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Guten Tag, ich melde mich aus Los Angeles und hoffe auf Ihre Hilfe. Zuerst die Daten: 17.03 - Vorabend Check-in Düsseldorf um 20 Uhr. 17.03 - 21 Uhr Mitteilung per SMS, dass der Flug DUS-FRA am 18.03 um 8 Uhr annuliert wurde. Sind am Abend noch zum Flughafen um unser Gepäck zurückzuholen - keine Chance. Nach 2 Stunden in der Warteschleife der Lufthansa keine Hilfe bekommen und keinen Ersatz. 18.03 - 3Uhr morgens von meinen Eltern mit dem Auto zum Flughafen in Frankfurt gebracht worden. 1. Frage: Hat Lufthansa die Ticketkosten zu erstatten oder lediglich die Spritkosten? Einen alternativen Flieger gab es scheinbar auch nicht, Da alles ausgebucht. 1.1 Stehen mir die 250€ Entschädigung zu, obwohl der Grund das Wetter war? 2 Flüge davor und 2 Flüge danach sind von Düsseldorf nach Frankfurt ohne Probleme geflogen!!! Nächster Flug ab Frankfurt 18.03 - 9:55 Boarding. Aufgrund technischer Probleme und Enteisung der Maschine (A380) 2 Stunden verspäteter Abflug. Nach 3 1/2h in der Luft muss der Flieger nach Frankfurt umkehren, Da die technischen Probleme erneut aufgetreten sind. Am Flughafen standen hunderte Menschen und keinem würde ein Ersatzflug angeboten. Hotel und Taxi wurden bezahlt. Verpflegung auch. Laut Lufthansa darf nur per Hotline umgebucht werden. So ist die Ansage an die Mitarbeiter. Am First Class Schalter habe ich dann einen aersatzpflug bekommen, obwohl wir Economy fliegen. Habe es nicht eingesehen mich anzustellen, Da es nun schon 20 Uhr waren! Meine weinende Freundin war dabei hilfreich. Laut der Mitarbeiterin ist dies so gewollt, damit Kunden teure Ersatzflüge buchen um Kosten zu minimieren. 19.03 - Selber Flug um die selbe Uhrzeit. Diesmal lief alles glatt. Beim votherigen Flug hatte ich XL Seats bezahlt. Nun hatte ich einen normalen Sitz. 2. Frage: Stehen mir zusätzlichen zu den 600€ noch Erstattungen für die Sitze zu? 90€ jeweils. In San Francisco angekommen (einen Tag zu spät) hatten wir immer noch keine Koffer. Wir haben uns dann jeder jeweils folgende Sachen gekauft: Ein Tshirt, eine Jeans, einen Pullover, Unterwäsche, Schminke und Hygiene(ca. 60€, Da meine Freundin alles neu kaufen musste und dies nie günstig ist) und ein paar Schuhe zum wechseln, da es auch nur geregnet hat. Gesamtkosten etwa 400-500€ zusammen. 3. Frage: Lufthansa behauptet nur 50% zahlen zu müssen, ausser Hygiene Artikel. Laut dem Monteraler Abkommen müssen fiese aber bis ca. 1300€ zahlen. Ist dies rechtens? Am 20.03 hieß es wir würden unser Gepäck geliefert bekommen und man würde sich melden. Dies war leider gelogen. Am 21.03 mussten wir weiter nach Pismo Beach und sind daher zum Flughafen gefahren. Dort hieß es unsere Koffer könnten eventuell heute kommen. Wir sollen doch bitte warten. Wir waren um 11 da. Die Koffer kamen um 17 Uhr an. Wir haben Schecks in Höhe von 200$ bekommen, wovon alleine 40$ fürs Parkhaus drauf gingen. 4. Frage: Darf die Lufthansa diese 200$ von den Kosten für die Klamotten oder die Entschädigung abziehen? Die 200$ sehe ich eher als zusätzliche Entschädigung für meine entgangene Zeit. Wir mussten deutlich früher ausschecken und kamen erst um 22 Uhr in Pismo Beach an. 5. Frage: Wir haben durch die annulierten Flüge (zusammen gebucht auf Lufthansa.de) einen Urlaubstag verloren und auch keine Erholung gefunden, da wir ständig wegen dem Koffer anrufen und hinterlsufen mussten. Hat die Lufthansa zusätzlich die Kosten für die eine Nacht im Hotel und den einen Tag für die Mietwagen zu erstatten? 5.1 Wir haben Anrufskosten in Höhe von knapp 100 (!!) € durch die ganzen Anrufe. Werden diese zusätzlich erstattet? Insgesamt erwarte ich eine Erstattung von (für beide Zusammen) 500€(1.Flug)+Ticketkosten, 1200€(2.Flug)+180€ Sitzplätze, 500€(Ersatzbeschaffungen), 100€ Hotelkosten, 100€ (Telefon) und 50€(Mietwagen). Zusammen also mehr als 2500€. Habe ich damit gute Chancen? Es handelt sich um keine Pauschalreise.
Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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 Hallo, 

das klingt ja leider nach einem nicht so schönen Start in den Urlaub. Ich probieren mal ihre Fragen etwas aufzuklären. Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass Sie sich auch gerne noch andere Forenbeiträge zu den verschiedenen Themen durchlesen können, um einen noch ausführlicheren Überblick über die Sachlage erhalten zu können. 

Hier z.B. ein Link zum Thema der Annullierung und verspäteten Ankunft:

http://flugrechte.eu/13588/maschine-maschine-betanken-verspätung-entschädigungsanspruch

Hier ein Link zum Thema der Gepäckverspätung:

http://flugrechte.eu/12310/habe-tage-meine-koffer-gewartet-havanna-viel-bekomme-iberia

Des Weiteren noch der kurze Hinweis, dass es sich hier anscheinend um einen sehr komplexen Sachverhalt handelt. Daher könnte ich mir vorstellen, dass ein Gang zum Fachanwalt nicht fehlerhaft wäre. Ich kann hier vor allem auch nur meine persönliche Ansicht der Dinge schildern.

