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Ich habe mit meiner im 5. Monat schwangere Ehefrau und unseren beiden Kindern Max, 1 1/4 Jahre alt, und Ben, 4 Jahre alt einen urlaub in Shanghai gemacht. Als wir mit Lufthansa allerdings von Shanghai zurück nach München Fliegen wollten, gab es in München extreme und auch sehr gefährliche komplikationen.

 

Unsere Airline war die Lufthansa,  und der Flug war LH 727 von Shanghai Pudong Intl nach München International Terminal 2, der am 16.05., 23:35 Uhr starten und nach einer Flugdauer von 12 Stunde am 17.05. 05:35 Uhr landen sollte. Tatsächlich landete der Flug um 05:17 Uhr. Der Abflugtag, der 15.05.2016, war Pfingstmontag. Der Ankunftstag war der erste Tag der bayerischen Pfingstferien vom 17.05.2016 bis 28.05.2016.

 

Jedoch gab es wie gesagt Probleme, die nach der Landung im Terminalgebäude auftraten, auf dem Weg zu den Gepäckhallen:

 

Nach der Landung und der Passkontrolle wurden wir mit einem Fahrstuhl in einen Vorraum geführt, von dem aus man in das Passenger Transport System PTS, eine Art U-Bahn einsteigen sollte.

Laut der dort aufgestellten Schilder wurden wir angewiesen, den rechten Zug zu verwenden, obwohl die Türen für den Einstieg verschlossen gewesen seien. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass der Zug aufgrund von technischen Problemen derzeit nicht losfahren könne. Während einer Wartezeit von 10 Minuten sind immer mehr Menschen von oben in den Vorraum vor den Zügen geschickt worden, wodurch der Vorraum immer voller und die Luft immer dünner geworden sei. Zudem sei die Raumtemperatur angestiegen. Es war unerträglich.

 

Nach 10 Minuten hat endlich ein Techniker die Sicherheitstüren geöffnet und Personen aus dem immer noch stehenden Zug aussteigen lassen. Dabei wurde gleich der Techniker befragt, wie um den Zug stehe, dieser hat gesagt der linke Zug ist einsatzbereit, obwohl seine Türen immernoch verschlossen waren.

 

Doch dann fingen meine schwangere Frau und ich an, aufgrund der extremen Enge unter klaustrophobischen Angstzuständen zu leiden. Meine frau hatte sogar Schmerzen in der Bauchregion. Die Situation hat sich bis 06:30 Uhr zugespitzt, so dass ein Bediensteter der Bundespolizei seine Leitstelle informieren musste.

 

Auch konnten wir diesen Vorraum nicht verlassen, da der Notausgang ohne Auslösen des Alarms nicht benutzt werden konnte und der Fahrstuhl nur mit der Karte des Bundespolizisten genutzt werden konnte. Wir waren von ca. 05:35 Uhr bis 06:40 Uhr in dem Vorraum regelrecht gefangen.

 

Zwischenzeitlich wurde sogar erwogen, uns mit Bussen zur Ankunftshalle zu befördern, weshalb einige Passagiere zur Rollbahn geleitet worden, wo sie längere Zeit, bei einer Außentemperatur von c. 4 Grad Celsius warten mussten, bevor wir schlussendlich mit dem PTS zur Ankunftshalle gebracht wurden, wo wir gegen 07:15 Uhr eintrafen. Mein jüngster Sohn hatte sich dadurch erkältet und lag die nächsten tage mit starkem Fieber und Husten im Bett.

 Ich bin der Ansicht, Lufthansa ist für die Versäumnisse des Flughafens München zuständig. Immerhin gelten die  Verkehrssicherungspflichten eines Eisenbahnunternehmens auch für Bahnsteige. Und das ist ja vergleichbar. Lufthansa ist wegen des Beförderungsvertrages auch für die Anlagen zuständig, die der Fluggast nutzen müsse, um überhaupt zu dem Flugzeug zu gelangen.

 

Kann ich von Lufthansa einen Schadensersatz für die gesundheitliche Gefährdung von mir und meiner Familie verlangen?

