Der folgende Fall liegt nun schon eine ganze Weile zurück, da bereits einiges gelaufen ist, ich aber immer noch oder gerade deswegen ratlos bin...Ich versuche das wesentliche in Kürze wiederzugeben...
Fall: meine Partnerin und ich gegen Eurowngs / Germanwings, Flug 4U2819 CTA/STR, 27.10.2016
Fallbeschreibung-was war passiert?
- Anullierung (Rück-)Flug Catania =>Stuttgart am 27.10.2016, Grund: Streik EW-Personal (26.10.16, ca 19:30h: Flug noch auf Eurowings.com als "Scheduled, operated by GW" verzeichnet gewesen)
- Keinerlei Hilfe am Flughafen CTA vorhanden (durch EW), lediglich 1 Person der Flughafengesellschaft, deren Auftrag war: Abstempeln der Tickets der (insgesamt) 2 anullierten Maschinen (Nachweis der Präsenz am Airport)
- Flug 4U2819 CTA/STR und 4U3813 CTA/HAJ waren betroffen (Nachweis, Screenshots EW-HP vorhanden)
- Angebot Umbuchung: nicht vorhanden. Nach stundenlangem Druck der Menge der Passagiere Pseudo-Angebot verteilt: Rückflug mit Eurowings am 02.11. bzw 08.11. - Angebot jedoch NUR Flug, keine Unterbringung!
- LH-Personal lehnte Hilfe ab mit Begründung: EW-Ticket, nicht LH, somit keine Zuständigkeit
- Auskunft CTA-Personal: Book your flight via Internet, book ANY flight you can find (EW-Hotline Dauerbesetzt, da viele Flüge am 27.10. betroffen waren, Kontakt per Mail: Vielen Dank, kann bis zu 5 Wochen dauern...)
- Nach Resignation (keine Hilfe durch EW) letztendlich via Alitalia Rückflug gefunden für frühestens 28.10.16 (nächster Tag). 27.10. alle Flüge nach Deutschland (nicht nur Stuttgart!) ausgebucht, Palermo (ca 3h von CTA) ebenso durch viele Passagiere geprüft ohne sinnvolle Möglichkeit.
- Übernachtungsmöglichkeit gesucht & gebucht, ebenso auf "eigenen Kappe" da keine Hilfestellung durch EW
- Hotel bezogen, Transport, Verpflegung + Übernachtung auf "eigenen Rechnung" beglichen
- Rückflug am 28.10.16 mit Alitala angetreten um ca 6:00h in der früh (geplant/gebucht war: CTA >> FCO; FCO >> VCE; VCE >> STR via AirBerlin, Ankunft ca. 13h). Bedingt durch ein Erdbeben in Italien Anschluss VCE verpasst (jedoch nun nicht fallentscheidend bezgl. EW-Problem). Hier ein sehr großes Lob über die Alitalia-MA in Venedig, die die ca.10er-Gruppe nach STR extrem kurzfristig noch via Paris CDG nach STR umgebucht hatten, das Boading für CDG noch etwas hinausgezögert haben, uns alle zügig durch die Sicherheitsschleusen brachten und geboardet hatten! Ankunft STR war dann jedoch erst gegen 22:30h in der Nacht, ca. 30h nach geplanter Ankunft durch EW....
- am 28.10.16, noch von Paris CDG den Reiseveranstalter (Pauschalreise) und das Reiseportal telefonisch über Odysee informiert und Fall bekannt gemacht. Beide nahmen Info auf, verwiesen jedoch an EW, da die EW durch ihren Streik die Schuld trägt. Soweit nachvollziehbar für uns.
Nächste Schritte - was lief dann?
Nach Rückkehr via Eurowings-Webpage die Anullierungen via Screenshot festgehalten, Berichte über Streik gesichert und alle angefallenen Unterlagen und Belege kopiert.
- EUROWINGS mittels Einschreiben und zuvor angefertigter Kopien der Rechnungen/Belege in Kenntnis gesetzt und 4 Wochen Frist gesetzt (Dez 2016)
- EUROWINGS (+ Veranstalter + Reiseportal) via E-Mail über Fall in Kenntnis gesetzt (identisch mit Einschreiben), Scans aller Belege/Rechnungen beigefügt.
