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Meine Ehefrau und ich und ein befreundetes Ehepaar sind vom Flughafen Düsseldorf (Flughafen Weeze) mit Ryanair nach Malaga (Spanien) geflogen. Für den Rückflug kamen wir pünktlich am Flughafen Malaga an. Der check-in war nicht im modernen neuen Terminal, sondern im alten Terminal nebenan. Ryanair hatte drei Schalter nebeneinander für alle Flüge geöffnet. Die Schlange zog sich bis fast aus dem Terminal heraus. Als wir endlich an der Reihe waren, sagte uns die Dame am Checkin, dass unser Flug storniert wäre. Uns war nichts mitgeteilt worden. Sie ließ uns die Möglichkeit, uns auf einen Flug eine Woche später zu buchen. Da wir alle zur Arbeit musste, war dies keine Option. Ryanair weigerte sich, uns irgendwie weiterzuhelfen. Wir musste dann notgedrungen selbst einen neuen Flug bei Air Berlin buchen, der einen Tag später ging. Wir mussten mit dem Taxi nach Malaga und uns ein Hotel suchen. Außerdem hatten wir für den Tag noch Kosten für Essen und Trinken. Insgesamt hatten wir Kosten von 1365,34 Euro für den Flug von Malaga nach Düsseldorf mit Air Berlin, 342,22 Euro für das Hotel, 41,50 und 23,00 für Taxi und 58,00 Euro für Essen und Getränke. Ich habe Ryanair schon angeschrieben. Zuerst kam überhaupt keine Antwort. Jetzt antwortet eine Frau Sotikova, dass Ryanair nichts zahlen werde.

Ist das rechtens?
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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12 Antworten

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Ich kann die anderen Poster hier nur bestätigen: Die Fluggesellschaften verkaufen gutgläubige Verbraucher wirklich als dumm. Bei mir ging es um eine Flugverspätung mit der Air Berlin. Ich habe wirklich mehrmals versucht, versöhnlich die Sache mit der Air Berlin zu lösen. ES HILFT ALLES NICHTS! Ich kann mich nur allen Postern hier anschließen: Die Airlines lachen sich kaputt über "freundliche und harmonisch gestimmte" Fluggäste. Man ist bei den Airlines nicht guter Kunder, sondern lästiger, unliebsamer und unbequemer Bittsteller, den es loszuwerden gilt. 

Leider war ich so blöd, es erst einmal mit drei eigenen Briefen im Gütlichen mit der Air Berlin regeln zu wollen. Natürlich habe ich- wie alle hier- die üblichen Textbaustein-Mails erhalten. Es ist traurig, aber es ist wirklich immer das gleiche. Wer nur einen Hauch von Entgegenkommen oder Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wird von den "Kundenbearbeitern" der Airlines schamlos ausgenutzt. Das werten die nicht als Entgegenkommen oder Bereitschaft, die Sache ohne Rechtsstreit zu lösen, sondern als Eingeständnis dummer, unerfahrener und unwissender Verbraucher, die man dann schamlos ausnutzen kann. Und solche aus Sicht der Fluggesellschaften dummen Verbraucher kann man eben mit solchen Antwortbriefen schön hinhalten und die Sache aussitzen:

Air Berlin Flugverspätung Musterbrief

 

Ich schäme mich fast, dass ich auch kurz gezweifelt habe, ob ich mit dem Fall überhaupt weitermache. Ich dachte (zum Glück nur kurz), dass es irgendwie keinen Sinn macht. ABER GENAU DAS WOLLEN DIE AIRLINES!! Ich wäre fast drauf reingefallen. Aber nachdem ich in den Foren gelesen hatte, dass die Fluggesellschaften das immer nach Schema F mit jedem Flugpassagier so machen, war mein Kampfgeist geweckt. So naiv, kritiklos und treudoof, wie mich die Fluggesellschaften vielleicht haben wollen, bin ich nicht.

Ich habe Air Berlin dann ein letztes Schreiben geschickt und NATÜRLICH keine Antwort bekommen. Dann habe ich mich informiert und einen guten Fachanwalt für Flugrecht rausgesucht. Es gibt verschiedene Empfehlungen, aber ich habe auf der Seite EU Passagierrechte die Liste der besten Anwälte gefunden und die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl BLS aus Berlin wird dort am besten bewertet. 

