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Hallo zusammen,

Vor ungefähr drei Wochen habe ich auf Opodo die folgende Flugverbindung gebucht:

9 Uhr Zürich nach Düsseldorf

11:55 Düsseldorf nach Singapur

und am nächsten Tag um 8:20 nach Bali

Heute würde ich jedoch benachrichtigt, dass der Flug von Zürich nach Düsseldorf auf 12:40 verschoben wurde. Demnach ist es unmöglich die gebuchte Flugverbindung einzuhalten, da der Zubringerflug nach dem Anschlussflug startet. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Kann ich den ersten Flug verfallen lassen oder ist es mir dann nicht ermöglicht die anderen Flüge zu beanspruchen (hab ich  häufig gelesen,aber nie in einem Zusammenhang wie bei mir)? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich wirklich nicht weiß was ich jetzt machen soll.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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Guten Tag,

in deinem Fall ist in meinen Augen von einer Annullierung des ursprünglichen Fluges auszugehen, sodass für dich Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechteverordnung entstehen können.

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn der ursprüngliche Flug nicht so durchgeführt werden wie geplant und der Start daher aufgegeben werden muss (vgl. EuGH C-83/10, bei Interesse nachzulesen unter "C-83/10 reise-recht-wiki.de").

Für Annullierungen regelt Artikel 5 mögliche Ansprüche, die der Fluggast gegenüber der Airline geltend machen kann.

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a) steht dir ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen im Sinne von Artikel 8 zu. Laut Artikel 8 kann der Fluggast dann wählen zwischen:

- der binnen 7 Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten

- einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

- einer anderweitigen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes und vorbehaltlich verfügbarer Plätze

Wie du siehst könntest du von deiner Airline zunächst eine Ersatzbeförderung zu deinen bevorzugten Zeiten verlangen, oder aber du verlangst von deiner Airline die Flugscheinkosten zurück und buchst damit dann neue Flüge.

 

Unabhängig von den Unterstützungsleistungen im Sinne von Artikel 8, kann dir eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 zustehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung wird nach der unmittelbaren Entfernung zwischen Abflugort und letztem Zielort bemessen. Daraus ergeben sich folgende Höhen:

- 250€ bei Flügen über eine Entfernung von 1500km oder weniger

- 400€ bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km

- 600€ bei allen Flügen über 3500km

Du könntest meiner Aufassung nach einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600€ geltend machen, da die Entfernung zwischen Zürich und Bali weit mehr als 3500km beträgt.

Von dieser Ausgleichszahlung kann eine Airline jedoch unter 2 Bedingungen befreit werden:

1. Die Airline informiert den Fluggast mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit von der Annullierung oder

2. Die Annullierung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen. Das sind Ereignisse, die von der Airline nicht beeinflusst werden können und auch nicht umgangen werden können. Weiterhin muss die Airline auch eindeutig beweisen können, dass die Annullierung auf einen solchen Umstand zurückgeführt werden kann.

Sollte also eine dieser beiden Situationen in deinem Fall gegeben sein, so verfällt dein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Am besten wäre es also, wenn du dich nochmal an die Airline wendest.

Ich hoffe ich konnte dir mit diesem Beitrag weiterhelfen und wünsche dir ein schönes Wochenende :)

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Danke für Ihre schnellen und sehr hilfreiche Antwort.

Nach Auseinandersetzung mit der Airline auf dieser Rechtsgrundlage wurde mir seitens der Airline angeboten ein Flug bei der Airline zu buchen mit der ich von Düsseldorf nach Singapur und von Singapur nach Bali geflogen wäre. Der Flug von Zürich nach Düsseldorf wird allerdings von einer anderen Airline getätigt. Da diese Airline für die Änderung der Flugzeit und somit für die Notwendigkeit der zuvor beschriebenen zusätzlichen Buchung verantwortlich ist, stelle ich mir die Frage, ob ich die Kosten für das Ticket übernehmen muss, oder ob es in der Verantwortung der verursachenden Airline liegt mich zu entschädigen

Vielen Dank für Ihre Hilfe
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