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Hallo! 

Ich habe bereits im März bei Air Berlin einen Flug von Düsseldorf nach Orlando gebucht, und zwar für den 26.12.2017

Nun wurde ich via Mail darüber informiert, dass meine Flugzeiten sich auf den selben Flug, aber einen Tag später, also am 27.12., geändert haben. Die Uhrzeiten bleiben gleich. 

Hier durch verlieren wir einen Tag Urlaub, und es wirft den gesamten Plan der dann anstehenden Rundreise über den Haufen, denn hier wurden bereits Unterkünfte etc. gebucht.

Vorausgesetzt der Flug findet angesichts der aktuellen Lage rund um die Airline überhaupt statt - welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Darf die Airline mir einfach so einen Tag Urlaub streichen? 

 

Danke vorab für die Hilfe!

 

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Ihr Flug wurde um einen kompletten Tag nach hinten verlegt. Möglicherweise kann darin eine Annullierung vorliegt.

Denn eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird, so der EuGH, Urt. v. 13.10.11, Az.: C-83/10. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Insbesondere fällt mir da der Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach Art. 7 der Verordnung in Betracht. Die Pauschalhöhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich folgendermaßen:

  • 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • 400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km

Allerdings müssen diese Zahlungen nicht gewährt werden, für den Fall, dass Sie rechtzeitig im Voraus informiert wurden. Vorliegend wurden sie sogar mehrere Monate im Voraus informiert.

 

Allerdings würden auch Ansprüche aus Art. 8 und 9 der Verordnung in Frage kommen. Insofern kommt höchstwahrscheinlich ein Anspruch auf Erstattung bzw. Umbuchung in Betracht:

·       vollständige Erstattung des Flugpreises binnen 7 Tagen sowohl für noch anzutretende als auch für schon zurückgelegte Flüge, wenn diese aufgrund des Reiseplans des Fluggastes zwecklos geworden sind, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

·       ODER eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

·       ODER vorbehaltlich verfügbarer Plätze eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes.

 

 

Ein Alternativflug wurde Ihnen angeboten, wenn dieser für Sie nicht in Frage kommt, würde ich an ihrer Stelle einen anderweitige Verbindung fordern oder die Erstattung  verlangen und von selbst einen neuen Flug buchen.

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