Hallo,
Sie konnten Ihren Air Berlin / Etihad Flug leider aus familiären Gründen nicht antreten. Das Ticket war sehr teuer (über 1000 €). Nun haben Sie im Internet gelesen, dass man Steuern und Gebühren für die Person erstattet bekommt, wenn das Flugticket storniert wurde.
Das stimmt! Die Steuern und Gebühren müssen die Fluggesellschaften den Flughafenbetreibern und den Sicherheitsbehörden nämlich erst dann zahlen, wenn der Kunde tatsächlich abfliegt. Fliegt der Kunde nicht, hat er einen Anspruch auf vollständige Erstattung dieser Steuern und Gebühren für Dritte.
Andernfalls würde dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gem. § 812 BGB seitens der Fluggesellschaften darstellen. Und die Erstattung steht dem Kunden in voller Höhe zu, ohne Abzug etwaiger Bearbeitungsgebühren für die reine Rückzahlung.
Der Hintergrund dessen ist, dass es sich bei der Flugbuchung um einen Werkvertrag handelt. Den darf der Kunde jederzeit kündigen, übrigens ohne Angabe von Gründen. Zahlen muss er nur, wenn dem Unternehmen tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, also wenn der freigewordene Platz nicht zum gleichen Preis weiterverkauft werden kann.
KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az.: 5 U 2/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " KG Berlin 5 U 2/12 reise-recht-wiki.de)
Eine Fluggesellschaft darf kein Entgelt für die Bearbeitung stornierter oder nicht angetretener Flüge verlangen.
LG Frankfurt, Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "LG Frankfurt 2-24 S 152/13 reise-recht-wiki.de)
Die Fluggesellschaft muss auch den verbleibenden Flugpreis zurückzahlen, wenn sie nicht nachweist, welche Erlöse durch einen anderweitigen Ticketverkauf erzielt wurden oder welche weitere Kosteneinsparung zu verzeichnen war. Dies gilt insbesondere bei Stornierungen lange vor Flugantritt.
Sie haben Air Berlin und Etihad schon angemailt. Gezahlt haben die bis jetzt aber nichts.
Selbstverständlich will eine Fluggesellschaft in einer solchen Situation nicht zahlen und wird Sie folglich nicht mit offenen Armen empfangen. Ihnen steht dieser Anspruch jedoch zu.
Also sollten Sie Air Berlin/Etihad zunächst schriftlich eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und eine Frist zur Rückzahlung der Kosten setzen. Reagiert Air Berlin/Etihad daraufhin nicht, sollten Sie die Zahlung noch einmal anmahnen, bevor sie weitere rechtliche Schritte einleiten. Das ist wichtig, da eine Klage ohne vorherige Anmahnung das Risiko birgt, dass Air Berlin/Etihad doch noch zahlt - und Sie auf den Kosten für den Rechtsstreit sitzenbleiben.