 

Wir haben dann die Kanzlei für Reiserecht in Berlin eingeschaltet. Und es ist kaum zu glauben, aber nach sage und schreibe 3 Wochen hat uns die Air Berlin 1800 EUR gezahlt und die Rechtsanwaltskosten mussten die auch noch drauflegen. ICH KANN ALLEN NUR RATEN, SOFORT ZU EINEM FACHANWALT FÜR REISERECHT zu gehen. Fluggesellschaften ignorieren Verbraucher, die selbst tätig werden. Die nehmen euch nicht ernst. Erst wer wirklich zum Anwalt geht und denen zeigt, dass man es wirklich ernst meint, den nehmen die auch ernst:

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Fluggäste aller EU Länder ERHEBT EUCH!

Ich bin so aufgebracht wegen dem Verhalten der Fluggesellschaften Eithad und Air Berlin, dass ich mich hingesetzt habe und sogar mal einen Kommentar hier poste. Die wollten uns wegen einer Überbuchung in Abu Dhabi für dumm verkaufen. Beim Abflug sdagte man uns am checkin, dass uns die Bordkarten in Abu Dhabi gegeben würden, weil hier noch irgendeine Nummer im System fehlte. Das war natürlich nicht so: In Abu Dhabi konnten die unfähigen Mitarbeiter erst keine Borkdarte ausstellen. Und als wir dann unsere Bordkarten bekommen sollten, war plötzlich klar, dass der Flug überbucht war. Also wurden wir einfach auf einen Flug 7 Stunden später umgebucht. Wir sind dann wegen einer Verspätung sogar mit 11 Stunden Flugverspätung angekommen.

Meine Frau hat sich die Mühe gemacht und ausführliche Briefe an Air Berlin und an Etihad geschrieben. Die Etihad hat es nicht für nötig gehalten, sich zu melden. Air Berlin hat uns einen Gutschein über 120 EUR angebotwen. Unfassbar, aber wahr: Meine Frau hat alles immer wieder aufgeschrieben, erklärt und immer wieder bei Air Berlin angerufen. Nichts haben die unternommen. Dann haben wir einen Fachanwalt für Reiserecht eingeschaltet und es war bei uns wie bei vielen Leuten, die hier ihre Erfahjrungen posten: Erst dann hat man uns ernst genommen und "aus Kulanz" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" 1452,00 Euro bezahlt.

Es ist traurig, aber wahr. Man kann das Verhalten der Fluggesellschaften auf einen Nenner bringen:

Freundliche und bemühte Flugpassagiere bedeuten den Airlines nichts. Die sehen in gutgemeinten Schreiben von Passagieren nur naive und arglose Verbraucher, die es übers Knie zu hauen gilt. Wer sich selbst um die Entschädigung bei einer Flugverspätung bemüht, wird bitter enttäuscht und von den Airlines nicht ernst genommen.

Wer sich so erniedrigt und entwürdigend behandeln lässt, lässt sich wohl auch leichter als bescheidener und vertrauensseliger Verbraucher in einem Schlichtungsverfahren auf dem Präsentierteller übervorteilen. Solchen arglosen Kunden wird dann unter großem Tamtam großzügig ein Fluggutschein über ein paar Hundert Euro überreicht, aber natürlich nur als Ausnahme, so dass der Verbraucher auch noch meint, er hätte irgendwie einen Vorteil. Stattdessen lachen sich die Flugmanager bei der Schlichtungsstelle schlapp und danken der Bundesregierung wahrscheinlich noch auf Jahre für eine solch schöne Plattform.

Es ist wirklich unfassbar, aber ohne Drohung durch den Anwalt und nur kurz vor dem Gerichtsverfahren geben Fluggesellschaften klein bei, weil sie dann erkennen, dass der nette Verbraucher es wohl doch ernst meint. Dann wird eben ausbezahlt, was ja auch nicht wehtut, weil es einer von Millionen ist. 

Man wird es mir nicht übelnehmen, aber da zweifel ich schon an der Kompetenz einiger Manager in den Vorstandsetagen der Fluggesellscjhaften. Glauben die wirklich, dass alle Verbraucher so treudoof sind? 

Leute, nehmt euer Recht in die Hand und zeigt denen, dass es SO NICHT GEHT!