 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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Du bist mit dem Flug Flug LH 727 von Lufthansa geflogen. Dieser führte von Shanghai nach München. Nach der Ankunft in München und der Passkontrolle wurdet ihr zum Passanger Transport System gelotst, das euch zur Ankunftstelle bringen sollte. Dieses System hatte jedoch Probleme und es kam zu einer Wartezeit, während die Wartehalle immer voller wurde. Durch die Enge und die Menschenmassen habt ihr Panik bekommen, was für euren Sohn und deine schwangere Frau besonders schlimm war. Das kann ich verstehen. Da dieses Procedere über eine Stunde dauerte, hattet ihr entsprechend Stress. Da die Bahn nicht repariert werden konnte, wurdet ihr nach draußen geleitet, von wo euch Busse zur Ankunftstelle brachten. Da ihr 20 Minuten in der Kälte warten musstet, hat sich euer Sohn schwer erkältet.

Jetzt ragt ihr euch, ob euch Ansprüche zustehen, und wenn ja, ob diese gegen den Flughafen oder gegen Lufthansa zu richten sind.

Zunächst bin ich der Meinung, dass eventuelle Ansprüche nicht aus derFluggastrechteverordnung resultieren, da ihr ja sogar überpünktlich angekommen seid. 

Somit bleiben noch gesetzliche Schadensersatzansprüche. Diese richten sich nach dem BGB.

Du fragst dich, ob der Flughafen ein Erfüllungsgehilfe der Lufthansa ist. Erfüllungsgehilfe bedeutet hinsichtlich des Begriffs „Gehilfe“, eine Person, die Hilfsarbeiten und/oder Assistenzarbeiten verrichtet beziehungsweise einer anderen Person bei der Verrichtung derer Tätigkeiten (Erfüllung) zur Hand geht.

Grundsätzlich ist der Flughafenbetreiber nicht automatisch Erfüllungsgehilfe der Fluggesellschaften. Hier muss differenziert werden zwischen Tätigkeiten, die unmittelbar der gegenüber den Fluggästen vertraglich geschuldeten Ausführungshandlung der Fluggesellschaft dienen und Tätigkeiten, die im Interesse des Ablaufs des allgemeinen Flugverkehrs auf dem Flughafen erfolgen.

Euer Fall fällt wohl in die letzere Kategorie, da der Transport der Passagiere von der Passkontrolle zum Ausgang meiner Meinung nach rein im Interesse des Flughafens liegt. Lufthansa hat mit der Landung und dem Transport der Passagiere ins Terminal meiner Meinung nach seine Pflicht getan.

Somit ist, denke ich, der FLughafen in München der richtige Anspruchsgegner.

Für eure Ansprüche gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Einbeziehung in den Vertrag zwischen Lufthansa und dem Flughafen

Soweit ich weiß, besteht zwischen Fluggesellschaften und Airlines ein Vertrag, der sich meistens auf die Nutzung des Flughafens bezieht. Da es für den Flughafen erkennbar ist, dass es der Airline auch darauf ankommt, dass ihre Passagiere nicht verletzt, oder sonst wie beschädigt werden, könnte man euch über die Rechtsfigur des "Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" in diesen Vertrag einbeziehen. Ihr wärt dann berechtigt, aus dem Vertrag zwischen der Lufthansa und dem Flughafen selbst Ansprüche geltend zu machen. 

2. direkter Anspruch aus § 823 Absatz 1 BGB

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Da euer Sohn sich schwer erkältet hat, wurde er an seiner Gesundheit geschädigt. Sofern Der Flugahfen den Defekt des PTS zu vertreten hat, muss er euch auch Schadensersatz leisten. Die genaue Summe kann ich euch nicht nennen, das müsste verhandelt werden. Dabei kann euch einFachanwalt für Reiserecht auch bestimmt weiterhelfen. 

Dies ist jedoch nur meine Meinung. Gerne könnt ihr auch eure Fragen an einen Anwalt stellen:

http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=18&qa_1=ich-suche-einen-fachanwalt-f%C3%BCr-reiserecht

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