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Wir hatten einen EasyJet Flug nach Spanien gebucht. Auf dem Hinflug hatten wir schon eine Verspätung von 5 Stunden. Auf dem Rückflug hatten wir dann wieder einer Verspätung, diesmal 6 Stunden. Wir waren 3 Paare und haben für jeden von uns 400 Euro verlangt. Jetzt haben wir nochmal nachgelesen und es scheint wohl so zu sein, dass uns pro Person zwei Mal 400 Euro, also 800 Euro zusteht, weil der Hinflug und der Rückflug verspätet waren.

Stimmt es, dass wir für den Hinflug und den Rückflug pro Person 400 Euro verlangen können? Das wären bei uns 800 Euro pro Person und dann zusammen 4800 Euro. Wenn uns soviel Geld nach dem Gesetz zustünde, würden wir auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

Denn die EasyJet verweigert bisher die Zahlung. Die schreiben uns:

 

Dear Lisa | Booking Ref:

View email online | easyJet.com

easyJet buchungsreferenz:

 

ENTSCHULDIGUNG

 

Verspätung Ihres Fluges 26/05/2013

Wir möchten uns für die Verspaetung Ihres Flugs entschuldigen. Die Verspätung ist auf einen technischen Defekt des Flugzeuges zurückzuführen. Sicherheit ist unsere Priorität und wir investieren viel, um unsere Flugzeuge auf dem neuesten technischen Stand zu halten. Leider treten von Zeit zu Zeit technische Defekte ein. Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war.

 

Wir sind uns der Unannehmlichkeiten, die Ihnen verursacht wurden, bewusst, und versichern Ihnen, dass wir hart darauf hinarbeiten, Ihnen das Reisen leicht zu machen sowie allen unseren Passagieren den bestmöglichen Service zu liefern. Wir hoffen sehr, dass dies unglückliche Erlebnis Sie in Zukunft nicht davon abhalten wird, wieder mit uns zu fliegen.

 

easyJet Kundenberatung

 

Ihr Feedback ist ein integraler Bestandteil unseres staendigen Verbesserungsprozesses. Daher waeren wir sehr dankbar für Ihre Rückmeldung darüber, wie unser Personnal die Verspaetung gehandhabt hat. Sofern Sie bereit sind, Feedback zu geben, klicken Sie bitte hier.

 

easyJet Airline Company Limited Registered in England with Registered number: 3034606 Subsidiary of easyJet Plc Registered in England with registered number: 3959649.

Registered Office: Hangar 89, London Luton Airport, Luton, Bedfordshire, LU2 9PF. 

 

Dann haben wir nochmal einen Brief geschrieben und denen eine letzte Frist gesetzt. Wir haben gesagt, dass wir unseren Fachanwalt für Fluggastrechte einschalten werden, wenn die auch diese Frist wieder verstreichen lassen. Darauf kam dann diese Antwort:

easyJet Kundenebetreuung Reference ID:

 

Sehr geehrte Frau,

 

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

 

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

 

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen. In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

 

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bartlomiej

easyJet Kundenebetreuung

Unsere Frage:

Haben wir Anspruch auf Entschädigung gegen EasyJet wegen der Flugverspätung? Haben wir pro Person Anspruch auf 400 EUR oder 800 EUR? Gilt der gesetzliche Schadensersatz der VO 261/04 gegen EasyJet pro Flug, also für Hinflug und Rückflug?

Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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45 Antworten

+20 Punkte

EasyJet versucht genauso wie alle Fluggesellschaften (vgl. Muss Lufthansa Entschädigung zahlen?), die Sache erstmal auszusitzen. Da werden dann ein paar nette Mails hin- und hergeschickt und damit versucht man euch zu vertrösten. Die Airlines wollen euch zermürben. Die wissen genau, dass Flugpassagiere, die zunächst ganz wild entschlossen sind, ihre Entschädigung zu verlangen, mit der Zeit demotivierter und desillusionierter werden. Man will euch an den Punkt bringen, an dem ihr abwinkt und sagt: Hat alles keinen Zweck.

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Fluggesellschaften fahren alle die HINHALTE- und VERZÖGERUNGSTAKTIK.

