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Hallo,

wir hatten für den 06.04 einen Flug von Lima nach Bogota mit Viva Colombia gebucht.

Der Flug wurde dann, als wir bereits am Flughafen eingecheckt haben, sehr kurzfristig storniert ohne Angaben der Gründe. Wir wurden dann in ein Hotel verfrachtet und bekommen einen Flug für den nächsten Tag.  

Das Problem an der Sache ist, dass wir für den nächsten Tag (07.04) bereits einen weiteren Flug mit Viva Colombia gebucht hatten und zwar von Bogota nach Pereira.  Diesen Flug haben wir verpasst auf Grund des annulierten Fluges am Vortag.. Zum Zeitpunkt der Annulierung sagte man uns noch, wir würden das komplette Geld für den verpasst Flug zurück bekommen (zumal wir ja auch einen neuen Flug buchen mussten, der zudem teuer war). Jetzt heisst es in Emails, dass wir nur das Anrecht auf die Erstattung Von Steuern und Gebühren hätten ?! Ist das rechtens so?

Vielen Dank im Voraus für jeden Antwort.
Gefragt in Flugannullierung von
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ihr hattet für den 06.04 einen Flug von Lima nach Bogota mit Viva Colombia gebucht.

Auf den ersten Blick kommen Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung aufgrund einer Nichtbeförderung in betracht.

Fraglich ist, ob diese überhaupt anwendbar ist, da ihr von Lima nach Bogotá , mit Viva Columbia, einer nicht europäischen Fluggesellschaft geflogen seid.

In räumlicher Hinsicht sind alle Flüge umfasst, die:

  • von einem Flughafen eines Mitgliedsstaates starten
  • in einem Mitgliedsstaat landen und von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ausgeführt werden

Allerdings ist die Fluggastrechteverordnung nicht anwendbar, wenn bereits Entschädigungszahlungen in einem Drittstaat erbracht wurden. Nicht anwendbar ist die Fluggastrechteverordnung also dann, wenn eine Fluggesellschaft mit Sitz außerhalb der Mitgliedsstaaten auf einem Flughafen eines Mitgliedsstaates landet.

Flughafen eines Mitgliedsstaates sind hierbei jene Flughäfen, die sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates der EU befinden.

Daher stehen dir im vorliegenden Fall leider keine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung zu.

Ich denke daher, dass die Airline so richtig gehandelt hat. Aber ich rate euch gleichzeitig, euch einen Fachanwalt für Reiserecht zu holen, da dieser sich auch mit außereuropäischen Flugrecht auskennen kann. 

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