Guten Tag,
Sie haben einen Flug mit Ryanair gebucht, welcher nun um 45 Minuten vorverlegt wurde. Sie sagen nun, dass Sie es nicht mehr zum Boarding schaffen werden, und deshalb sicherheitshalber einen Flug am Folgetag buchen wollen. Sie fragen nun, ob Sie ein Recht haben diese Umbuchung kostenfrei vorzunehmen oder Sie möglicherweise Ihr Geld zurückbekommen können.
Ihnen könnten Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.
Eine von Ihnen gewünschte anderweitige Beförderung zum Endziel nach Artikel 8 EU-VO könnten Sie nach Artikel 5 EU-VO fordern, wenn eine Annulierung Ihres ursprünglichen Fluges anzunehmen ist.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Der Start Ihres Fluges müsste ob der drastischen Änderung der Flugdurchführung aufgegeben worden sein. Davon ist bei einer Abflugvorverlegung um lediglich 45 Minuten wahrscheinlich abzusehen, und es ist Ihnen als Passagier auch sehr wahrscheinlich zumutbar diesen geringen zeitlichen Vorlauf bereits so einzuplanen oder zumindest flexibel darauf reagieren zu können.
Eine Annulierung liegt hier vermutlich nicht vor, und ein Anspruch auf eine kostenfreie Umbuchung nach Artikel 8 EU-VO ist daher ebenfalls abzulehnen.
Können Sie den von Ihnen gebuchten Flug nicht erreichen, weil dieser um nicht einmal eine Stunde vorverlegt wurde, können Sie deshalb vermutlich nicht damit rechnen kostenfrei umgebucht zu werden. Auch eine volle Rückerstattung des Flugpreises, wie ebenfalls in Artikel 8 aufgeführt, bleibt Ihnen dann verwährt.
Selbstverständlich können Sie den Flug dennoch stornieren, dies könnte dann aber mit Kosten verbunden sein.