Die Fluggesellschaften haben mit der Zeit gelernt, wie man sich effektiv gegen berechtigte Forderungen von Flugpassagieren wehrt: Man sitzt die Sache einfach aus, lässt die Passagiere mit ihren Begehren eiskalt auflaufen und gibt den "Gott des Gesetzes".

 

"Gott des Gesetzes":

Man sieht doch schon an den Fragen hier im Forum und in allen anderen Foren den vorauseilenden Gehorsam erniedrigter und gedemütigter Flugpassagiere. Da fragen sich mündige Bürger tatsächlich, ob die Fluggesellschaft sie bei bestätigter Buchung einseitig sitzen lassen, umbuchen oder an anderen Flughäfen aussetzen darf. Da fragen sich unbescholtene Verbraucher, ob es "Recht" wäre, wenn gesetzlich festgelegte Fluggastrechte von Fluggesellschaften mit Füßen getreten werden. Da sieht man, dass die schamlose Dreistigkeit und Unverfrorenheit der Airlines Früchte trägt: Mündige Bürger ergeben sich schon im Voraus gegen die Goliath-Airlines, da die ihre hanebüchenen und komplett abwegigen, zum Teil sogar erlogenen, Rechtsmeinungen als "Gesetz" verkaufen. Leute - wacht auf! Wer nur einen Hauch gesunden Menschenverstandes übrig hat, dem sagt doch schon das Gefühl, dass das nicht rechtens sein kann!

 

Aussitzen:

Fluggesellschaften machen sich ein menschliches Charaktermerkmal zu eigen: Der Mensch ist faul und risikoscheu. Die Fluggesellschaften wissen genau, wenn sie einfach dummdreist zumachen, sich ducken und die Sache nur lange genug aussitzen, haben die wenigsten Flugpassagiere das Rückgrat, um ihre "Drohungen", einen Anwalt einzuschalten und notfalls zu klagen, wahrzumachen. Die Airlines bekommen täglich tausende Briefe mit den leeren Drohungen, dass Passagiere sonst zum Anwalt gehen, wenn die Airline nicht zahlt. Die Fluggesellschaften wissen, dass 99,9% der Passagiere nicht den Mut haben, genau das auch zu tun. Also tut man, was man gelernt hat, dass es erfolgreich gegen solche Blender ist: NICHTS. Sind die Flugpassagiere erst einmal lange genug zermürbt, geben die meisten unerfahrenen, unsicheren und ängstlichen Passagiere auf. Diejenigen Fluggäste, die dann noch etwas rumzetern, bekommen eben ein nettes (Textbaustein-) Antwortschreiben, in dem irgendeine lächerliche Ausrede angeführt wird, weshalb man angeblich nicht zahlen müsste. Und wer dann immer noch nicht Ruhe gibt, erhält gnädigerweise einen "Fluggutschein" über 50 EUR und soll sich endlich ver...

Damit lösen Fluggesellschaften den Großteil aller Fälle. Diese sog. "Forderungsabwehr"-Taktik der Airlines ist bei den risikoscheuen und handzahmen Verbrauchern so erfolgreich, dass die Bosse in den Vorstandsetagen der Fluggesellschaften wahrscheinlich aus dem Lachen nicht mehr herauskommen. Die ersparten Millionen, die man eigentlich den Flugpassagieren schuldet, kann man ja dann als Boni an die Vorstandsetage ausschütten.

Man kann nur den Kopf schütteln über so einen Gehorsam mündiger Verbraucher. Aber schwarz auf weiß in der VO 261/04 gesetzlich festgelegte und geldwerte Ansprüche werden von Flugpassagieren einfach liegen gelassen und nicht weiter verfolgt. Da lesen sich mündige Verbraucher tagelang irgendwelche Testberichte durch, um beim Kauf der Digitalkamera 20 EUR zu sparen. Da fahren Autofahrer kilometerweit, um bei der nächsten Tankstelle das Benzin für 2 Cent billiger zu tanken, aber bei Airlines wo sie 250 EUR, 600 EUR oder vielleicht sogar mehrere Tausend Euro nach dem Gesetz fordern könnten, ziehen die meisten den Schwanz ein und geben die Sache nicht mal mehr einem Rechtsanwalt, der so was in Nullkommanichts einklagen könnte. Verrückte Welt.

