Auf eurem Heimflug von Jamaica hattet ihr 4 Stunden Verspätung. Du hast deshalb für euch beide je 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung von Condor gefordert.
Du kannst dich nun entscheiden, ob du 1,200 Euro als Gutschrift annehmen möchtest, oder aber 1,800 Euro als Reisegutschein.
Bei einer Annulierung können Ansprüche nach Artikel 5 EU-VO entstehen:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
So wie ich deine Nachricht verstehe geht es bei dir um eine Zahlung von Ausgleichsleistungen nach Artikel 7 EU-VO:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Artikel 7 Absatz 1 c) folgend verlangst du wegen der Strecke 600 Euro pro Fluggast.
Condor hat dies so angenommen, insofern gehe ich davon aus, dass diese das Vorliegen einer Annulierung im Sinne von Artikel 5 EU-VO bestätigen und dir deshalb Ansprüche aus Artikel 7 zustehen.
Weiterhin finde ich dann Artikel 7 Absatz 3 hilfreich:
(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.
Danach werden die Auszahlungsarten näher bestimmt. Du kannst dich also entscheiden, ob du einen Reisegutschein, oder eine geldwerte Auszahlung vorziehst.
Es erscheint mir persönlich von Vorteil, dass der Reisegutschein eine höheren Betrag aufweist. Aber, bei Reisegutscheinen ist meiner Meinung nach Vorsicht walten zu lassen - gerade weil man die Möglichkeiten der Einlösung möglicherweise zu optimistisch einschätzen könnte. Immerhin ist der Gutschein auf 3 Jahre begrenzt, und es wäre wichtig auf möglicherweise bestehende Voraussetzungen zur Einlösung dieser Flugscheine zu achten - wie die Einschränkung was die Pauschalreisen angeht.
Sicherer wäre wohl das Geld zu nehmen, sonst stehst du möglicherweise irgendwann schlecht da. Aber das ist nur meine Meinung, die Sache kann anders liegen, wenn du beispielsweise ein Vielflieger mit Condor bist und die rechtlichen Konsequenzen, gerade auch was den Reisegutschein und dessen Nutzung angeht, voll überblicken kannst.