Eigentlichw ollte ich ja Air Berlin und vor allem Etihad ,meiden, was aber gar nicht so leicht ist, wenn man immer in Asien geschäftlich unterwegs ist. Das nächste Mal weiß ich auf jeden Fall, wie ich vorgehe: Ohne Gnade sofort vor den Kadi!

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Ja, GUTEN MORGEN!

Wers noch nicht gemerkt hat: Fluggesellschaften rücken die Scheine nicht so einfach "aufs erste Anfordern" raus. Die bocken, was das Zeug hält. Da hilft es wenig, dass die Entschädigung im Gesetz steht.

Was will man als kleiner Verbraucher da schon machen? Die Flugkonzerne sind doch viel zu mächtig, als dass die sich um irgendwelche Flugpassagiere kümmern. Die EU Fluggastrechte sind ja auf dem Papier sehr schön. Alles hört sich wunderbar verbraucherfreundlich an. Wenn man dann aber mal im Schlamassel einer Flugverspätung feststeckte und die Entschädigung haben will, geht gar nichts. Was nützen solche Gesetze? Das ist wieder typisch Europa: Vorschriften über die Krümmung der Banane und Gurke, aber total unnütz in der Praxis.

Wenn man 250 € Entschädigung von der Fluggesellschaft will, kann mans gleich sein lassen. Bei 800 € oder mehr als 1000 € wirds natürlich schon interessanter. So viel Geld würd ich jetzt auch nicht einfach in den Wind schießen. Wenn ich einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch auf soviel Geld habe, dann will ich den auch durchsetzen. 

Außerdem wärs mir der Spaß wert, allein schon deswegen, weil die Fluggesellschaften so dreist sind und immer glauben, die können mit ihren Kunden machen was sie wollen: Erstmal stundenlang in der Warteschleife hängen lassen, wenn man dran ist, weiß wieder keiner, worums geht usw.

Das ist heutzutage in der Flugbranche genauso wie bei Telekomkonzernen, Internetanbietern, der Bahn usw. Überall darf der Kunde schön für jede Extra "Leistung" zahlen, aber wehe, man beschwert sich einmal. Dann wird jeder Cent umgedreht. Lächerlich, einfach lächerlich. Oder besser: Traurig, einfach traurig!

ÜBRIEGENS: Die Fluggesellschaft muss den Anwalt zahlen, wenn sie verliert. Das ist in Deutschland wenigstens mal ein Argument, einen Rechtsanwalt zu bemühen, solche Entschädigungen einzuklagen.

 
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Leute, leute , was man hier immer lesen muss: Eigentlich ist es doch sooo einfach!

Die meisten hier verstehen nicht, dass der Erfolg, um an die Entschädigung aus der VO 261/2004 zu kommen, bei ihnen selbst liegt:

Wer mutig und selbstsicher gegenüber einer Fluggesellschaft auftritt, hat schon fast gewonnen. Die Fluggesellschaften versuchen zwar auch kundige Flugpassagiere irgendwie hinzuhalten und loszuwerden. Aber erfahrene Claim-Manager bei den Airlines wissen sofort, mit wem sie es zu tun haben: abgeklärten und informierten Flugpassagieren, die es ernst meinen ODER zaghaften und unsicheren Verbrauchern, die sich leicht an der Nase herumführen lassen! Wer einen Beschwichtigungsbrief mit netten Entschuldigen und vielleicht einem Fluggutschein erhält, wird vom Claim-Management der Fluggesellschaft eben als Weichei crying eingeordnet, mit dem man es machen kann. Wer die Entschädigung voll ausgezahlt bekommt, kann sich auf die Schulter klopfen, und hat Entschiedenheit und Rückgrat bewiesen yescool

 

Wer unentschlossen und zögerlich an die Fluggesellschaft schreibt, ob die denn vielleicht wenigstens ein bisschen Geld überweisen könnten, der scheitert GARANTIERT. Mitarbeiter der Kundendienste bei den Fluggesellschaften sind da drauf trainiert, Schwächen bei Flugpassagieren auszumachen und die an der Nase herumzuführen. Wer schon alleine freundlich und bettelnd rumschwadroniert, wird bei denen nicht ernst genommen. Die haben doch nichts zu verschenken. Glaubt ihr ernsthaft Fluggesellschaften zahlen euch die Kohle mal eben so freiwillig??! Auch wenn die Entschädigung glasklar gesetzlich festgelegt ist, wissen die Fluggesellschaften, bei wem man es sich erlauben kann. Eben bei zartbesaiteten und total scheuen Leuten. Die kann man eben schon mit einem kurzen Schreiben für 55 Cent Briefmarke abspeisen.