Ich zücke wirklich den Hut vor den mutigen und unerschrockenen Flugpassagieren mit aufrichtigem Charakter, die gewillt waren, ihre Fluggastrechte auch wirklich durchzusetzen. Solche Menschen helfen, dass die Fluggesellschaften und andere große Konzerne nicht irgendwann glauben, dass es "normal" wäre, Verbraucherrechte mit Füßen zu treten und gute Kunden als Dummköpfe zu verkaufen.

yes 

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Ich kann die anderen Poster hier nur bestätigen: Die Fluggesellschaften verkaufen gutgläubige Verbraucher wirklich als dumm. Bei mir ging es um eine Flugverspätung mit der Air Berlin. Ich habe wirklich mehrmals versucht, versöhnlich die Sache mit der Air Berlin zu lösen. ES HILFT ALLES NICHTS! Ich kann mich nur allen Postern hier anschließen: Die Airlines lachen sich kaputt über "freundliche und harmonisch gestimmte" Fluggäste. Man ist bei den Airlines nicht guter Kunder, sondern lästiger, unliebsamer und unbequemer Bittsteller, den es loszuwerden gilt. 

Leider war ich so blöd, es erst einmal mit drei eigenen Briefen im Gütlichen mit der Air Berlin regeln zu wollen. Natürlich habe ich- wie alle hier- die üblichen Textbaustein-Mails erhalten. Es ist traurig, aber es ist wirklich immer das gleiche. Wer nur einen Hauch von Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wird von den "Kundenbearbeitern" der Airlines schamlos ausgenutzt. Das werten die nicht als Entgegenkommen oder Bereitschaft, die Sache ohne Rechtsstreit zu lösen, sondern als Eingeständnis dummer, unerfahrener und unwissender Verbraucher, die man dann schamlos ausnutzen kann. Und solche aus Sicht der Fluggesellschaften dummen Verbraucher kann man eben mit solchen Antwortbriefen schön hinhalten und die Sache aussitzen:

Air Berlin Flugverspätung Musterbrief

 

Ich schäme mich fast, dass ich auch kurz gezweifelt habe, ob ich mit dem Fall überhaupt weitermache. Ich dachte (zum Glück nur kurz), dass es irgendwie keinen Sinn macht. ABER GENAU DAS WOLLEN DIE AIRLINES!! Ich wäre fast drauf reingefallen. Aber nachdem ich in den Foren gelesen hatte, dass die Fluggesellschaften das immer nach Schema F mit jedem Flugpassagier so machen, war mein Kampfgeist geweckt. So naiv, kritiklos und treudoof, wie mich die Fluggesellschaften vielleicht haben wollen, bin ich nicht.

Ich habe Air Berlin dann ein letztes Schreiben geschickt und NATÜRLICH keine Antwort bekommen. Dann habe ich mich informiert und einen guten Fachanwalt für Flugrecht rausgesucht. Es gibt verschiedene Empfehlungen, aber ich habe auf der Seite EU Passagierrechte die Liste der besten Anwälte gefunden und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin wird dort am besten bewertet. 

 

Wir haben dann die Kanzlei für Reiserecht in Berlin eingeschaltet. Und es ist kaum zu glauben, aber nach sage und schreibe 3 Wochen hat uns die Air Berlin 1800 EUR gezahlt und die Rechtsanwaltskosten mussten die auch noch drauflegen. ICH KANN ALLEN NUR RATEN, SOFORT ZU EINEM FACHANWALT FÜR REISERECHT zu gehen. Fluggesellschaften ignorieren Verbraucher, die selbst tätig werden. Die nehmen euch nicht ernst. Erst wer wirklich zum Anwalt geht und denen zeigt, dass man es wirklich ernst meint, den nehmen die auch ernst:

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Ich möchte hier unseren Fall mit der EasyJet mal kurz schildern, denn auch unser Fall zeigt, dass man mit dem richtigen Anwalt an sein Ziel kommt. Mein Mann und ich hatten einen Flug mit der EasyJet gebucht. Nach einer langen Flugverspätung haben wir von EasyJet 2 x 400 Euro gefordert. Die haben auf unsere E-Mail gar nicht geantwortet. Dann habe ich einen Brief per Einschreiben International gesendet. Dann kam endlich eine Antwort, aber natürlich eine Ablehnung:

Von: customer.service@easyjet.com
Gesendet:
An:
Betreff: easyJet Kundenebetreuung << Reference ID: 10xxx >>

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank, dass Sie easyJet kontaktiert haben.

