3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,817 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Versicherungsbedingungen:
"Der Versicherer ist nur dann leistungspflichtig, wenn das Reisebüro / der Reiseveranstalter / der Hotelbetrieb oder sonstige Institutionen einen gültigen Reisevertrag mit dem Karteninhaber abschließen, als Zahlungsmittel eine gültige Lufthansa Miles & More Credit Card (...) akzeptieren und der Reise-/Mietpreis mit einer dieser Kreditkarten im Voraus bezahlt wurde. Eine mit einer der Versichertenkarten geleistete Anzahlung genügt, um den Versicherungsschutz zu aktivieren."

Ich habe Probleme mit der reiserücktrittsversicherung. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Ich kann nicht nachvollziehen, wieso mir die Kosten der Stornierung nicht erstattet werden. Da schließt man eine Reiserücktrittsversicherung ab und dann weigern die sich, die Kosten zu übernehmen!

Meine Luxus-Reise kostete mich insgesamt 4.000 €. Zunächst musste eine Anzahlung in Höhe von 1.500 € erfolgen. Ich überwies natürlich diesen Betrag. Den restlichen Betrag i.H.v. 2.500 € bezahlte ich dann ca. 6 Monate später mit meiner Kreditkarte. Soviel ich weiß, wird beim Einsatz der Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung eines Versicherungsunternehmens mit abgeschlossen.

Ich erkrankte schwer und konnte mir die Reise nicht zu dem von mir gebuchten Zeitpunkt zumuten. Die Reise musste ich damit stornieren. Die Stornokosten lagen bei 3.210 €. Selbstverständlich wollte / will ich diese vom Versicherungsunternehmen ersetzt bekommen.

Seitens der Versicherung erfolgte jedoch eine abrupte Ablehnung meiner Bitte! Grund : der Reisepreis i.H.v. 4.000 € wurde nicht vollständig mit der Kreditkarte bezahlt. Ich verstehe das nicht! In der Klause steht doch, dass eine „mit einer der Versichertenkarte geleistete Anzahlung genügt, um den Versicherungsschutz zu aktivieren“ ??? Ich finde, es wird einem Laien nicht ersichtlich, dass damit lediglich die komplette Bezahlung per Kreditkarte gemeint ist.

Ich habe doch ab dem Augenblick, ab dem ich die restlichen Reisekosten mit meiner Kreditkarte bezahlt habe, offensichtlich eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen und nun meinen sie, dass es nicht zustande gekommen ist?

Ich bitte um Abhilfe, vielen Dank!

Gefragt in Rechtsberatung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Nun mussten Sie diese Krankheitsbedingt absagen. Die Stornierungsgebühren haben Sie nun bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung eingereicht. Diese führt nun jedoch an, dass Sie einen solche überhaupt nicht abgeschlossen haben. Fraglich ist also, ob eine Reiserücktrittsversicherung tatsächlich zustande gekommen ist.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein. 

In Ihrem Fall mussten Sie die Reise aufgrund einer Erkrankung, welche einen Versicherungsfall begründen würde.

Nun sagt die Versicherung jedoch, dass gar keine Versicherung abgeschlossen wurde, da diese nur dann gilt, wenn der Reisende den Reisepreis per Kreditkarte bezahlt und Sie jedoch nur einen Teil per Kreditkarte bezahlt haben. 

Hierzu hat das AG München folgendes entschieden:

Amtsgericht München, Urteil vom 14.8.2013 (Az.: 242 C 14853/13)

Gilt eine Reiserücktrittsversicherung über einen Kreditkartenanbieter nur dann, wenn der Reisepreis mit der Karte bezahlt wird, ist damit der Gesamtpreis gemeint. Wird ein Teil der Rechnung überwiesen - zum Beispiel die Anzahlung - tritt die Versicherung nicht in Kraft. 

Es scheint also tatsächlich so, als hätten Sie tatsächlich keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dieses kann natürlich je nach Einzelfall unterschiedlich bewertet werden.

Zum Schluss möchte ich noch anbringen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt. Für eine professionelle Rechtsberatung wäre es vielleicht von Vorteil zusätzlich noch einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
0 Punkte
...