Wer sich auskennt, weiß den Weg:

1. Schreiben an Fluggesellschaft

(dass die die Entschädigung zahlen (Bankverbindung angeben) und eine Frist setzen, bis wann die Airline gezahlt haben muss, sonst drohen, dass Rechtsanwalt eingeschaltet wird; hier in diesem Beitrag: Richtig mahnen Ich will mein Geld! wird genau beschrieben, wie man vorgehen muss)

 

2. Per Einschreiben an die Fluggesellschaft schicken

(um beweisen zu können, dass die es auch wirklich erhalten haben)

 

3. Rührt sich die Fluggesellschaft nicht (wie wohl immer) oder schreiben die irgendeinen Entschuldigungsbrief, sofort Rechtsverfolgung nach ZPO aufnehmen: wer sich auskennt, schickt sofort Mahnbescheid, wer so was noch nie gemacht hat, gibt die Sache einem erfahrenen Rechtsanwalt in die Hände.

So ein Rechtsanwalt zaubert ja auch nicht. Nur: Wenn ein Anwalt sich meldet, ist die Botschaft klar: Der Verbraucher meint es ernst und blendet nicht. Und so ein Forderungsbrief vom Anwalt macht schon Eindruck: Da weiß jede Fluggesellschaft, was die Stunde geschlagen hat. Und genau deswegen zahlen die Fluggesellschaften die Entschädigung auch meistens erst dann, weil sie dann wissen, dass der Flugpassagier die Sache nicht auf sich beruhen lässt.

Eigentlich seltsam, dass so wenige leute bescheid wissen und sich irgendwie immer durchwuseln wollen. Bei nem Rechtsstreit zählt immer HALTUNG, KONSEQUENZ UND STANDHAFTIGKEIT: Wer schon gebückt in so einen Streit reingeht, kann ja nur verlieren. Und wer seine Drohungen, einen Rechtsanwalt nach Verstreichen der gesetzten Frist, nie wahrmacht, wird natürlich nicht mehr ernst genommen. 

Beantwortet von (6,750 Punkte)
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Die Airlines sind doch bekannt dafür, dass sie immer blocken, was das Zeug hält.

HARTNÄCKIGKEIT heisst das Geheimrezept. Und wenn die nicht spurten, muss man eben auch mal den Satz wahrmachen: "... werden wir unseren Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen ...". Die Fluggesellschaften lesen solche Sätze doch in jedem Schreiben. Und die wissen nur zu genau, dass die Passagiere BLUFFEN.

Wer hat denn den Mumm und schaltet wirklich einen Anwalt ein? Genau! Deswegen sind ja auch die Foren hier vollgepostet. Weil sich alle aufregen, aber keiner wirklich was macht.

Ich habe echt respekt vor meinem Kollegen. Der hat mit seiner Familie eine Verspätung bei der Air fRance gehabt und hat das voll durchgezogen. Die haben bis vors Amtsgericht Frankfurt geklagt und haben sogar gewonnen. So muss man es eben machen. Sonst nutzen die Fluggesellschaften zögerndes und zaghaftes Vorgehen schamlos aus.

Es wäre echt gut, wenn es mal eine Sammelklage gegen Fluggesellschaften geben würde. Dann könnte man sich zusammentun und denen mal zeigen, dass man so mit Kunden nicht umgehen darf. So wie mit den Tabakkonzernen in den USA. Die mussten dann auch irgendwie 35 Milliarden Dollar zahlen. Aber in Europa glauben die meisten Fluggesellschaften, dass sie mit ihren Flugpassagieren umspringen können, wie sie lustig sind.

Ich finde es schon heftig, wie HÖRIG die meisten Flugpassagiere sind. Die betreten den Flughafen und geben ihre Mündigkeit und ihr Rückgrat an der Tür ab. Wer schon mal gesehen hat, wie sich die Flugpassagiere ergeben in hundert Meter lange Schlangen vor die Schalter drängen, um einchecken zu DÜRFEN (!!!) für Flüge, die sie schon bezahlt haben, um dann am Check-In demütig auch ja nicht mehr als 20 kg auf die Waage zu stellen und sich dann von den Flughafenmitarbeitern am Security Check entwürdigend und entehrend die Taschen, Hosen und den KÖRPER (!!) durchwühlen und betatschen zu lassen. Dann setzen sich alle schön brav vor die Gates und warten stundenlang, dass sie alle ins Flugzeug gepresst werden. In irgendeine kleine Box mit gesundheitsschädlicher Luft zusammengepfercht.

