Deiner relativ knappen Nachricht kann ich entnehmen, dass ein Flug den du bei Airberlin gebucht hast um 7 Stunden vorverlegt wurde und außerden ein Zwischenstopp eingefügt wurde.
Ich vermute du fragst dich, ob du Ansprüche gegenüber deiner Airline geltend machen kannst, weil du nicht zufrieden bist.
Vielleicht ergeben sich Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Eine Vorverlegung um 7 Stunden könnte ja vielleicht einer Annulierung gleich kommen, und dir dann Ansprüche aus Artikel 5 EU-VO eröffnen.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach für dich zu finden, wenn du eingibst: EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden, wenn du bei Google AG Hannover 512 C 15244/10 reise-recht-wiki.de eingibst)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung um mehr als zehn Stunden beträgt.
Das Vorliegen einer Annulierung bestimmt sich meiner Meinung nach in etwa nach dem Rahmen der obigen beiden Urteile.
Dem AG Hannover nach ist demnach bei einer Vorverlegung ein zeitlicher Rahmen von mehr als 10 Stunden zu fordern. Den überschreitet die Zeitverschiebung in deinem Fall nicht. Insofern würde ich persönlich vermuten, dass eine Annulierung nicht anzunehmen ist. Aber mit Sicherheit ist das nicht zu sagen, und wird im Einzelfall durch ein Gericht zu bestimmen sein.
Auch hast du einen Direktflug gebucht, und bei einem Direktflug ist es, im Gegensatz zu einem Nonstop-Flug, möglich eine oder mehrere Zwischenlandungen einzufügen. Dabei hat allerdings die Flugnummer die gleiche zu bleiben. Insofern dürfte diese eingefügte Zwischenlandung auch unproblematisch sein.
Ich hoffe ich konnte deine recht knappe Nachricht in etwa beantworten und meine Meinung dazu hilft dir vielleicht etwas.