Guten Tag,
sie haben für sich und Ihre Tochter einen Flug nach Rumänien gebucht.
Bedauerlicherweise hat man ihren Rückflug Rumänien - Hamburg kurzfristig annulliert.
Die Annullierung fand 14 Tage vor dem geplanten Rückflug statt.
Sie haben sodann auf eigene Kosten einen Hinflug von Rumänien nach Hamburg und einen weiteren Anschlussflug nach Hamburg gebucht.
Sie haben dadurch ein paar Tage ihrer Urlaubstage verloren und mussten früher abreisen.
Hierdurch konnten Sie die gebuchten Übernachtungen in Rumänien nicht mehr wahrnehmen
Hier durch ist Ihnen ein Schaden von 700 € entstanden ihrer Aussage zufolge.
Sie fragen sich nun ob und wenn ja welche Ansprüche Sie ggf. gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.
Insbesondere fragen Sie sich, ob sie die Kosten für den Ersatzflug erstattet bekommen inklusive der Zugfahrt i.H.v. 900 €.
Tatsächlich kann dem Fluggast im Falle einer Annullierung des ursprünglichen Fluges Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung entstehen.
Vor allem kann bei Annullierung ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen entstehen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden bei Google, wenn Du eingibst "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
BGH- X ZR 34/14 ( ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " BGH X ZR 34/14 reise-recht-wiki.de“)
Der BGH hatte bisher nur entschieden, dass auch eine zeitliche Flug-Verlegung nach hinten einer Nichtbeförderung gleichkomme und dem Kunden dann Ausgleichszahlungen zustehen könnten.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Entfernung:
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
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Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
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Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€
Leider entfällt der Anspruch auf Ausgleichzahlungen, sobald der Fluggast über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug unterrichtet wird.
Man hat Sie vorliegend 14 Tage im Voraus , also innerhalb der gesetzlichen Frist informiert.
Damit wurden Sie rechtzeitig informiert und Ihr Anspruch auf Ausgleichzahlungen entfällt somit meines Erachtens nach.
Darüber hinaus ergeben sich für Sie weitere Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung meiner Meinung nach.
In Betracht kommt ein Anspruch aus Artikel 8 der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen kann.
Dieser beinhaltet drei Optionen für den Fluggast zwischen denen dieser wählen darf.
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Erstattung der kompletten Kosten des Flugscheins zu dem Preis zu dem der Flugschein erworben wurde
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Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühstmöglichen Zeitpunkt
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Eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt auf Wunsch des Fluggasts
Meiner Meinung nach sollten Sie die 1. Variante wählen und sich die kompletten Kosten einschließlich der, die Sie für den Ersatzflug und die Zugfahrt aufgewendet haben, zurückerstatten lassen.
Ich hoffe ich konnte ihnen etwas weiterhelfen und wünsche ihnen noch eine angenehme Woche.