Sehr geehrte Damen und Herren.
Meine Eltern haben über einen Reiseveranstalter eine Flugreise nach Fuerteventura gebucht. Sämtliche Daten (gebuchte Flugverbindungen, Voucher,..) wurden vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt. Meine Eltern waren mehrere Stunden vor Abflug am Abflughafen, wo ihnen am Checkin Schalter mitgeteilt wurde, dass sie nicht auf der Passagierliste stehen würden und nicht mitfliegen können. Nach langen Disukussionen wurden sie mit dem Zug zu einem anderen Flughafen geschickt. Auch dort kam es wieder zu Diskussionen. Letztendlich konnten sie die Urlaubsreise antreten, da 2 Personen abgesprungen sind. Leider kam es zu einer verspäteten Ankunft von mehr als 5,5 Stunden.
Wir haben eine Entschädigungsforderung in Höhe von 800 Euro (400 Euro pro Person), gemäß Art.7 der Verordnung (EG) No.261/2004 bei der Fluggesellschaft Sunexpress eingereicht. Diese haben als ausführende Fluggesellschaft angegeben, dass Tui den Flug bei Ihnen eingekauft hätte. Tui schreibt, dass die ausführende Fluggesellschaft für die Entschädigung aufkommen muss. Dieses Schreiben wurde wieder an Sunexpress geschickt, mit der Bitte, der Zahlung innerhalt von 2 Wochen nachzukommen. Seit 6 Wochen haben wir nichts mehr von Ihnen gehört. Die Reklamationsstelle, welche nur per Email erreichbar ist, meldet sich nicht mehr. Die Hotline von Sunexpress kann angeblich nichts machen. Bei Facebook schreiben sie auch nicht zurück (Nur, dass TUI verantwortlich sei). Eine andere Möglichkeit gibt es nicht mehr, mit Sunexpress Kontakt aufzunehmen.
Was soll man in diesem Fall machen? Direkt zum Rechtsanwalt gehen oder ü an die Fluggesellschaft herantreten? Muss in diesem Fall Sunexpress, als ausführende Fluggesellschaft, haften oder TUI?
Schon mal vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen
Grüße
Daniel