Vor allem möchte ich mich für die Verspätung Ihres Flugs und alle damit verbundenen Unannehmlichkeiten ganz herzlich entschuldigen. Beachten Sie bitte, dass Sicherheit unsere höchste Priorität ist. Wir versuchen immer unsere Maschinen sorgfältig zu überprüfen, was in diesem Fall zur Folge hatte, dass Ihr Flug verspätet war. Wie Sie richtig bemerkt haben, können die Passagiere bei Verspätung des Flugs aufgrund der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Schadenersatz machen.

Wir ergreifen immer sofortige Maßnahmen, um alle Probleme zu beheben aber in diesem Fall wurden sie als außergewöhnliche klassifiziert, was bedeutet, dass wir keinen Einfluss auf sie hatten. Wir waren nicht im Stande, sie vorauszusehen.

In diesem Fall kann die Entschädigung nicht ausgezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihr Anliegen erklärt habe und dass Sie Verständnis dafür haben, dass der Flug nur zu Ihrem Wohl verspätet war.

Mit freundlichen
Bartlomiej
easyJet Kundenebetreuung

Danach war der Fall für EasyJet beendet, obwohl ich noch mehrmals geantwortet und darum gebeten habe, mir doch mal genau zu sagen, was denn Hintergrund für die Flugverspätung war. Aber es kam nichts mehr. Dann habe ich bei angerufen, aber die sagten, dass sie nicht weiterhelfen können, wenn wir nicht bereit wären, auf einen Großteil der uns zustehenden Gelder zu verzichten. Das wollten wir auf keinen Fall, weil wir uns von der EasyJet einfach auch ungerecht behandelt fühlten. Die haben uns dann die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin empfohlen, das wären Fachanwälte und die hätten jahrelange Erfahrung. Wir haben dann im Internet gegoogelt und es gab sehr viele zufriedene Stimmen über die Arbeit der Rechtsanwälte. Also haben wir unseren Fall auch dort eingereicht. Ich hatte ehrlich gesagt eigentlich schon die Hoffnung aufgegeben, überhaupt irgendwas zu bekommen. Aber nach nur 5 Wochen hatten wir WIRKLICH die 800 Euro OHNE IRGENDWELCHE ANWALTSGEBÜHREN zahlen zu müssen, denn die hat die EasyJet übernommen. Das war echt der Hammer: Erst lehnt EasyJet alles ab und dann schaffen die Anwälte es irgendwie, dass wir die kompletten 800 Euro doch bekommen. Das beste ist, dass wir nicht einmal die Anwaltskosten zahlen mussten:

 

An Rechtsanwalt Jan Bartholl

Ihr Az.:
Unsere Referenznummer: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer sorgfältigen Prüfung Ihres Anliegens konnten wir feststellen, dass die Maschine (Flug EZYxxx) am xxx mit einer Verspätung von x Stunden xx Minuten gelandet ist. Einige Faktoren, die zur Verspätung beigetragen haben, können nicht als außergewöhnlich eingestuft werden. Der Flug gehört zur Kategorie B – mehr als 1500 km, weniger als 3500 km. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, gem. VO (EG) Nr. 261/2004 die Entschädigung i.H.v. 800 EUR (400 EUR pro Person) einzuräumen. 

Die Überweisung  wurde wunschgemäß auf das im o.g. Schreiben benannte Konto veranlasst. Wir haben uns eine Erstattungsfrist von 20 - 30 Werktagen notiert. 

Ihre Mandanschaft hat den verspäteten Flug in Anspruch genommen deswegen der Flugpreis wird nicht erstattet.

