Letztes Jahr wollte ich mir den sehr sehr lange gehegten Traum einer Rundreise durch die Vereinigten Staaten von Amerika. Dafür mietete ich schon von Deutschland aus ein Motorrad, sowie zwei Flüge, jeweils einer in die USA, und einer wieder nach Deutschland.
Der Hinflug sollte von Hamburg nach Miami am 01.04. erfolgen, der Rückflug dagegen am 01.05 und von Los Angeles nach Hamburg gehen.
Diese Flüge buchte ich über das Internet, jeder Flug kostete 1.400 Euro. Auf der Internetseite hatte ich die Wahl zwischen dem Economy und dem Premium Economy Tarif, ich entschied mich jedoch für den ersteren. Im Ticketpreis waren auch ausweislich die Steuern und Gebühren enthalten.
Zudem enthielt die Internetseite einen Hinweis: „Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale/nationale Zuschlag ist nicht erstattbar.“
Ich hatte jedoch bei der Buchung nicht auf dieses Feld gedrückt, wusste von dem also nichts.
Leider verunfallte ich in Deutschland am Anfang des Jahres, sodass es mir nicht mehr möglich war, diesen Flug und die gesamte Reise anzutreten. Schweren Herzens blieb mir nichts anderes übrig, als die Reise und die Flüge zu stornieren.
Also verlangte ich von der Fluggesellschaft, dass sie mir den Reisepreis erstatten. Sie zahlte mir jedoch nur 133 Euro aus.
Zu erwähnen ist auch, dass man an die Information, dass die Gebühren nicht erstattet werden nur kommt, wenn man bei der Buchung auf ein bestimmtes Feld klickt, da wird dann der hinweis angezeigt.
Muss mir die Fluggesellschaft mehr Zahlen als die 133 Euro?
Hier war wohl ein ähnliches Thema:
http://flugrechte.eu/index.php?qa=11709&qa_1=fluggesellschaft-kündigungsrecht-vollständig-ausschließen