3,740 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo Ich habe für meine Sohn und Für mich 2 Tickets über eDreams gebucht von Köln nach Antalya (Sun Express 03:40-08:15)  und zurück von Antalya nach Köln Direktflug ( Türkish Airlines 07:00-09:50).

Hin war alles ok, aber bei rück Flug müssten wir von Antalya nach Istanbul von Istanbul nach Münster Osnabrück Fliegen (05:45-07:10 UND 09:30-11:50) von da aus müsste meine Frau uns Abholen...

Meine Frage ist kann ich irgendwelche schaden Ansprüche stellen wenn ja wo und was muss ich sagen...?

Gefragt in Umbuchung von
Bearbeitet von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Du hast bei Sunexpress einen Flug von Antalya nach Köln gebucht. Der Rückflug hat sich jedoch erheblich verändert,

Deine Ansprüche könnten sich vielleicht aus der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben.

Bei Annullierungen von Flügen können sich Ansprüche aus dem Artikel 5 EU-VO ergeben:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden unter: „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Bei deinem Rückflug wurden sowohl die Flugzeiten, als auch die Flugroute sowie der Ankunftsflughafen geändert. Im Sinne dieses EuGH-Urteils würde ich deshalb eine Annullierung annehmen.

Allerdings fliegst du von Antalya aus nach Deutschland und zwar mit Sunexpress. Obwohl dein Flug also annulliert wurde ist meine ich fraglich, ob überhaupt Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung wegen des Anwendungsbereiches derselben möglich sind. Der Anwendungsbereich ergibt sich aus Artikel 3 EU-VO:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Du trittst deinen Rückflug nicht in einem Mitgliedsstaat an, sondern in einem Drittstaat. Damit ist schon einmal Absatz 1 a) nicht erfüllt.

Startet man in einem Drittstaat, dann, so Absatz 1 b), ist es notwendig, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen eines der Gemeinschaft ist.

Sunexpress ist kein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.

Es tut mir deshalb leid das sagen zu müssen, aber es könnte meiner Meinung nach sehr gut sein, dass die EU-VO keine Anwendung findet und dir deshalb lediglich Ansprüche nach dem Recht des betreffenden Drittstaats zustehen könnten. Dieses liegt allerdings außerhalb meiner Kenntnis.

Dazu auch der BGH:

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingebenBGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de)

Die Fluggastrechte-Verordnung findet bei außereruropäischen Flügen keine Anwendung.

 

Beantwortet von (16,560 Punkte)
0 Punkte
...