Hinsichtlich der Kosten Ihrer Inanspruchname möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir bereit sind diese zu begleichen sobald uns die ensprechende Kostennote eingereicht wird.

Die von Ihnen gewünschte personbezogene Informationen werden wir nur vom Gericht bzw. vom zuständigen Amt offenbaren. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michal Gajewski

easyJet Regulatory Support Team

 

 

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Jetzt poste auch ich mal hier unseren LUFTHANSA Fall. Ich habe mich so über Lufthansa geärgert, dass ich anderen Passagieren mit meinem Fall zeigen will, dass man auch Riesen-Konzernen Paroli bieten kann, wenn man will.

Meine Frau und ich wurden von Lufthansa auf unserem Flug einfach nach einer verspäteten Zwischenlandung sitzen gelassen. Es hieß, dass der andere Flieger nicht warten konnte und der nächste leider einen technischen Defekt hatte. Wir hatten extra Business Klasse gebucht, wurden dann aber umgebucht und in der Economy geflogen. Dazu sagten die Lufthansa Mitarbeiter lapidar, die Business wäre eben leider ausgebucht. Wir sind in Frankfurt mit fast 32 Stunden Verspätung angekommen.

Wieder daheim habe ich sofort einen Brief an Lufthansa geschrieben. Ich war zu dem Zeitpunkt noch unwissend und hatte noch nicht aus diversen Foren (wie auch hier) in Erfahrung gebracht, dass Lufthansa - wie wohl alle europäischen Fluggesellschaften - starrsinnig und kompromisslos gegen Flugpassagiere eine Verzögerungstaktik anwendet. Ich bin natürlich auch erst darauf reingefallen. Es gab ein nettes Schreiben von Lufthansa, bei dem man sich auf einen technischen Defekt und eben den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 berief. Nachdem ich nicht weiter kam, habe ich mich in diversen Foren schlaugemacht und gemerkt, dass man als Flugpassagier alleine nie eine Chance gegen die Fluggesellschaften hat. Ich habe dann die hier auch empfohlene Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin beauftragt, unsere Rechte gegen Lufthansa wahrzunehmen.

Und es war auch bei uns, wie von vielen hier bereits geschildert. Herr Bartholl hat mit Lufthansa ausgehandelt, dass Lufthansa uns beiden jeweils 600 EURO zahlt, also insgesamt 1200 EURO und die Anwaltskosten übernimmt. Ich hoffe, dass unser Fall vielen betroffenen Flugpassagieren und Kunden von Lufthansa ein Beispiel sein kann, dass man gegen großen und mächtigen Flugkonzernen nicht gleich aufgeben und kapitulieren muss. Wer mutig und beherzt mit Hilfe eines kompetenten Rechtsanwalts an der Seite für seine Rechte kämpft, wird an sein Ziel kommen:

 
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Bei uns in der Kanzlei werden viele Flugpassagiere mit ihren Rechtsstreitigkeiten gegen die Fluggesellschaft und die Reiseveranstalter betreut. Die Masche der Fluggesellschaften ist IMMER die gleiche: 1. Aussitzen. 2. Wenn Passagiere dann noch rumquengeln, Standardschreiben raus mit einigen Nebelkerzen (wahllose Zitierung irgendwelcher Paragraphen). 3. NUR WER MIT EINEM RECHTSANWALT antanzt, wird ernst genommen. Den vertretenen Passagieren wird sofort ein Angebot unterbreitet (meistens die geforderte Summe OHNE Anwaltskosten). 

Natürlich haben Flugpassagiere Ansprüche auf Entschädigung der vollen Summe aus den europäischen Gesetzen (Europäische Fluggastverordnung Nr. 261/2004) PLUS Verzugszinsen PLUS angefallene Rechtsanwaltskosten. Die Fluggesellschaften wissen genau, dass die ihren Kunden die gesetzliche Entschädigung aus der VO 261/04 zahlen müssen. Es kommen aber nur die Fluggäste an ihr Geld, die MUT und COURAGE haben. Und genau da haben die Airlines die Schwäche der meisten Passagiere ausgemacht. Die meisten Fluggäste sind dermaßen ängstlich und risikoscheu, dass die Fluggesellschaften leichtes Spiel haben. Die haben das zigtausendfach erprobt und gemerkt, dass die wenigsten Passagiere dem Mumm haben, auch wirklich eine Rechtsanwaltskanzlei einzuschalten und die angedrohten rechtlichen Schritte wirklich zu gehen. Also lassen die Airlines die schüchternen und zaghaften Verbraucher eiskalt auflaufen und rühren sich erst dann, wenn Profi-Anwälte ins Spiel kommen. 

