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Hallo ihr lieben,

Letztes Jahr sind meine Freundin und ich für einen Urlaub nach Südafrika und auf die Seychellen geflogen. Die Reise wurde durch einen Reiseveranstalter angeboten und sollte eine Rundreise mit dem Mietwagen inklusive Safari in Südafrika und einen Tauch-/Schwimmurlaub auf den Seychellen sein. Meine Freundin und ich wollten schon immer mal nach Südafrika, deswegen bot sich das Angebot des Reiseveranstalters an! Wir schlachteten also unser Sparschwein und buchten die Reise in Höhe von etwas mehr als 6.000€.

Voller Vorfreude stiegen wir in Frankfurt in das Flugzeug und flogen nach Südafrika. Weil es sich um eine Mietwagen-Rundreise hielt, reservierte ich von Deutschland aus für den Tag nach der Ankunft einen Mietwagen. In der Buchung stand etwas von „Einweggebühren“ ohne genau Angabe was das ist und wie hoch. Zuversichtlich, dass wir in Südafrika dann die Vochers für die Reise bekommen würden, reservierte ich den Mietwagen und machte mir keine weiteren Gedanken über den Hinweis.

In Südafrika angekommen, ging der Alptraum los! Wir erhielten weder Reiseunterlagen noch Vouchers. Meine Freundin ging sofort an die Decke und regte sich stundenlang über diese Inkompetenz auf. Es half nichts. Wir gingen also zum Mietwagenverleih, wo sich herausstellte wie hoch die „Einweggebühren“ sein sollten: umgerechnet etwa 80€. Nun fing auch langsam meine Laune an zu bröckeln. Ich blätterte die 80€ hin und wir fuhren los zu unserem Hotel.

Dort angekommen mussten wir erfahren, dass unser Zimmer bereits vor Antritt der Reise storniert wurde. Wie bitte?! Wir bekamen trotzdem ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt, aber weil wir den Voucher noch nicht hatten, wurde die ersten drei Tage JEDESMAL unsere Chipkarte gesperrt und wir sollten den Voucher vorzeigen. Hatten wir aber immer noch nicht. Etliche Telefonate mit dem Reiseveranstalter und drei Tage später, gingen die Vouchers dann beim Hotel ein. Die Telefonate kosteten uns etwa 160€. Wir waren genervt bis zum Himmel! Die nächsten Tage unserer Rundreise verliefen in dieser Hinsicht zum Glück ereignislos.

Das nächste Drama wurde dann zum größten Problem unserer Reise. In diesem Abschnitt waren 2 Safaritouren geplant. Die erste verlief problemlos und war wunderschön! Die ewigen Weiten der Savanne und die majestätischen Tiere in ihrer natürlichen Umgebung beobachten zu können war ein Privileg! Die zweite Tour sollte am nächsten Tag stattfinden, wobei wir uns aussuchen durften, ob wir sie vor- oder nachmittags wollten. Wir entschieden uns für vormittags. Der Fahrer des Jeeps fuhr auf eine lebensgefährliche Weise und die Mitfahrer versuchten mit ihm zu sprechen und zu einer anderen Fahrweise zu bewegen. Vergeblich.  Meine Freundin saß hinten auf dem Jeep auf einer Sitzfläche direkt unter einer Metallstange des Rahmens. Der Fahrer ist so schnell und ungebremst in ein riesiges Schlagloch gefahren, dass die Mitfahrer alle nach oben geschleudert wurden! Meine Freundin stieß sich dabei den Kopf an der Metallstange an. Die Wunde am Kopf blutete extrem und der Veranstalter schickte sie sofort zum Arzt. Der Arzt diagnostizierte die Verletzung aber nur unvollständig, wie sich später in Deutschland herausstellte! Die in Südafrika gestellte Diagnose teilten wir dem Veranstalter mit. Zuerst waren wir erleichtert, weil der Arzt meinte, es sei zumindest nichts gebrochen. Die Kopfschmerzen waren nach dieser Art Unfall unserer Ansicht nach normal und wir führten die Reise fort. Meine Freundin klagte immer wieder über extreme Schmerzen auch im Hals und in den Armen, außerdem über Schwindelgefühl und Sehstörungen, deswegen konnte sie auf den Seychellen weder tauchen noch schwimmen. Auch da die Wunde am Kopf leicht entzündet war, konnte sie nur die Füße ins Wasser hängen und nicht schwimmen gehen. Die meiste Zeit des Urlaubs verbrachte sie im Bett und ich pflegte sie. Ich ließ sie keine Minute allein, da ihr immer noch sehr schwindlig war und sie unter erheblichen Schmerzen litt.

