In der Regel können Sie bei großen Verspätungen Ansprüche aus der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über Fluggastrechte erheben.
Art 7. besagt:
Die Rechte werden je nach geflogener Strecke in Abhängigkeit zu einer zu vertretbaren Wartezeit gemessen:
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Flugstrecke kleiner 1.500 km --> Abflugverspätung von 2 oder mehr Stunden
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Flugstrecke größer 1.500 km innergemeinschaftlich, ansonsten 1.500 - 3.500 km --> Abflugverspätung von 3 oder mehr Stunden
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Flugstrecke größer 3.500 km --> Abflugverspätung von 4 oder mehr Stunden
Die Pauschalhöhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich folgendermaßen:
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250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km
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400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km
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600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km
Sie sind mit einer Verspätung von 4 Stunden an Ihrem Zielflughafen angekommen. Die Entfernung zwischen
Gem. Art. 5 c) i) muss die Fluggesellschaft jedoch keine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wird. Sie wurden am 13.08.2017 über die Verlegung unterrichtet, welcher am 23.08.2017 stattfinden soll. Sie wurden also lediglich 10 Tage vor dem Flug informiert, die Frist wurde also nicht eingehalten und Sie haben einen Anspruch auf 400 € pro Fluggast gegen die Fluggesellschaft.