Hallo Thomas,
du hattest einen Anschlussflug von HAM nach DUS gebucht.
Dieser sollte planmäßig um 7:30 durchgeführt werden.
Bedauerlicherweise teilte man dir mit, dass sich die Flugzeiten von 7:30 auf 8:30 verschoben haben.
Du würdest mit einer Stunde Verspätung in DUS ankommen und möglicherweise deinen Anschlussflug nach CUR nicht mehr erreichen.
Du fragst dich jetzt nun welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
Zunächst einmal kannst du bei einer Flugverspätung bis 2 Stunden folgende Ansprüche gegen die Fluggesellschaft meines Erachtens nach geltend machen bzw. solltest du in jedem Fall tun.
FLUGVERSPÄTUNG bis 2 Zeitstunden
1. Entschädigung und Schadensersatz nach Art. 19 Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen i.V.m. VO (EG) Nr. 889/2002, MontÜG, §46 Luftverkehrsgesetz, §§631, 280 BGB
2. Reisepreisminderung (bei Pauschalreisen – vgl.: Wann liegt eine Pauschalreise vor?) gemäß §§651d Abs. 1 i.V.m. 651c, 638 BGB.
Für den Anschlussflug nach CUR, den du mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreichen kannst, kommt meines Meinung nach ein Ausgleichsanspruch in Betracht.
Der EuGH) hat in einem Urteil die Passagierrechte deutlich gestärkt.
Demnach haben Reisende nun auch ein Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben.
Laut Urteil ist für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung allein die Verspätung am Endziel entscheidend.
Auch im vorliegenden Fall hast du meines Erachtens nach aufgrund des nur leicht verspäteten Zubringerfluges von HAM nach DUS deinen Anschlussflug verpasst.
Nach diesem Urteil würde dir eine Entschädigung zustehen.
Dazu auch das nächste Urteil, welches diese Aussage ebenfalls bekräftigt.
LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir schonmal ein angenehmes Wochenende :)