Guten Tag,
Ihr Flug mit Easyjet wurde vom 25. auf den 27. September verlegt. Sie fragen nun, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
1. Annulierung
Im Falle einer Annulierung können Ihnen Ansprüche gemäß Artikel 5 EU-VO zustehen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „C-83/10 reise-recht-wiki“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Sie wurden auf einen Flug zwei Tage später umgebucht. Entweder also auf dieselbe Maschine mit derselben Flugnummer, oder aber auf einen gänzlich anderen Flug. Da der Flug aber nicht wie geplant durchgeführt werden kann ist von einer Annulierung auszugehen.
2. Mögliche Ansprüche
Nach Artikel 5 haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
a) Artikel 7 EU-VO
Die Airline hat Sie mehr als 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) i) haben Sie leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen.
b) Artikel 8 EU-VO
Gemäß Artikel 8 haben Sie die Möglichkeit zu wählen zwischen:
a) – der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, (...)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Das heißt, Sie können sich die Flugscheinkosten zurückerstatten, und möglicherweise mit diesem Geld bei einer anderen Fluggesellschaft einen Ihnen besser passenenden Flug buchen.
Auch haben Sie, im Sinne von b) und c), die Möglichkeit, sich an Ihre Airline zu wenden und diese aufzufordern Ihnen andere Verbindungen anzubieten, möglicherweise auch noch am 25., wie es Ihr Wunsch ist.