Lieber Fragesteller ,
sofern Sie die Stornierung ihres Fluges in Betracht ziehen, sollten Sie zunächst wissen, dass juristisch gesehen eine Stornierung gleichzusehen ist mit eiener kündigung nach § 649 BGB, die gemäß § 649 S. 2 BGB einen Vergütungsanspruch des Vertragspartners, der Fluggesellschaft, auslöst.
Bedeutet soviel wie, dass die Fluggesellschaft von Ihnen dann als Konsequenz für die Stornierung 5 % des Flugpreises als vereinbarte Vergütung verlangen bzw. einbehalten kann.
Von diesem Anspruch abzuziehen sind die durch die Stornierung entstehende Aufwendungsersparnis und die durch eine anderweitige Verwendung erzielten Einnahmen.
Nachdem man die ersparten Aufwendungen abgezogen hat stehen der Fluggesellschaft also noch 5 % des vereinbarten Ticketpreises zu.
Das bedeutet: Je mehr Aufwendungen erspart werden konnten, desto mehr kann der Passagier zurückverlangen.
Alles was über die trotz der Stornierung entstehenden Kosten (die geschätzten 5 % des Ticketpreises entsprechen) hinausgeht, muss dem Passagier erstattet werden.
Dies ist auch sinnvoll, da man davon ausgeht, dass im Regelfall das Flugunternehmen die Tickets anderweitig verkaufen kann.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Fluggesellschaft Ihnen meines Erachtens nach den Ticketpreis abzüglich der Oben aufgeführten 5% erstatten muss.
Ich hoffe Ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Die Urteile können Sie im einzelnen nachlesen:
AG Frankfurt, Urteil vom 18.11.2013, (zu finden bei google unter "29 C 2391/13(44) reise-recht-wiki.")
AG Hamburg, Urteil vom 21. Oktober 2008,(zu finden bei google unter "14 C 391/07reise-recht-wiki.")