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Hallo Community,

 

ich bin neu hier und verzweifelt zwecks meinem anstehendem Urlaub.

Hier die Fakten, mit der Hoffnung, dass mir jemand nützliche Tipps geben kann...

 

Meine Freundin und ich haben eine Pauschalreise über Check24 im Januar 2016 gebucht. Der Reiseveranstalter ist FTI.

Die Pauschalreise beginnt am 25.09 mit dem Hinflug um 20:30Uhr (STR-OLBIA) und endet am 30.09. mit dem Rückflug um 20:30Uhr (OLBIA-STR)

Die Anzahlung und Endzahlung wurden getätigt.

Die Reise beinhaltet den Zug zum Flug, Flug und Hotelunterkunft...

 

Das Problem:

Die Böse Überraschung kam am Samstag den 27.08 als eine Email von FTI kam mit dem Betreff Buchungsänderung:

Plötzlich lese ich, dass der Rückflug von Ursprünglich 20:30UHr auf 06:30 Uhr vorverlegt wurde. Das sind 14 Std unterschied!!!

Wie es aussieht hat Airberlin den Abendflug gestrichen. D.H. es gibt keinen Direktflugoption für den gebuchten Tag-

 

Meine Vorgehensweise bis jetzt:

- sofortige schriftliche (e-mail) Reklamation, dass mir ein alternativer Flug angeboten werden muss, weil ich mit 6:30Uhr nicht einverstanden bin

- Dann habe ich alternative Vorschläge nachgereicht (e-mail)

1. Flexibler Landeflughafen in Deutschland genannt,

2. 1-2 Tage Abreisedatum verschieben vorgeschlagen

3. wäre auch bereit die Hotelkosten für eine Verlängerungsnacht zu Übernehmen, diesen Punkt habe FTI aber nicht geschrieben)

- nachdem innerhalb von 7 Tage noch keine Vorschläge herausgearbeitet wurden, habe ich nun eine Frist bis Di den 06.09 gesetzt, und mit Einleitung von rechtlichen Schritte gedroht

 

Die Reaktionen bis jetzt:

- Check24 hat FTI kontaktiert und wartet auf Rückmeldung

- FTI hat ihrerseits die Flugabteilung kontaktiert und wartet auf Rückmeldung

- ich wurde gebeten noch ein wenig Geduld zu haben

 

 

Mein Plan:

- den vorverlegten Rückflug um 06:30 Uhr nicht antreten, da unzumutbar! ich müsste den Mietwagen ein Abend früher abgeben, und mitten in der Nacht auf eigene Kosten zum Flughafen fahren…!

- stattdessen einen Rückflug ein Tag später buchen um 13:25Uhr.

- anschließend Geld zurückholen über Rechtanwalt.

 

 

 

Meine Fragen wären:

- muss ich das so hinnehmen?

- meine Freundin, mit der ich in den Urlaub fliege, hat Rechtschutz - ist der Schutz dann für die gesamte Reise oder nur für Sie. (frage zwecks Anwaltskosten)

- Darf ich eigenmächtig einen ein Tag späteren Rückflug buchen auf Kosten des Reiseveranstalter (Kostenpunkt ca. 700€ für beide!!+1 Tag Hotelverlängerung + 1Tag Mietautoverlängerung)

- welche weiteren Schritte wären eurer Meinung nach sinnvoll.

 

... ich hoffe mir kann der eine oder andere einen brauchbaren Tipp geben.

vielen Dank im Voraus

 

 

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (160 Punkte)
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Du kannst zunächst bei einer Flugzeitenänderung eine Ausgleichszahlung verlangen.

Dazu muss eine erhebliche Verspätung nach Art. 6, Abs. 1 der Verordnung (EG) 261/2004 vorliegen.

14 Stunden Verspätung sollten in Ihrem Fall eine solche Verspätung unproblematish begründen meines Erachtens nach.

Sodann bestünde für Sie die Möglichkeit nach Art. 7 Abs. 1 eine Ausgleichszahlung i.H.v. ca. 250 -600 € zu bekommen, soweit die Flugzeitenänderung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Als außergewöhnlich sind Verspätungsumstände dann, sofern sie auf Vorkommnisse von außen zurückzuführen sind und von der Fluggesellschaft nicht zu vertreten sind.

Zu nennen sind hier folgende:

  • Gewitter, ungewöhnlich starker Schneefall, starker Nebel
  • Naturkatastrophen
  • Sabotage, Terroranschläge
  • Besondere Ereignisse – zum Beispiel hier: Urteil des Landgerichtes Berlin vom 28. August 2007, Akz. 53 S 242/06 – Flugverspätung beruhte darauf, dass wegen Besuch des amerikanischen Präsidenten besondere Sicherheit geboten war.
  • Vogelschlag, Hagelschlag

Technische Defekte am Flugzeug zählen nicht zu solchen außergewöhnlichen Vertragsumständen.

Zu beachten wäre noch, dass selbst bei einem möglichen vorliegen einer der oben genannten Fälle, die Beurteilung stark vom Einzelfall abhängt.

Ferner könnten sie den Reisepreis im nachhinein mindern.

Schließlich bliebe dir noch die Möglichkeit offen vom Reisevertrag zurückzutreten, das Geld zurückzuverlangen und ein neues Ticket zu buchen.

Hierzu müsste sich für dich durch die Änderung der Flugzeit eine wesentliche Änderung der Reiseleistung ergeben.

Eine Verschiebung der Flugzeit um 14 Stunden könnte eine wesentliche Änderung der Reiseleistung i.S.d. <a class="style7 style10" href="http://reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Reisevertragsrecht-BGB.html#point1" rel="nofollow" style="font: inherit; margin: 0px; padding: 0px; outline: 0px; border: 0px currentColor; color: rgb(147, 117, 63); text-decoration: none; vertical

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