Hallo,
Sie haben eine Reise in die USA inklusive einer Reiserücktrittsversicherung gebucht. Da Ihre Tochter aufgrund des Nachrückverfahrens nun doch an dem Auslandsprogramm teilnehmen konnte, stornierten Sie den Flug für Ihre Tochter, da dieser ja nun sinnlos geworden ist.
Die entsprechenden Stornogebühren in Höhe von 900€ zahlten Sie. Da Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, verlangten Sie diese von der Versicherung erstattet.
Eine Reiserücktrittsversicherung dient vor allem dazu, Stornierungskosten abzuwenden, für den Fall das die Reise kurzfristig abgesagt werden muss.
Der Grundkatalog für Fälle bei denen die Versicherung die Kosten übernimmt umfasst z.B. eine unerwartete Erkrankung, einen Todesfall oder aber einen Arbeitsplatzwechsel.
Die Reise wurde in Ihrem Fall durch einen Schulwechsel storniert. Ihrer Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen Arbeitsplatzwechsel, der einen Reiserücktritt rechtfertigt. Die Versicherung war jedoch anderer Ansicht und weigerte sich daher zur Zahlung.
Aber wer hat nun recht?
Hier könnte dieses Urteil weiterhelfen:
AG München, Urteil vom 29.3.2017, Az. 273 C 2376/17 (bei Google finden Sie dieses Urteil, wenn Sie dort eingeben: "273 C 2376/17 reise-recht-wiki.de")
Ein Schuldwechsel oder der Beginn eines Stipendiums stellt keinen Wechsel des Arbeitsplatzes dar. Es handelt sich daher nicht um einen versicherten Grund im Rahmen einer Reiserücktrittsversicherung.
Es sieht also so aus, als wäre in Ihrem Fall die Versicherung im Recht, womit sie die Stornokosten in eurem Fall meiner Meinung nach nicht erstatten muss.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar. Es könnte sich also auch durchaus lohnen, zusätzlich einen Rat beim Anwalt für Reiserecht einzuholen.