Die wenigsten Passagiere wissen, dass Rechtsanwaltskosten vom Schadensersatz und der Entschädigung, die die Fluggesellschaften zahlen müssen, umfasst sind. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Airlines die Rechtsanwaltsgebühren auch zahlen müssen. 

Nur wer mutig, beherzt und entschlossen seinen Anwalt auf die Airlines losschickt, bekommt, was ihm nach Gesetz zusteht. Das mag zwar ärgerlich sein, ist aber nicht zu ändern und das Blocken der Fluggesellschaften ist in einem Rechtsstaat legitim.

Hier nur eines von Tausenden Beispielen, dass die Airlines von den Gerichten zu Guter letzt auch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verurteilt werden:

Lufthansa Germanwings Entschädigung Flugverspätung

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Da stimme Ich zu.
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Genauso war es bei uns mit TUIfly auch: TUIfly hat bei unserem Flug eine Flugverspätung von 23 Stunden und 42 Minuten gehabt und uns unsere Entschädigung verweigert. Angeblich wäre das Wetter Schuld gewesen. Ich habe im Internet gelesen, dass Fluggesellschaften und auch TUIfly es immer darauf anlegen, Passagiere zu frustrieren. Die berufen sich immer auf den Entschuldigungsgrund WETTER und sagen, dass der Flug wegen schlechtem Wetter verspätet war, wie bei uns eben.

und dann dauerte es nochmal wochenlang, bis das ganze startete. Heraus kam, dass die TUIfly (wie gnädig angry) bereit gewesen wäre, uns einen Fluggutschein über 100 EUR pro Person zu geben. Und das für knapp 24 Stunden Flugverspätung.

Meine Frau wollte eigentlich den Fluggutschein annehmen, aber ich bin immer noch klipp und klar der Meinung, dass die Fluggastrechte doch schwarz auf weiß im Gesetz stehen. Wenn dort steht, dass TUIfly uns 800 EUR zahlen muss, aus welchem Grund soll ich mich dann mit weniger zufrieden geben? Hinzu kam noch, dass die TUIfly Mitarbeiter uns am Flughafen einfach dermaßen dreist ignoriert haben, dass ich mir das nicht bieten lassen wollte. Die Fluggesellschaften versuchen offenbar immer, treudoofe und unwissende Flugpassagiere an der Nase herumzuführen. Ich konnte meine frau dann üpberreden, einen Anwalt einzuschalten.

Die Kanzlei Bartholl aus Berlin hat die Sache (OHNE WARTEZEIT!!!) sofort übernommen. Unterlagen hinschicken und ab ging die Post. Jetzt habe ich am Mittwoch Post von Herrn Bartholl bekommen, dass TUIfly die 800 EUR ALSO DOCH bezahlt und das Geld schon überwiesen hat cheeky

FAZIT FÜR ALLE, DIE SICH NICHT FÜR BLÖD VERKAUFEN LASSEN WOLLEN: Ihr kommt an die Entschädigung aus der Fluggastverordnung. Lasst euch bloß nicht von der Einschlaftaktik der Fluggesellschaften einlullen. Die lassen euch gnadenlos ins Leere laufen und nehmen euch nur ernst, wenn ihr mit einem Rechtsanwalt vorgeht (und nicht nur mit einem Anwalt droht - bringt auch nichts, habe ich zig Mal versucht, ohne Erfolg)! Die Anwaltskosten müssen die dann noch zusätzlich zu den 800 EUR zahlen.

Aber das scheint den Fluggesellschaften eagl und ist für wohl immer noch ein Supergeschäft. Herr Bartholl sagte mir, dass die wenigsten Fluggäste ihre Rechte überhaupt kennen (geschweige denn ernsthaft verfolgen und durch einen Anwalt durchsetzen) würden. Da sind unsere 800 EUR wohl Peanuts. Trotzdem sind wir froh, endlich unsere uns gesetzlich zustehende Entschädigung bekommen zu haben!

