Hallo,
du hast vor gegen die Fluggesellschaft TuiFly eine Sammelklage in Erwägung zu ziehen.
Zuvor möchte ich dich jedoch über einiges aufklären.
Sammelklage nach deutschem Recht – Die Sammelklage ist eine Klageform des Zivilrechts.
Sie soll als „gemeinsame Klage“ nicht nur einem Kläger Ansprüche sichern, sondern Vorteile für alle Personen bieten, die von einem bestimmten Sachverhalt betroffen sind.
Sammelklage Deutschland
In Deutschland gibt es Sammelklagen nicht.
Nach dem deutschen Recht, welchem eine Betroffenheit von Gruppen fremd ist, hat jeder Kläger seine eigene Betroffenheit vor Gericht darzulegen und einen Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden nachzuweisen.
Streitgenossenschaft
Eine gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in einer Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind.
Bei der Streitgenossenschaft können auf der Seite des Klägers und auf der Seite des Beklagten mehrere Personen stehen.
Diese Personen bilden eine Streitgenossenschaft und werden Streitgenossen genannt. Unterschieden wird zwischen einer aktiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Klägern vorliegt und einer passiven Streitgenossenschaft, welche bei mehreren Beklagten vorliegt.
Eine weitere Unterscheidung wird zwischen der sogenannten einfachen Streitgenossenschaft und der notwendigen Streitgenossenschaft vorgenommen.
Bei der sog. Prozessverbindung hat der Richter die Möglichkeit mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden.
Dies ist dann denkbar, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.
Deshalb solltest du eine sog. Streitgenossenschaft bzgl deines Vorgehens gegen die TuiFly in Erwägung ziehen.
Ich hoffe ich konnte dir hiermit etwas weiterhelfen und wünsche dir schonmal ein schönes Wochenende :)