Lieber Fragesteller,
ihr Flug für den 25.06.15 von HH nach Faro wurde von Air Berlin von Samstag auf Sonntag verlegt. Das ist natürlich sehr ärgerlich für Sie. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei der Verlegung des Fluges auf einen anderen Tag, eine Annullierung des ursprünglichen Fluges vorliegt. Vergleichen Sie dazu bitte auch die folgenden Urteile:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
BGH- X ZR 34/14 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Der BGH hatte entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Im Falle einer Annullierung des ursprünglichen Fluges können Sie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung geltend machen.
Grundsätzlich kann im Falle einer Annullierung ein Anspruch auf Ausgleichszahlunngen geltend gemacht werden. Leider ist dies in Ihrem Fall jedoch nicht einschlägig, da Sie bereits heute über die Annullierung informiert wurden. Denn in Artikel 5 der europäischen Fluggastrechte Verordnung ist geregelt, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt, wenn der Fluggast mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist. Ihre Flug soll planmäßig am 25.6.15 stattfinden und Sie wurden fast ein halbes Jahr vorher darüber informiert.
Jedoch können Sie bei einer Annulllierung einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte Verordnung geltend machen. In Artikel 8 ist geregelt, dass Sie zwischen den folgenden drei Optionen wählen können:
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die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten, zu dem Preis zu dem der Flugschein erworben wurde
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oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
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oder eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungn zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes
Wenn ich das Ihren Ausführungen richtig entnommen hab, so wurde Ihnen von Air Berlin eine anderweitige Beförderung angeboten. Jedoch scheint Ihnen diese nicht zuzusagen und Ihnen zusätzliche Umstände zu bereiten.
Weiterhin entnehme ich Ihren Ausführungen, dass SIe bereits versuchen Ihre anderen Buchungen wie Ferienhaus, Mietwagen und Hotel umzubuchen. Somit bestehen für Sie zwei Möglichkeiten: entweder Sie nehmen die anderweitige Beförderung an, die Ihnen angeboten wird oder Sie lassen sich die Flugscheinkosten erstatten und buchen einen anderen Flug.