Nun aber zu ihren Fragen.

Frage 1: Hat Lufthansa die Ticketkosten zu erstatten oder lediglich die Spritkosten? Einen alternativen Flieger gab es scheinbar auch nicht, Da alles ausgebucht.

Es handelte sich um eine Annullierung des Hinfluges von Düsseldorf nach Frankfurt. Ein Ersatzflug wurde Ihnen anscheinend nicht angeboten. Da es sich um eine Nur-Flugverbindung handelt, ist die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 einschlägig. Diese Frage bezieht sich nun auf Art. 8 der Verordnung, die Fluggästen im Falle einer Annullierung angeboten werden müssen. Dieser Artikel bezieht sich auf die Wahlmöglichkeit zwischen der Flugscheinkostenrückerstattung oder einer anderweitigen Beförderung zum bestmöglichsten Zeitpunkt. Sie haben insofern die erste Alternative gewählt und sind daher auf andere Art und Weise nach Frankfurt gekommen. Mit dieser Alternative wird der Beförderungsvertrag meiner Meinung nach rückabgewickelt. Insofern gehe ich davon aus, dass nur die Flugscheinkosten zurückerstattet werden müssten.

Frage 1.1: Stehen mir die 250€ Entschädigung zu, obwohl der Grund das Wetter war?

Ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen würde aus Art. 5 iVm. Art. 7 in Frage kommen. Allerdings ist in Art. 5 III der Verordnung geregelt, dass Ausgleichszahlungen dann nicht gezahlt werden müssen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen und es dem entsprechenden Luftfahrtunternehmen nicht möglich war, die Annullierung zu vermeiden, obwohl es alles in ihrer Macht stehende getan hat, um den vertraglich vereinbarten Transport zu gewährleisten. Schlechtes Wetter kann unter bestimmten Umständen tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand begründen.

AG Geldern, Urteil vom 20.02.2008, Az.: 4 C 241/07(einfach für Sie zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „4 C 241/07 reise-recht-wiki“)

Will sich ein Luftfahrtunternehmen, das einen bestimmten Flug annulliert hat, auf „mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen“ als „außergewöhnliche Umstände“ berufen, so kann es nur die Wetterbedingungen heranziehen, die sich auf den annullierten Flug unmittelbar ausgewirkt haben.

Ich finde es etwas verwunderlich, dass Sie schreiben, dass andere Flüge trotzdem abgeflogen sind. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass dieser Umstand wohl nicht als außergewöhnlich gewertet werden kann, allerdings muss hier eine Einzelfallabwägung vollzogen werden. Dies geht notfalls wohl nur gerichtlich.

Frage 2: Stehen mir zusätzlichen zu den 600€ noch Erstattungen für die Sitze zu?

Aus der Fluggastrechteverordnung lässt sich daraus kein direkter Anspruch ableiten. Allerdings könnten Sie auch einen weitergehenden Schadensersatz geltend machen. Allerdings könnte es möglich sein, dass dieser dann gem. Art. 12 I der VO auf die Entschädigung angerechnet wird.

Frage 3: Lufthansa behauptet nur 50% zahlen zu müssen, ausser Hygiene Artikel. Laut dem Monteraler Abkommen müssen fiese aber bis ca. 1300€ zahlen. Ist dies rechtens?

Hier sollten die Regelungen des Montrealer Übereinkommens beachtet werden. Insbesondere kann ich empfehlen da Art. 19 des MÜ zu lesen.

„Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.“

Insofern müssten die Kosten für die Ersatzkleidung und die Hygieneartikel übernommen werden, soweit diese notwendig waren. Wieso Lufthansa behauptet nur 50 % zahlen zu müssen, ist mir nicht so ganz ersichtlich. Natürlich muss Lufthansa keine Kleidung zahlen, die nicht unbedingt notwendig waren. Die Kleidung darf dann von Beschaffenheit mittler Art und Güte sein, soweit ich weiß. Also es muss natürlich keine Designerkleidung sein, andere Einschränkungen sind mir jetzt nicht weiter bekannt.

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12(zu finden über Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.

Frage 4: Darf die Lufthansa diese 200$ von den Kosten für die Klamotten oder die Entschädigung abziehen?

Hier möchte ich wiederum auf Frage 2 verweisen, dass es möglich ist, dass ein eventueller Schadensersatzanspruch angerechnet werden kann.

Frage 5: Wir haben durch die annulierten Flüge (zusammen gebucht auf Lufthansa.de) einen Urlaubstag verloren und auch keine Erholung gefunden, da wir ständig wegen dem Koffer anrufen und hinterlsufen mussten. 

Hat die Lufthansa zusätzlich die Kosten für die eine Nacht im Hotel und den einen Tag für die Mietwagen zu erstatten?

Frage 5.1: Wir haben Anrufskosten in Höhe von knapp 100 (!!) € durch die ganzen Anrufe. Werden diese zusätzlich erstattet?

Sie fragen, ob Lufthansa die Kosten für das nicht genutzte Zimmer und den Mietwagen zahlen müsste. Ich denke, dass dies wiederum eine Frage nach einen weitergehenden Schadensersatz darstellt. Selbiges gilt meiner Meinung nach für die Telefonkosten.

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11 (zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“) 

Neben den Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung kann auch ein Anspruch auf weitergehender Schadensersatz bestehen. Dies betrifft jeden Schaden, der direkt durch die Annullierung hervorgerufen wird.

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