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Hallo community!

Habe am Mittwoch bei der IG Reisen auf der Suche nach einem guten Anwalt für Flugrecht angefragt. Frau W******* war sehr nett und hilfsbereit. Sie hatte mir sofort geholfen und Rechtsanwalt Oliver Schafeld in Berlin empfohlen. Die IG Reisen hat mich dann vermittelt und ich bekam noch am gleichen Tag eine mail von Herr Schafeld. Er wollte bei meiner Rechtsschutzversicherung alles wegen der Beratung abklären. Hat schnell geklapt und ich will jetzt auch schnellstens weitermachen wegen der Flugentschädigung von Lufthansa. Herr Schafeld hat mir jetzt eine mail mit Papieren zugeschickt: Eine Vollmacht, einmal Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen. Ich habe auch alles unterschrieben zurückgeschickt aber muss wirklich nur ich unterschreiben? Es geht um eine Familienreise und Herr Schafeld meinte, dass es reicht wenn ich die Papiere unterschreibe. Ich will nur sichergehen dass wir alles richtig machen und nicht nachher eine Frist verpassen weil eine Unterschrift fehlt.

Habt ihr mit Rechtsanwalt Oliver Schafeld aus Berlin schonmal eine Flugentschädigung von Lufthansa eingeklagt?

Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
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2 Antworten

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Ja Du hast Recht. Wenn man nicht offensichtlich als Eheleute (mit gleichem Namen) oder als Familie (mit gleichem Familiennamen) gebucht hat, sollte man aufpassen wegen der Aktivlegitimation. Das steht ja auch so im Urteil des Amtsgericht Köln was Du zitiert hast:

AG Köln Urteil vom 21. September 2009 Aktenzeichen 142 C 266/08

 

Fehlt es aber an einer erkennbaren Nähebeziehung muss der Veranstalter nach § 164 Abs.1 Satz 2 BGB davon ausgehen, dass der Mitreisende den Anmeldenden mit seiner Stellvertretung beauftragt hat. Fehlt es auch an Altersangaben ist weiter davon auszugehen, dass der Mitreisende erwachsen und geschäftsfähig ist und er somit auch ein Interesse daran hat, Rechte in der eigenen Person zu begründen. Ist aber eine Nähebeziehung zwischen Buchenden und Mitreisenden aus den Angaben bei der Buchung heraus erkennbar, muss der Veranstalter von dem Angebot auf Abschluss nur eines Vertrages unter Einbeziehung des Mitreisenden nach § 328 BGB ausgehen. Ist eine Nähebeziehung nicht erkennbar, muss er von einem Vertretergeschäft ausgehen, so dass Angebote auf Abschluss von zwei oder mehreren Verträgen vorliegen.

 

Aber sowas sollte doch Dein Anwalt mit Dir klären. Ich würde an deiner Stelle den Anwalt nochmal fragen, ob das so in Ordnung ist oder Du nicht doch die zwei Unterschriften abgibst. Dafür ist Dein Anwalt doch da.

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Wegen deiner Frage zu Erfahrungen mit Herr Schafeld gibt es hier schon posts die auf Deine Frage zutreffen:

Rechtsanwalt Oliver Schafeld aus Berlin - Habt ihr Erfahrungen?

und

Oliver Schafeld Rechtsanwalt in Berlin Info

 

Beantwortet von (880 Punkte)
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