Hallo liebes Forum,
ich bin letztes Jahr für ein paar wenige tage nach Sonot in Polen gefahren, um mit meiner Familie dort einen Kurzurlaub zu verleben
Ich reiste mit meiner Frau und unseren zwei Töchtern, wir zahlten insgesamt 467 Euro. Wir waren insgesamt 4 Personen, als wir allerdings vor Ort ankamen, konnte uns nur ein Zimmer mit Schlafmöglichkeiten für drei Leute zur Verfügung gestellt werden.
Ich ging natürlich unverzüglich zu einer Ansprechperson an der Rezeption und wies auf dieses Problem hin, immerhin habe ich unstreitig für 4 Personen gebucht, und es ist uns nicht möglich, zu viert in einem Zimmer mit nur 3 Schlafmöglichkeiten zu schlafen. Dann kann ich ja auch 4 Betten oder etwas dergleichen erwarten. In unserem erhaltenen Zimmer befand sich lediglich ein Doppelbett, und eine Couch, die nicht ausgeklappt werden konnte, und ein Sessel, aber auf dem konnte man ja nicht schlafen.
Eine Stunde nach meinem Besuch an der Rezeption zogen wir daraufhin in eine Suite um , da dies die einzige Möglichkeit zu sein schien, 4 Personen unterzubringen.
Für 3 Nächte zahlte ich einen Aufpreis in Höhe von 320,55 Euro. Da diese Suite aber von einem anderen gebucht worden war, mussten wir unsere letzte Übernachtung in dem uspünglichen kleinen Zimmer mit den 3 Betten verbringen.
Kann ich von dem Hotel jetzt einen Schadensersatz für die Mehrkosten verlangen?
Und eine Entschädigung für die letzte, ziemlich eng verbachte Nacht?
Als wir wieder daheim waren, setze ich mich sofort mit meinen Anwalt in verbindung. Kann ich die Anwaltskosten auch vom Hotel verlangen?
Ich bin für jede Hilfe dankbar!
Viele liebe Grüße, Jürgen