Guten Tag,
ich konnte zu deinem Fall ein Urteil finden, welches die rechtliche Lage klären sollte:
KG Berlin, Urteil vom 31.1.2018, Az. 6 U 115/17 (das Urteil findest du, wenn du bei Google eingibst: "6 U 115/17 reise-recht-wiki.de")
Eine Frau hatte 2014 eine Schiffsreise für sich und ihren Ehemann gebucht. Seit 2008 hatte sie eine Kreditkarte, in deren Leistungsumfang auch eine Reiserücktrittsversicherung enthalten war. Krankheitsbedingt musste sie die Reise Ende 2014 stornieren und verlangte vom Versicherer die Stornokosten in Höhe von 7360€ zurück. Der Reiserücktrittsversicherer fühlte sich aber nicht mehr zuständig, weil der Vertrag zwischen der Versicherung und dem Kreditkarteninstitut bereits zum 1.1.2010 beendet wurde.
Daraufhin verklagte die Frau die Versicherung auf Übernahme der Stornogebühren. Diese Klage wurde durch das Gericht jedoch abgewiesen.
Hier die Begründung des Gerichts:
Der Reiserücktrittsversicherer konnte nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Stornierung seit fast 4 Jahren keinen Vertrag mehr mit dem Kreditkarteninstitut hatte. Das Kammergericht war daher der Meinung, die Frau als Karteninhaberin müsse nun beweisen, dass die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfall dennoch zuständig war. Da dieser Beweise aber nicht erbracht werden konnte, wies das Kammergericht die Klage als unbegründet ab.
Du siehst also, dass nur dann die Chance besteht, dass die Versicherung deine Stornierungsgebühren übernimmt, wenn du nachweisen kannst, dass die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls noch zuständig war.
Solltest du diesen Beweis nicht erbringen können, so sehe ich leider keine Möglichkeit, dass die Versicherung die Stornokosten übernimmt.
Da dieser Beitrag jedoch nur eine Rechtsmeinung darstellt, steht es dir selbstverständlich frei, zusätzlich noch einen Anwalt für Reiserecht um Rat zu bitten.
Vielleicht hilft dir dieser Post den passenden für dich zu finden:
http://www.flugrechte.eu/18/ich-suche-einen-fachanwalt-für-reiserecht?show=18#q18