sein: Passagiere so viele und so schwierige Rechtsbegriffe wie möglich vor die Füße werfen, dass leichtgläubige Leute den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen.

frown

So wird man heutzutage also als Kunde behandelt, der nicht nur bereits den ganzen Ärger und Stress wegen einer Flugverspätung mitmachen musste, sondern als Zugabe dann auch noch zum narren gehalten wird.

Und da wundern sich die Fluggesellschaften, dass Passagiere ärgerlich sind? Hallo? gehts noch?

Da ist doch die Entschädigung der Richtlinie wegen Flugverspätung nur ein kleiner Anfang. Eigentlich müsste man die Fluggesellschaften auf Schmerzensgeld verklagen. Wenn die Bahn sogar bei Unwetter, Schnee und Streik wegen Verspätung zahlen muss, wieso können die Fluggesellschaften sich bei jeder Verspätung rausreden.

Übrigens scheint Condor wohl alle Fälle erstmal abbügeln zu wollen (Bericht aus der Frankfurter Rundschau):

Fluggäste hatten in einem Fernsehbericht der ARD heftige Vorwürfe gegen Condor. Die Fluggesellschaft lehne generell eine Entschädigung ab, obwohl die Rechtslage klar sei.

Und wer dann klagt, hat wohl gute Aussichten, zu gewinnen:

Aus dem Rüsselsheimer Amtsgericht ist zu hören, dass die meisten Fälle gegen Condor entschieden würden.

Beantwortet von (6,640 Punkte)
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Das Geschäft der Fluggesellschaften heutzutage ist es, schnell das Geld von Flugpassagieren für Flüge einzuziehen und mit dem kostenlosen Kredit (Vorkasse) von den Kunden zu arbeiten. 

Lästig ist dann für die Airlines nur noch, dass die Leute so dreist sind und auch noch die pünktliche Beförderung aus der Flugbuchung fordern. Daher werden Passagiere am besten zu hunderten fließbandartig "abgewickelt": Hunderte schon aneinandergereihte Sardinen am Checkin, dann die gleiche Schlange zum Security Check und weiter gehts zum Gate und ab ins Flugzeug. Dass sich niemand von den hörigen Flugpassagieren über den Kommandoton und die Befehle der Airline-Mitarbeiter wundert, ist ein Phänomen unserer Tage. Airline, Dein Wille geschehe!

Und wenn die Fluggesellschaft dann gerade mal wegen zwei Euro fünfzig einen Mitarbeiter einspart und deshalb die Maschine erst Stunden später abheben kann, stehen sich die Passagiere am Flughafen die Beine in den Bauch. Mich wundert echt, dass sich nicht mehr Leute gegen die Fluggesellschaften wehren. Wenn man so als Transportgegenstand und nicht mehr als Mensch behandelt wird, finde ich es traurig, dass sich die Airlines nicht wenigstens den älteren Reisenden oder Familien mit Kleinkindern annehmen. Stattdessen werden einfach alle im Regen stehen gelassen.

Dem wollte der Gesetzgeber ja einen Riegel vorschieben und hat den Airlines ja ziemlich eindeutig gezeigt, dass es so nicht geht. Aber die unbelehrbaren Airlines zahlen die Entschädigungen bei Flugverspätung natürlich nicht aus. 

Wieso auch?

Wer als Flugpassagier erst einmal am Flughafen genügend rumkommandiert und eingeschüchtert wurde, traut sich nach einer heftigen Flugverspätung natürlich auch nicht mehr, überhaupt darüber nachzudenken, deswegen eine Entschädigung zu fordern. 

So macht man sich Verbraucher untertan. Kommandieren, abschrecken und schön verwirren, bis auch der letzte Verbraucher darüber zweifelt, ob er denn vielleicht möglicherweise etwas netter behandelt werden könnte und eventuell ein kleines Entgegenkommen erwarten könnte.

 

Die Ohnmacht des Menschen in Mäßigung oder Hemmung der Affekte nenne ich Knechtschaft; denn der von seinen Affekten abhängige Mensch ist nicht Herr über sich selbst, sondern dem Schicksal untertan.

 

Spinoza

Beantwortet von (6,900 Punkte)
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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
+4 Punkte
Klar, die können es versuchen. Mit mir nicht! Und siehe da, ich habe sofort Nägel mit Köpfen gemacht und es dauerte nur 5 Wochen bis ich die ENtschädigung hatte.
+7 Punkte

Sie haben zufällig eine Fluggesellschaft und wollen lästige Kunden Bittsteller einfach loswerden. Hier die BLAUPAUSE für den Service-Mitarbeiter:

1. EGAL, WAS ein Kunde schreibt, sagt oder tut: Zuerst NICHTS TUN und NIEMALS eine Reaktion zeigen.

2. Nur wer dann nach Wochen immer noch rummacht, erhält ein Schreiben. In dem Schreiben möglichst VIELE Rechtsbegriffe verwenden. Die eigene Rechtsmeinung als Gesetz darstellen und auf IRGENDWELCHE Paragraphen verweisen.

3. Wer dann immer noch nicht ruhig ist, erhält - AUS KULANZ - einen Fluggutschein.

4. Auch wenn Du denkst, es geht gar nicht: Fluggäste sind IMMER DÜMMER, als man denkt. Daher:

5. DIE SACHE EINFACH AUSSITZEN.

Die paar Leute, die ihre Drohungen wahr machen und wirklich zum Anwalt rennen, kann man für ein paar Hundert Euro mit der Rechtsabteilung loswerden. So spart man schön einige Milliönchen an Geldern, die eigentlich Verbrauchern zustehen.

Aber so ist eben die europäische Gesetzgebung: Sieht immer schön aus. Hört sich immer gut an. Bringt in der Praxis gar nix. Nur wer gute Anwälte seine Berater nennt, kann es sich leisten, einer Fluggesellschaft Paroli zu bieten.

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