- Außer "Eingangsbestätigung Mail" und der Info "bis zu 5 Wochen Bearbeitungszeit..." bis zum Ablauf der Frist nichts gehört. Noch 1 Woche abgewartet
- Währenddessen RS-Versicherung kontaktiert, die jedoch wegen Streik und geringer Chance ablehnte. Dennoch nach RA für Reiserecht geschaut, Lokal (in Stadt, Wohnort)
- nach Ablauf der Karrenzzeit (1 Woche) RA aufgesucht, Fall geschildert (wiederum auf eigene Rechnung)
- RA forderte die EUROWINGS noch vor Weihnachten 2016 ebenfalls zur Begleichung der Flug-,Hotel- und Verpflegunsgkosten auf
- 04.01.2017: AW Eurowings auf MEIN Anschreiben von November 16: "Leider wegen Streik und somit außergewöhnlichen Umständen: "nix gibts", jedoch freuen wir uns, sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen"...
- wenige Tage später: Nachricht an RA, Reaktion auf sein Anschreiben. Inhaltlich FAST identisch, bis auf einen Satz: nix gibts, jedoch "...wurde Entschädigung für ausgefallenen Flug angewiesen..."
- Nach Rücksprache mit RA keinerlei "Entschädigung" auffindbar, Keinerlei Zahlungseingang vermerkt.
- Nach Durchsprache und Empfehlung des RA Fall an SÖP weitereleitet (Feb17)
- Sep 17: SÖP bearbeitet Fall (endlich)
- Rückfrage SÖP über detailiertes Fallhergehen und etwaige Entschädigungen, ggü SÖP schriftlich erläutert
- Info SÖP an unseren RA: EUROWINGS lehnt alles ab. Begründung: Entschädigung bereits erfolgt. Leider sind jedoch weder Buchungsbetrag, noch Buchungszeichen noch Datum der Buchung nennbar!!! ja, klar, nee...?
-Reiseveranstalter (Buchhaltung) kontaktiert und um Hilfe bezgl eventuell eingegangener "Entschädigungs-Erstattung" gebeten
- SÖP-Schlichtungsspruch erhalten: die rund 800EUR Entschädigung der Auslagen steht uns zu, Entschädigung bezgl EU 261/2004 jedoch wegen Streik / außergew.Umstände, nicht. Ebenfalls keinerlei RA-Kostenerstattung eingerechnet. Jedoch steht "die nicht belegbare Aussage der EUROWINGS über offensichtlich getätigter Erstattung" noch der finalen Fallentscheidung gegenüber. Dennoch sind unsere Hotel, Verpflegungs und Flugkosten definitiv zu erstatten.
- Nach Beratung mit dem RA, vor allem wegen fehlender RA-Kosten und der "nicht belegbaren Aussage" dennoch der Schlichtung zugestimmt.
- 1 Tag vor Ablauf der Gültigkeit wurde Schlichtung seitens der EUROWINGS abgesagt. Erneut der Verweiß auf nicht belegbare Entschädigung
- 2 Wochen später seitens Buchhaltung Reiseveranstalter schriftliche Aussage erhalten, das keinerlei Zahlungen bei ihnen eingegangen sind. Schreiben liegt leider zu spät vor, aber liegt vor.
Klageweg beschreiten?
Nach mehreren Gesprächen mit unserem RA über noch offene Möglichkeiten (= Klage) seiner Argumentation gefolgt, das die eingeforderte Summe (nun hochgerechnet auf seine ürsprüngliche Forderung 1.300EUR, ohne Entschädigung nach EU 261/2004 (2x 250EUR) und ohne seine Kosten (immerhin für zwei Personen ebenfalls rund 500EUR)) zu gering sind, um bei einem wahrscheinlichen Vergleich glücklich aus dem Verfahren zu gehen, Beweisrechnung aufgestellt.
Also keine Klage beschritten, Fall zu Akten gelegt.
ZUFRIEDEN? Nee,aber RATLOS, was noch möglich wäre?
Mit nichten. Wie ich jedoch nach ausführlicher Recherche hier erfahren konnte, sind die "vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten" durchaus Teil der Forderung und unseres Anspruchs.
Und da ich mir dachte, das wenn die EUROWINGS eine so glatte Lüge als Ausrede benutzt um sich zu drücken (Erstattung getätigt, jedoch "leider, leider" aus verwaltungs- oder sonst technischen Gründen kein Buchungszeichen ermittelbar..."), dann kann ich auch ...meine bereits geschriebene Mail nehmen (aus 2016), noch die von EUROWINGS wiederholte Lüge addieren, die RA-Kosten, Zinsforderungen und weiteres, und damit die Mailadresse der EW bombardieren, mit dem Hinweis, das mit der nächsten Mailsendung, die dann, nach Ablauf der erneut gesetzten 4-Wochenfrist kommen wird, auch noch zB die Verbraucherzentrale mit angeschrieben werden wird, und ggf Verbraucherprotale. Was kann ich sonst noch tun? EInen weiteren Anwalt konsultieren wird wohl kaum Zielführend sein...?