Du bist mit dem Flug Flug LH 727 von Lufthansa geflogen. Dieser führte von Shanghai nach München. Nach der Ankunft in München und der Passkontrolle wurdet ihr zum Passanger Transport System gelotst, das euch zur Ankunftstelle bringen sollte. Dieses System hatte jedoch Probleme und es kam zu einer Wartezeit, während die Wartehalle immer voller wurde. Durch die Enge und die Menschenmassen habt ihr Panik bekommen, was für euren Sohn und deine schwangere Frau besonders schlimm war. Das kann ich verstehen. Da dieses Procedere über eine Stunde dauerte, hattet ihr entsprechend Stress. Da die Bahn nicht repariert werden konnte, wurdet ihr nach draußen geleitet, von wo euch Busse zur Ankunftstelle brachten. Da ihr 20 Minuten in der Kälte warten musstet, hat sich euer Sohn schwer erkältet.
Jetzt ragt ihr euch, ob euch Ansprüche zustehen, und wenn ja, ob diese gegen den Flughafen oder gegen Lufthansa zu richten sind.
Zunächst bin ich der Meinung, dass eventuelle Ansprüche nicht aus derFluggastrechteverordnung resultieren, da ihr ja sogar überpünktlich angekommen seid.
Somit bleiben noch gesetzliche Schadensersatzansprüche. Diese richten sich nach dem BGB.
Du fragst dich, ob der Flughafen ein Erfüllungsgehilfe der Lufthansa ist. Erfüllungsgehilfe bedeutet hinsichtlich des Begriffs „Gehilfe“, eine Person, die Hilfsarbeiten und/oder Assistenzarbeiten verrichtet beziehungsweise einer anderen Person bei der Verrichtung derer Tätigkeiten (Erfüllung) zur Hand geht.
Grundsätzlich ist der Flughafenbetreiber nicht automatisch Erfüllungsgehilfe der Fluggesellschaften. Hier muss differenziert werden zwischen Tätigkeiten, die unmittelbar der gegenüber den Fluggästen vertraglich geschuldeten Ausführungshandlung der Fluggesellschaft dienen und Tätigkeiten, die im Interesse des Ablaufs des allgemeinen Flugverkehrs auf dem Flughafen erfolgen.
Euer Fall fällt wohl in die letzere Kategorie, da der Transport der Passagiere von der Passkontrolle zum Ausgang meiner Meinung nach rein im Interesse des Flughafens liegt. Lufthansa hat mit der Landung und dem Transport der Passagiere ins Terminal meiner Meinung nach seine Pflicht getan.
Somit ist, denke ich, der FLughafen in München der richtige Anspruchsgegner.
Für eure Ansprüche gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Einbeziehung in den Vertrag zwischen Lufthansa und dem Flughafen
Soweit ich weiß, besteht zwischen Fluggesellschaften und Airlines ein Vertrag, der sich meistens auf die Nutzung des Flughafens bezieht. Da es für den Flughafen erkennbar ist, dass es der Airline auch darauf ankommt, dass ihre Passagiere nicht verletzt, oder sonst wie beschädigt werden, könnte man euch über die Rechtsfigur des "Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" in diesen Vertrag einbeziehen. Ihr wärt dann berechtigt, aus dem Vertrag zwischen der Lufthansa und dem Flughafen selbst Ansprüche geltend zu machen.
2. direkter Anspruch aus § 823 Absatz 1 BGB
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Da euer Sohn sich schwer erkältet hat, wurde er an seiner Gesundheit geschädigt. Sofern Der Flugahfen den Defekt des PTS zu vertreten hat, muss er euch auch Schadensersatz leisten. Die genaue Summe kann ich euch nicht nennen, das müsste verhandelt werden. Dabei kann euch einFachanwalt für Reiserecht auch bestimmt weiterhelfen.
Dies ist jedoch nur meine Meinung. Gerne könnt ihr auch eure Fragen an einen Anwalt stellen:
http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=18&qa_1=ich-suche-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht