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Ihre Frage bezieht sich auf die Unterscheidung zwischen einem Direktflug und Non-Stop-Flug. Hierzu erstmal die begrifflichen Unterscheidungen zwischen einem Non-Stop-Flug und einem Direktflug.

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 21.03.2012, 47 C 390/11 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google AG Rostock 47 C 390/11 reise-recht-wiki.de eingeben)

Das Gericht stimmt der Klägerin zu, dass für einen Laien nicht erkennbar ist, dass bei einem als Direktflug ausgewiesenen Flug zwischen dem Abflug und Zielort eine Zwischenlandung erfolgt. Dass in der Rechtsprechung eine Unterscheidung zwischen einem Nonstop-Flug und einem Direktflug erfolgt, kann und muss ein juristischer Laie nicht wissen.

Dem AG Rostock zufolge kann die Abgrenzung für einen juristischen Laien schwierig sein, und welcher Flug nun genau gemeint ist wird teilweise nicht eindeutig ausgewiesen.

1. Non-Stop-Flug

Ein Non-Stop-Flug ist ein Flug, der keine Zwischenlandung zwischen dem Ausgangs- und dem Zielpunkt vorsieht. Nachträglich oder unvorhergesehen eingefügte Zwischenlandungen können somit rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Direktflug

Ein Direktflug dagegen kann eine oder mehrere Zwischenlandungen beinhalten, ebenso wie Flugzeugwechsel. Dabei hat allerdings die Flugnummer gleich zu bleiben, auch wenn Code-Sharing vorliegt.

AG München, Urteil vom 05. September 2002, Az. 173 C 10987/02 (ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: AG München Az.: 173 C 10987/02 reise-recht-wiki.de)

Jemand hat einen Direktflug, also keinen Non-Stop-Flug gebucht, und es wurde eine Zwischenlandung eingefügt. Das AG München verneinte einen Reisemangel, da ein Direktflug Zwischenlandungen beinhalten kann.

LG Bonn, Urt. v. 07. März 2001, Az. 5 S 165/00 (das Urteil ist ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google LG Bonn 5 S 165/00 reise-recht-wiki.de eingeben)

Demnach sei in diesem Fall ausweislich der vorgelegten Flugscheine lediglich einen Direktflug und keinen Nonstop-Flug gebucht worden. Zwischenlandungen und dadurch bedingte Wartezeiten müssten somit von den Fluggästen in Kauf genommen werden.

Amtsgericht Viersen, Urteil vom 14. Dezember 2010, 33 C 223/10 (das Urteil ist ganz einfach zu finden, wenn Sie bei Google AG Viersen 33 C 223/10 reise-recht-wiki.de eingeben)

Der dortige Zwischenaufenthalt von 2 1⁄2 Stunden stellt ebenfalls keinen Reisemangel dar, da es sich insoweit nicht um eine überlange vertragswidrige Zwischenlandung handelte, wie diese bei Zwischenaufenthalten von mehr als sechs Stunden in der Rechtsprechung angenommen wird.

Dieses ist jedoch nur eine Rechtseinschätzung. Falls Sie eine genauere Rechtseinschätzung benötigen, könnte es hilfreich sein, einen Anwalt für Reiserecht einzuschalten. 

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Direktflug als Nonstop-Flug
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Hallo,

ihre Frage richtet sich auf die Unterscheidung von Nonstop-Flügen zu Direktflügen.

 Unter einem Direktflug versteht man eine Flugreise zwischen zwei verschiedenen Orten. Der wesentliche Unterschied zu einem Nonstop-Flug besteht allerdings darin, dass ein Direktflug trotzdem eine oder sogar auch mehrere Zwischenlandungen beinhalten kann. Ebenso könnte es zu einem Wechsel des Flugzeuges kommen. Allerdings werden bei einem Direktflug die Flugnummern regelmäßig nicht geändert. Solche Direktflüge treten oftmals in Verbindung mit dem sogenannten Code-sharing Verfahrens auf, wobei sich mehrere Fluggesellschaften eine Flugstrecke teilen und dafür auch dieselbe Flugnummer verwenden. 

Leider ist es so, dass das Wort „direkt“ für viele Flugreisende immer wieder für Verwirrung sorgt. Denn Direktflüge sind keinesfalls dasselbe wie Nonstop-Flüge. Trotzdem handelt es sich auch nicht um einen Stopover-Flug oder um einen Multistopp-Flug.

Die Gründe für diese Zwischenlandungen sind sehr unterschiedlicher Natur und kommen vor allem bei Langstreckenflügen vor. Oftmals liegt der Grund dann in der Betankung des Flugzeugs oder auch dem Zustieg von weiteren Passagieren oder etwa einem Wechsel der Crew.

Bei Direktflügen verlängert sich durch die Stops natürlich die Reisezeit. Ebenfalls nachteilig bei Code share Verbindungen ist, dass man im schlimmsten Fall bei einer Verspätung des Vorflugs seinen Anschlussflug verpasst.

Bei einem nonstop-Flug hingegen werden die Flugstrecken ohne eine Zwischenlandung durchgeführt. Allerdings muss dann auch der Treibstoff für die gesamte Flugstrecke mit transportiert werden, was das Flugzeug am Anfang deutlich schwerer macht, was wiederum zu höherem Kerosinverbrauch führt. Dies erhöht dann den Treibstoffzuschlag, weshalb Nonstop-Flüge auch zumeist deutlich teurer sind. Vorteil ist hingegen, dass man im Zweifel viel Stress und Zeit sparen kann. Allerdings ist man auch ohne Pause für eine längere Zeit in der Luft.

Insgesamt sollte man sich also merken, dass ein Direktflug keinesfalls mit einem Nonstop-Flug gleichzusetzen ist. Dazu auch noch einige Urteile hier:

AG Rostock, Urt. v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10 (im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben: 47 C 241/10 reise-recht-wiki“)

Nach herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung stellt eine Zwischenlandung bei einem Direktflug keinen Reisemangel dar, weil der Direktflug kein Non-​Stop-​Flug ist.

AG Hamburg, Urt. v. 10.03.2004, Az.: 10 C 514/03 (im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben: 10 C 514/03 reise-recht-wiki“)

Zwischenlandung und Zwischenstop bei Direktflügen im Gegensatz zu Non-Stop-Flügen zulässig und somit vertraglich geschuldete Leistung. Somit besteht kein Minderungsanspruch.

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