Und wer dann auch nur mal aufmuckt, wenn er bei den Strapazen und einer heftigen Flugverspätung erschöpft nicht mehr kann, kriegt gleich einen drauf von den Airline Mitarbeitern. 

Die Flugwelt ist echt ne extrem menschenverachtende Branche. So geht man nicht mit MENSCHEN um. Und so etwas muss sich kein Mensch gefallen lassen. Dafür gibt es Gesetze. 

Dass die Fluggesellschaften dann noch nicht mal die absoluten Minimalentschädigungen für ihre Kunden zahlen wollen, zu denen sie völlig glasklar PER GESETZ verpflichtet werden, ist beschämend. Aber es geht eben rein um den Mammon. Hauptsache Gewinn. Egal, wer auf der Strecke bleibt.

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Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

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@Flugrechtler: Zur Anwaltskostenübernahme durch die Fluggesellschaft:
 
Da hier ja einige viel zusammengegoogelte (Fehl- und Falsch-) Informationen verbreiten, habe ich mir mal die Mühe gemacht, nur ein paar blind herausgegriffene Urteile von einigen Gerichten zusammenzustellen (die Liste ließe sich beliebig fortsetzen, es gibt tausende gleichlautender Gerichtsurteile). Daraus geht ganz klar hervor:
 
Die Airline muss die Rechtsanwaltskosten und vorgerichtlichen Anwaltskosten bezahlen!
 
und dazu noch
 
5 % Zinsen auf die Gesamtsumme (vgl AG Frankfurt/Main Urteil vom 07. März 2014 – Aktenzeichen 30 C 3855/13 (68)
 
Alles andere ist einfach falsch. Ich frage mich, warum einige solche Fehlinformationen streuen (CUI BONO?). Sollen Verbraucher hier etwa abgehalten werden, zum Anwalt zu gehen und ihre berechtigten gesetzlichen Entschädigungen einzuklagen? Da könnte man ja glatt den Verdacht schöpfen, dass hier von Fluggesellschaften bezahlte Leute Stimmung machen und hoffen, dass allein gelassene Flugpassagiere sich nicht die Hilfe von Rechtsanwälten holen, da die Airline die Anwälte dann letzten Endes zahlen müsste...
 
Aus den Gerichtsurteilen geht ganz klar hervor:
 
1. Die Fluggesellschaft muss dem Verbraucher die Anwaltskosten erstatten
 
2. Die Fluggesellschaft muss sogar zusätzlich noch 5% Zinsen auf Entschädigung und Rechtsanwaltskosten zahlen
 
3. Eine vorhergehende Anmahnung der Fluggesellschaft ist nicht notwenig
 
4. Die Fluggesellschaft mus die vollen Anwaltskosten zahlen und kann diese nicht anrechnen (Art. 12 der Flugverordnung)
 
5. Eine extra Rechnung vom Rechtsanwalt ist nicht notwendig
 
Alles andere ist Augenwischerei von irgendwelchen Seiten, die nicht wollen, dass Leute an ihre Entschädigung kommen. Hier die Urteilsliste:
 
1. Amtsgericht Rüsselsheim
 

 

Die Entscheidung über die Zinsen und der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt sich aus §§286, 288 Abs. 1 S. 2 BGB. Verzug ist vorliegend mit der Ablehnung der Ansprüche durch die Beklagte mit Schreiben vom 9.9.2011 eingetreten. Die nach Verzugseintritt entstandenen Rechtsverfolgungskosten kann der Kläger von der Beklagten als Verzugsschaden ersetzt verlangen. Ein ersatzfähiger Schaden liegt vor. Die Belastung des Klägers mit der Gebührenforderung seines Prozessvertreters stellt unabhängig davon, ob diese durch den Kläger gezahlt wurde oder nicht  einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB dar. Es kann auch dahinstehen, ob seitens des Prozessbevollmächtigten des Klägers eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgt ist. Die Rechnungsstellung nach § 10 Abs. 1 RVG ist nur für die Erforderlichkeit der Vergütung im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten maßgeblich und ohne Bedeutung für die Fälligkeit des Anspruchs insbesondere im Hinblick auf einen materiellrechtlichen Kostenanspruch (vgl. OLG München, NZV 2007, 211 m.w.N.).

