Guten Tag,
meiner Meinung nach kann man in deinem Fall von einer Annullierung des Fluges ausgehen. Dies liegt in meinen Augen daran, das der von dir gewünschte und durch die Buchung auch bestätigte Flug sich hinsichtlich der Flugplanung geändert hat und nun von einer anderen Airline durchgeführt wird, es sich also um eine Nichtdurchführung des geplanten Fluges handelt.
Damit würden sich für dich Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteordnung ergeben, speziell aus Artikel 5. Laut diesem Artikel stehen den Fluggästen im Fall einer Annullierung grundsätzlich Unterstützungs- und Betreuungsleistungen gemäß den Artikel 8 und 9 zu sowie eine Ausgleichszhalung gemäß Artikel 7. Von der Ausgleichszahlung ist die Airline jedoch befreit, wenn sie den Fluggast mindestens 2 Wochen vor Abflug von der Annullierung unterrichtet. Du gibst an bereits 3 Wochen vorher informiert worden zu sein, womit dir eine Ausgleichszahlung leider nicht zusteht.
Allerdings könnte dir Artikel 8 weiterhelfen. Gemäß diesem Artikel kann der Fluggast im Fall einer Annullierung die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten verlangen, einer anderen Beförderung unter gleichwertigen Reisebedingung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine anderen Beförderung unter gleichen Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn noch Plätze frei sind.
In deinem Fall wäre es also möglich die Flugscheinkosten zurückzufordern und einen neuen Flug bei einer Airline zu buchen, die du kennst und der du vertraust.