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Guten Tag,

mein Flug mit Sri Lankan-Airlines von Frankfurt nach Male mit einer Zwischenlandung in Colombo war mit erheblichen Schwierigkeiten bestückt.

Da mein größtes Hobby das Tauchen ist, zog es mich unweigerlich auf die Malediven. Die Unterwasserwelt dort ist einmalig schön und so dachte ich, dass es für mich ein unvergleichliches Erlebnis wäre zwischen den Riffen zu tauchen und einmal zu schnorcheln. Ich liebe diese bunte Vielfalt an Korallen und Meerestieren. Außerdem zerstören Umwelteinflüsse und das fehlende Verständnis der Menschen für die Natur und Umwelt auch dieses schöne Fleckchen Erde. Es ist traurig, dass sich immer mehr Müll und besonders Kunststoff in unseren Weltmeeren befindet und dadurch die Tiere elendig verenden. Bevor alles zugrunde geht, dachte ich, es wäre toll das alles in seiner ganzen Schönheit zu sehen.

Gut, mein Flug startete auch planmäßig um 20:35 Uhr (Sri Lankan-Airlines UL558) von Frankfurt aus. Leider landeten wir außerplanmäßig in Kuweit auf dem Weg nach Colombo. Dadurch ergab sich ärgerlicherweise eine Verspätung von 1 Stunde 20 Minuten. Wir landeten demzufolge erst um 11:40 Uhr in Colombo. Somit verpasste ich meinen Anschlussflug nach Male. Zwar buchte uns Sri Lankan-Airlines auf Flug UL103 um, aber durch diesen unvorhergesehenen Zwischenstopp flogen wir erst um 18:35 Uhr von Colombo ab und kamen somit um 19:18 Uhr in Male an. Das ganze Theater hatte zu Folge, dass ich mit insgesamt mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankam.

Jeder kann sich vorstellen, was man da als Passagier mitmacht. Völlig verschwitzt und zornig fing der Urlaub an. Alles Mist, den ich mir meiner Meinung nach nicht gefallen lassen muss. Aus diesem Anlass hatte ich bei Sri Lankan-Airlines einen Anspruch auf 600€ Schadensersatz gefordert. Zur Antwort bekam ich aber ein klares Nein, mit der Begründung, dass mein Flug von Frankfurt aus rechtzeitig gestartet sei und beide Flüge getrennt voneinander zu betrachten wären. Deswegen betrage die Verspätung nur 1 Stunde 20 Minuten. Aufgrund des pünktlichen Starts gibt es kein Recht auf eine Ausgleichszahlung.

Ich frage mich jetzt:

Wer hat Recht? Habe ich wirklich kein Recht auf eine Ausgleichszahlung?

Gefragt in Flugverspätung von
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Hallo,

du hast einen Flug von Frankfurt über Colombo nach Male gebucht. Allerdings seid ihr außerplanmäßig in Kuweit zwischengelandet, weshalb ihr verspätet in Colombo gelandet seid. Dadurch hast du deinen Anschlussflug nach Male verpasst. Aufgrund einer Umbuchung bist du mit mehr als 3 Stunden Verspätung endlich in Male angekommen. Du wolltest eine Ausgleichszahlung geltend machen, allerdings wurde dies abgewiesen, mit der Begründung, dass die Maschine in Frankfurt rechtzeitig gestartet ist. Nun stellt sich dir also die Frage, ob due überhaupt einen Anspruch auf Ausgleichszahlung hast.

Dazu habe ich folgende Urteile des EuGH gefunden (einfach zu finden, wenn du bei Google „ C-11/11 reise-recht-wiki.de“ eingibst):

EuGH, Urteil vom 26.2.2013, Az. C-11/11
Verspätet sich eine Zubringerflug so, dass der Anschlussflug nicht mehr erreicht werden kann und somit den Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden, steht den Fluggästen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 der Verordnung.

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden, indem du bei Google „C-452/138 reise-recht-wiki.de“ eingibst)
Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

Es kommt also nicht auf die Abflugverspätung an, sondern auf die Verspätung am Zielort. Denn die Fluggastrechteverordnung ist dazu da, um die Rechte der Flugpassagiere in solchen Fällen zu stärken. Daher kann es nicht nur darauf ankommen wie viel Wartezeit die Fluggäste am Flughafen zu ertragen haben, sondern von wesentlich wichtiger Bedeutung ist die Verspätung an ihrem Zielort.

Meiner Meinung nach besteht also ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Europäischen Fluggastrechteverordnung:

Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a.250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,

b. 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,

c.600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen

Weil die Entfernung Frankfurt – Male mehr als 3.500 km beträgt, steht dir ein Ausgleich in Höhe von 600€ zu. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn sich Sri Lankan Airlines wirksam auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen gem. Art. 5 III berufen könnte. Dahingehend müsste ein solcher Umstand erstmal vorgelegen haben und zudem müsste Sri Lankan Airlines im Zweifel auf darlegen können, welche zumutbaren Maßnahmen es zur Vermeidung der Verspätung getan hat.

Ich entnehme deinem Schrieben allerdings nicht, dass sich die Fluggesellschaft auf solch einen Umstand berufen hat, weshalb ich keinen Anlass sehen, warum Sri Lankan Airlines von der Zahlungspflicht befreit sein sollte.

Meiner Meinung nach, hast du also einen Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Allerdings rate ich dir dennoch, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, weil es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt, sondern lediglich um meine persönliche Meinung.
 

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