Ein Verstoß des Klägers gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts nach eigenem erfolglosen Anschreiben und durch dessen anschließendes vorprozessuales Tätigwerden liegt nicht vor. Es war aus der ex-ante-Sicht des Klägers nicht unwahrscheinlich, dass die Beklagte erst auf ein fundiertes Schreiben eines Rechtsanwalts entsprechend reagiert und nicht bereits auf das erste laienhafte Schreiben des Klägers selbst. Dies zeigt nicht zuletzt das Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten an den Prozessbevollmächtigten des Klägers, in welchem dem Kläger ein (Vergleichs-)Angebot in Höhe von 400,- EUR unterbreitet wurde.

Eine Anrechnung gemäß Art. 12 VO kommt nicht in Betracht, da es sich bei den Rechtsanwaltskosten um Verzugskosten handelt. Eine Anrechnung ist nur bei solchen Schadensersatzansprüchen möglich, die ihre Ursache im Ergebnis ebenfalls in der Flugverspätung haben, aber ihre Grundlage jenseits der Verordnung finden. Grundlage der Rechtsanwaltskosten ist allerdings der eingetretene Verzug der Beklagten und nicht die Flugverspätung selbst (so bereits AG Rüsselsheim, BeckRS 2011, 21459).

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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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@outsider:

Hier ist das Urteil vom AG Geldern (Amtsgericht Geldern, U. v. 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da hat Ryanair verloren. Das Gericht entschied, dass Ryanair den Fluglotsenstreik einfach als Ausrede benutzt hätte. Das Gericht war wohl über Ryanair ziemlich verärgert, wenn man das Urteil durchliest: "Dies sind nicht mehr als allgemeine Floskeln".

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@Roadie

@alle

Vielen lieben Dank für eure Tips!

Wir haben es durch eure Hilfe endlich geschafft unsere Entschädigung von Air France zu bekommen yescheeky

Es war echt genauso wie ihr vorausgesagt habt. Zuerst habe ich es alleine mit einer Mustervorlage für Flugverspätungen probiert. Da hat Air France schonmal gar nicht reagiert. Dann habe ich mühsam die Adresse von Air France ausfindig gemacht und ein Einschreiben hingeschickt. Eine Antwort habe ich nicht aus Deutschland, sondern nur aus Paris Cedex Frankreich bekommen. Das war aber auch nur so eine nichtssagende tut-uns-leid-Schreiben.

Habe dann lange nach einem guten Rechtsanwalt gesucht, der das für uns machen kann. Wir hatten dann die Auswahl zwischen der Kanzlei Klein (die unsere Rechtsschutzversicherung vermittelt hatte) oder der Kanzlei Bartholl. Wir haben uns dann für die Kanzlei Bartholl entschieden (weil die fast überall als beste Kanzlei genannt wurden).

Wir mussten leider über 3 Monate warten, aber letzte Woche hat uns der Rechtsanwalt geschrieben. Air France zahlt endlich. 2400 Euro!! yessmiley Geduld hat es echt gekostet.

Jetzt sind wir erstmal zufrieden. Mit dem Geld können wir für unseren nächsten Urlaub im Herbst sogar Business fliegen wink Air France sei Dank!

Für alle Unentschlossenen empfehle ich es wie es alle hier schon geschrieben haben. Ein kurzes Schreiben an Air France, am besten gleich ne Frist setzen. Die melden sich eh nicht, also gleich einen Anwalt raussuchen, dem die Sachen schicken und dann abwarten. 

Ich kann die Kanzlei Bartholl aus Berlin empfehlen. Die Anwältin, die unsere Sache bearbeitet hat, war sehr nett. Mit Herrn Bartholl persönlich habe ich nicht gesprochen, aber alle Leute, die ich dort gesprochen habe, waren freundlich und immer hilfsbereit. Und wenn man Top Anwälte schon einschalten kann und nicht mal bezahlen muss, ist es doch das schönste.

 

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