Dein Flug wurde von Mittwoch auf Donnerstag umgebucht. Du fragst dich, welche Rechte du hast.
Es könnte sein, meine ich, dass du Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Vielleicht wurde dein ursprünglicher Flug annulliert:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Du sagst, dass es deinen ursprünglichen Flug nicht mehr gibt. Außerdem wurde er um einen Tag verschoben. Nach diesem Urteil des EuGH kann dann von einer Annullierung ausgegangen werden.
Dann kommt meiner Meinung nach ein Blick in Artikel 5 EU-VO in Betracht:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)
Du sagst, dass du den Flug gerne stornieren möchtest, oder zumindest umbuchen.
Deshalb meine ich, dass Artikel 8 für dich interessant sein könnte. Artikel 5 verweist auf Artikel 8 - das heißt, liegt eine Annullierung vor, wie bei dir, dann können dir aus Artikel 8 Ansprüche zustehen:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Nach Artikel 8 EU-VO kommen sowohl eine Erstattung deiner Flugscheinkosten in Betracht, als auch die Möglichkeit sich von deiner Airline innerhalb ihrer Möglichkeiten auf einen früheren oder späteren Flug umbuchen zu lassen.
So sieht das auch der BGH:
BGH, Urteil vom 25. März 2010 - Xa ZR 96/09 (ganz einfach zu finden, wenn du bei Google eingibst: BGH Xa ZR 96/09 reise-recht-wiki.de)
Nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung haben Fluggäste unter anderem Anspruch auf eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; damit einher geht die Pflicht des Luftfahrtunternehmens, eine solche anderweitige Beförderung anzubieten und durchzuführen.
Falls du also gerne eine Erstattung deines Tickets erwirken möchtest, dann soll dies, so das KG Berlin, auch kostenfrei erfolgen - genau wie in Artikel 8 vermerkt:
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.
Ich meine also, dass es möglich ist dein Flugticket erstatten zu lassen, so wie du es dir wünscht. Meiner Meinung nach hast du dich dazu bei deiner Airline Germania zu melden und deinen Anspruch unverzüglich geltend zu machen.