Liebes Forum,
ich stelle heute eine Frage, die mich nur indirekt betrifft, vielmehr hatte meine Mutter dieses Problem.
Meine Eltern wollten anlässlich ihrer Goldenen Hochzeit eine Kreuzfahrt unternehmen.
Es handelte sich dabei um eine zehn tägige Kreuzfahrt im Mittelmeer, zu einem Gesamtpreis von 5.800 Euro. Die Reise sollte vom 07.06 bis zum 17.06 stattfinden.
Da das für meine Eltern viel Geld war, und sie an sich schon immer recht vorsichtig waren, schlossen sie sicherheitshalber am 30.04 eine Reiserücktrittsversicherung ab.
Doch dann geschah leider etwas Schreckliches. Völlig unvorhergesehen und plötzlich verstarb mein Vater in der Nacht des darauffolgenden Tages. Es war wohl wahrscheinlich ein Herzinfakt, als er allein zu Hause war.
Wir waren natürlich alle geschockt und tief traurig, und brauchten eine Weile um das alles zu verarbeiten. Gerade meine Mutter hatte es verständlicherweise besonders schwer getroffen. Die Reise konnte daher erst am 20.05 storniert werden, die Versicherung hatte übrigens den Antrag schon am 07.05 angekommen und bestätigt.
Meine Mutter hatte infolge des Todes ihres Mannes eine psychosoziale Belastungsstörung erlitten. Sie war nur noch Traurig, hatte Erinnerungslücken, zog sich zurück und war nur noch schwer für uns zu erreichen. Ich meine, es ist ja auch nur mehr als verständlich, dass man bei und nach einem solchen Ereignis nicht mehr an eine Kreuzfahrt denken kann.
Nach einiger Zeit ging es ihr jedoch auch wieder besser, was uns alle enorm erfreute. Wie gesagt stornierte sie am 20.05 die Reise, teilte dies sowohl dem Kreuzfahrtunternehmen, als auch der Versicherung mit. Der Reiseveranstalter machte daraufhin Stornogebühren von 3.500 Euro geltend.
Zum Glück hatte meine Mutter diese Reiserücktrittsversicherung gebucht, und machte den Anspruch jetzt bei der Versicherung geltend. Aber diese wollte nicht zahlen!!
Die Versicherung behauptet, nach den Versicherungsbedingungen sei meine Mutter verpflichtet gewesen, das versicherte Ereignis, also den Tod des Mannes, unverzüglich anzuzeigen und die Reise unverzüglich zu stornieren.
Aber es ist doch nur allzu verständlich, dass man eine gewisse Zeit zum trauern braucht, oder liege ich da etwa falsch? Die Versicherung meinte daraufhin, dass die Trauer keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen sei.
Ich bin fassungslos. Hat die Versicherung richtig gehandelt, oder verstoßen sie gegen das Gesetz?
Ich hoffe, jemand kann mir dabei helfen!
Liebe Grüße.