Hier noch zur allgemeinen Belustigung das Schreiben der TUIfly, in dem von schlechtem Wetter plötzlich nicht mehr die Rede ist wink:

TUIfly GmbH
Flughafenstraße 10
30855 Langenhagen

Renate Strüp
Kundenservice TUIfly
+49 (0) 511 / 567-8994
+49 (0) 511 / 567-2708
kundenservice@tuifly.com
 

Vorgang Nr. HLX-xxx
Ihr Zeichen:


Sehr geehrter Herr Bartholl,

 

wir kommen zurück auf unseren Zwischenbescheid und Ihr Schreiben, mit dem Sie uns die Vertretung Ihrer Mandantschaft anzeigen.

 

Ihre Mandantschaft hat sich bei der Wahl ihres Fluges für uns entschieden und uns damit ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht. Umso mehr bedauern wir, dass ihre Reiseplanung durch die von Ihnen geschilderte Verspätung beeinträchtigt wurde. 

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 800,-- € (400,-- € pro Person) zu leisten. Der Betrag wird Ihrem angegebenen Konto gutgeschrieben.

 

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Ja, als Fluggesellschaft würde ich auch so handeln. Versuchen kann mans ja mal!
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Ich fliege aus beruflichen Gründen sehr viel und hatte bei Lufthansa auch den SENATOR Statuts, mit dem ich dachte, als ausgewiesener guter Kunde der Lufthansa wenigstens auf etwas Entgegenkommen hoffen zu dürfen: WEIT GEFEHLT! Die Lufthansa zieht ihr Score-Sparprogramm dermaßen rigide und ohne jede Rücksicht auf Kunden durch, dass einem Hören und Sehen vergehen.

Wenn ich mit meinen Kunden nur annähernd so umgehen würde, hätte ich am Ende des Monats NIEMANDEN mehr, der unsere Dienstleistungen abnehmen würde.

WIESO glauben Fluggesellschaften, mit guten Kunden, Passagieren und VOR ALLEM MENSCHEN derart umspringen zu dürfen? Wieso werden ältere Menschen oder Familien mit Kleinkindern behandelt wie bei einem Viehtransport? Wieso kümmern sich Fluggesellschaften nicht wenigstens etwas um hilfsbedürftige Menschen, die nicht jeden Tag fliegen und bei Flugverspätungen und Umbuchungen nicht sofort wissen, was zu tun ist.

Man muss aber auch feststellen, dass Flugpassagiere sich fast ALLES gefallen lassen. Da wird auf jeden Hilfs-Hilfsmitarbeiter oder Praktikanten von Fluggesellschaften gehört. Menschen scheinen von Natur aus hörig und ergeben. Nur wenige scheinen sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen. Das setzt sich dann bei Problemen mit der Fluggesellschaft fort.

Wenn ich hier im Forum FRAGEN lese, ob die Fluggesellschaft etwa vielleicht doch ein bisschen HAFTEN WÜRDE, wenn der Koffer total zerstört wurde oder wenn Passagiere einfach mal 17 Stunden am Flughafen allein gelassen wurden und dann mit einem Tag Verspätung ankamen, da stellt sich mir die Frage, wann HÖRIGKEIT in unbedingten GEHORSAM umschlägt. 

Sind Flugpassagiere jetzt nach Gesetz UNTERTANEN der Fluggesellschaften?