Zurück in Deutschland ging ich sofort mit ihr zum Arzt, da ihr Zustand nicht besser wurde. Dieser stellte dann fest, dass sie eine Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom, Cervikobrachialgie (also Schmerzen, die sich von der Halswirbelsäule in den Arm ausbreiten), Kopfplatzwunde und eine Nasenbeinfraktur vom Unfall davontrug. Sie konnte aufgrund ihrer Verletzung einen Monat lang nicht arbeiten, Spätfolgen wie Kopfschmerzen und Schwindelgefühl hielt bis mehrere Monate danach noch an!

Wir würden gern vom Veranstalter Schadensersatz haben für

  • Die Zusatzkosten beim Mietwagenverleih
  • Die Telefonrechnung wegen der fehlenden Vouchers im Hotel
  • Behandlungskosten der Notversorgung aufgrund der Verletzung
  • Kosten für die Medikamente
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Entschädigung für die Reisekosten, wobei wir einen Teil der Reise nicht wie bezahlt wahrnehmen konnten

Haben wir Anspruch auf die obengenannten Punkte?

Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

deine Freundin hat aufgrund eines Schlaglochs auf einer Safari erhebliche Verletzungen davongetragen, deren Ausmaß erst zurück in Deutschland erkannt wurden. Solch einen Unfall im Urlaub wünscht sich niemand, auch weil dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt ist. Dass ihr Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter haben wollt, ist durchaus nachvollziehbar. Auch, dass euch für die Dauer von 3 Tagen immer wieder die Chipkarte für das Zimmer gesperrt wurde, weil der Reiseveranstalter versäumte die Voucher auszustellen, ist durchaus ärgerlich.

Um zu klären, welche Ansprüche ihr genau habt, werde ich zunächst auf die Situation mit der Chipkarte eingehen:

Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs ist zunächst ein Reisemangel. Dafür lohnt sich ein Blick in den Absatz 1 des § 651 c BGB:
(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Auch hier findest du eine Definition des Reisemangels.

Zusammengefasst handelt es sich also um das Vorhandensein eines Fehlers oder das Nichtvorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft.
Die Chipkarte wurde über mehrere Tage immer wieder gesperrt, wodurch erreicht werden sollte, dass ihr die Voucher vorlegt, die ihr aber vom Reiseveranstalter nicht erhalten habt. Normalerweise kann ein Reisender erwarten, dass er permanent Zugang zu seinem Zimmer hat, ohne ständig Rücksprache mit dem Hotel zu halten. Dass das sich Hotel und der Reiseveranstalter nicht abgesprochen haben, ist eine Beeinträchtigung der Reise und somit ein Reisemangel.

Der Anspruch, der sich aus einem Reisemangel ergibt, ist in § 651 d Absatz 1 BGB festgehalten:

(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.

Meiner Auffassung nach, habt ihr also einen Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Reisemangels.

Welche Ansprüche stehen euch im Hinblick auf den Unfall zu?

So wie ich das interpretiert habe, war die zweite Safari nicht Teil der gebuchten Reise, sondern ein bloßes Freizeitangebot des Hotels. Ein Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter dazu, die vereinbarten Leistungen vertragsgemäß zu erbringen. Die Safari war hier allerdings nicht Bestandteil des Vertrags. Auch wurde diese Safari nicht nachträglich in den Reisevertrag aufgenommen, dazu benötigt es nämlich der Zustimmung und Vereinbarung durch euch und den Reiseveranstalter. Deinem Bericht entnehme ich allerdings nicht, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde.

Hierzu habe ich ein passendes Urteil des LG Frankfurt vom 23.07.2015 gefunden (einfach zu finden, wenn du bei Google „LG Frankfurt 2-24 O 135/14 reise-recht-wiki.de“ eingibst):

LG Frankfurt, Urt. v. 23.07.2015, Az: 2-24 O 135/14
Die wiederholte Sperrung des Zugangs zum Hotelzimmer aufgrund fehlender Vouchers, sowie daraus entstehende Umstände und Kosten stellen einen Reisemangel dar, der durch den Reiseveranstalter zu entschädigen ist.
Ein Reiseveranstalter muss keinen Ersatz für Schäden leisten, die dem Reisenden während der Teilnahme an touristischen Angeboten entstehen, wenn diese nicht Teil der gebuchten Pauschalreise sind.

Meiner Auffassung nach, habt ihr also einen Anspruch auf Reisepreisminderung wegen der Chipkarte, nicht jedoch einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Reisepreisminderung wegen des Unfalls.

Allerdings rate ich euch dennoch, einen Anwalt zu fragen, ob und welche Ansprüche ihr habt. Er ist dazu in der Lage, den jeweiligen Einzelfall besser beurteilen zu können.
 

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