Ich bin sprachlos ob der (offensichtlich selbstverschuldeten) Unmündigkeit und Hörigkeit deutscher Verbraucher. Man muss als Unternehmen (Fluggesellschaft oder wer auch immer) offenbar nur dreist, entwürdigend und unverfroren genug auftreten, dass Verbraucher alles als bare Münze akzeptieren. blush

Ich habe bereits so viele Flugverspätungen erlebt, dass ich aufgehört habe, zu zählen. Da mich Lufthansa in letzter Zeit als Senator nur noch verhöhnt, wollte ich jedoch wenigstens ein bisschen zeigen, dass ich mir nicht alles gefallen lasse. Bei der erstbesten Flugverspätung (und die tat sich - OH WUNDER! - schneller auf, als gedacht) habe ich eine Entschädigung von 1200 Euro verlangt. Lufthansa hat natürlich alles von sich gewiesen und viele warme bedauernde Worte der Entschuldigung gefunden, jedoch keinen Cent bezahlt. Ich hatte mir geschworen, diese Sache bis zum Ende durchzufechten und hätte mir eigentlich gewünscht, dass Duell mit Lufthansa vor Gericht austragen zu dürfen. So weit kam es dann doch nicht, da Lufthansa nach den bemühungen meines Anwalts dann doch - OH WUNDER! - sofort einknickte und die 1200 Euro zahlte.

Beantwortet von (5,680 Punkte)
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Immer das gleich mit den Fluggesellschaften. So lange warten, bis der Verbraucher wirklich mit einem Anwalt antanzt.

Das nennt sich dann auch noch Kundenservice.
+10 Punkte

Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

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Eigentlich hilft gegen die sture Haltung der Fluggesellschaften nur eine ebenso sture Verfolgung der Fluggastrechte. Wenn Fluggesellschaften freundliche Schreiben von Passagieren als Schwäche auslegen, sollten sie sich nicht wundern, wenn Passagiere dann Anwälte einschalten und die "ganze Palette" aller möglichen Forderungen verfolgen. Da sehe ich keine "moralische Schuld" von schlecht behandelten Fluggästen.
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Das Geschäft der Fluggesellschaften heutzutage ist es, schnell das Geld von Flugpassagieren für Flüge einzuziehen und mit dem kostenlosen Kredit (Vorkasse) von den Kunden zu arbeiten. 

Lästig ist dann für die Airlines nur noch, dass die Leute so dreist sind und auch noch die pünktliche Beförderung aus der Flugbuchung fordern. Daher werden Passagiere am besten zu hunderten fließbandartig "abgewickelt": Hunderte schon aneinandergereihte Sardinen am Checkin, dann die gleiche Schlange zum Security Check und weiter gehts zum Gate und ab ins Flugzeug. Dass sich niemand von den hörigen Flugpassagieren über den Kommandoton und die Befehle der Airline-Mitarbeiter wundert, ist ein Phänomen unserer Tage. Airline, Dein Wille geschehe!

Und wenn die Fluggesellschaft dann gerade mal wegen zwei Euro fünfzig einen Mitarbeiter einspart und deshalb die Maschine erst Stunden später abheben kann, stehen sich die Passagiere am Flughafen die Beine in den Bauch. Mich wundert echt, dass sich nicht mehr Leute gegen die Fluggesellschaften wehren. Wenn man so als Transportgegenstand und nicht mehr als Mensch behandelt wird, finde ich es traurig, dass sich die Airlines nicht wenigstens den älteren Reisenden oder Familien mit Kleinkindern annehmen. Stattdessen werden einfach alle im Regen stehen gelassen.

Dem wollte der Gesetzgeber ja einen Riegel vorschieben und hat den Airlines ja ziemlich eindeutig gezeigt, dass es so nicht geht. Aber die unbelehrbaren Airlines zahlen die Entschädigungen bei Flugverspätung natürlich nicht aus. 

Wieso auch?

Wer als Flugpassagier erst einmal am Flughafen genügend rumkommandiert und eingeschüchtert wurde, traut sich nach einer heftigen Flugverspätung natürlich auch nicht mehr, überhaupt darüber nachzudenken, deswegen eine Entschädigung zu fordern. 

So macht man sich Verbraucher untertan. Kommandieren, abschrecken und schön verwirren, bis auch der letzte Verbraucher darüber zweifelt, ob er denn vielleicht möglicherweise etwas netter behandelt werden könnte und eventuell ein kleines Entgegenkommen erwarten könnte.

 

Die Ohnmacht des Menschen in Mäßigung oder Hemmung der Affekte nenne ich Knechtschaft; denn der von seinen Affekten abhängige Mensch ist nicht Herr über sich selbst, sondern dem Schicksal untertan.

 

Spinoza

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