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Hey ihr Lieben,

mein Freund und ich denken, dass wir hier gut beraten werden.
Mittlerweile bin ich Mutti eines kleinen, süßen Sohnes.
Die Schwangerschaft verlief fast komplitkationslos...aber eben nur fast.
Leider kam es zwischendurch zu erheblichen und überraschenden Komplikationen.
Letzten Mai wollten mein Freund, seine Eltern und ich Urlaub in Griechenland machen. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits schwanger.
Da ich mich jedoch ziemlich fit gefühlt habe und ich bis dato keinerlei Schwierigkeiten noch sonstige Probleme mit/während der Schwangerschaft hatte, dachte ich, dass mir Urlaub ganz gut tuen würde, bevor es so richtig ernst wird.
So buchten wir einige Monate vorher die Reise und schlossen dabei eine Reiserücktrittsversicherung ab.

Ende April dann die Überraschung: vorzeitge Wehen sorgten dafür, dass wir die Reise abblasen mussten. Genauer genommen riet mir mein damaliger behandelnder Arzt davon ab, in diesem Zustand eine Reise zu unternehmen, vor allem in Regionen in denen es ganz schön warm werden kann. So beschlossen wir für das Wohl unseres damaligen Ungeborenen und meinem Wohl, den Urlaub nicht zu machen.
Da wir keine alternativen Personen fanden, die den Urlaub an unserer Stelle machen könnten, mussten wir sie stornieren.
Die Kosten dafür beliefen sich auf ganz genau 2.353 €. Wir sind davon ausgegangen, dass uns die Versicherung diese erstatten würde. Falsch gedacht. Wir erhielten eine Ablehnung. Nachdem wir da angefragt hatten hieß es, dass in unserem Fall, kein triftiger Grund vorliegen würde, der einen entsprechenden Rückerstattungsanspruch begründen würde.
Die Schwangerschaft sei ja schließlich bereits bei Buchung bekannt gewesen und nach den Versicherungsbedingungen seien nur „unerwartete schwere Erkrankungen“ ein Versicherungsfall.
In unseren Augen liegen die mit ihrer Begründung daneben.
Die Schwangerschaft lief bis dato völlig unproblematisch, ich hatte nie irgendwelche Beschwerden o.Ä.. Darum sind die vorzeitigen Wehen für mich bzw. uns, alles andere als vorhersehbar gewesen, ganz im Gegenteil. Wir hatten keinerlei Bedenken, dass wir bzw. ich die Reise nicht hätten durchführen können, ansonsten hätten wir es gleich komplett sein lassen!

+> Nun unsere Frage: Solch eine unerwartet und völlig überraschende Komplikation muss doch auch ein Versicherungsfall darstellen (= „unerwartete schwere Erkrankung“? ) oder liegen wir damit völlig falsch? Die Versicherungs muss doch damit eigntl. die Kosten übernehmen? Lieben dank.

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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2 Antworten

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Guten Tag,

leider ist es oft so, das eine Reiserücktrittsversicherung sich weigert die Stornokosten zu übernehmen, obwohl Sie eigentlich die Pflicht hat dies zu tun. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Versicherung nicht in der Pflicht steht, die Kosten für die Stornierung zu übernehmen.

Um zu klären, welcher der beiden Fälle in Ihrem Fall gegeben ist, möchte ich ein Urteil des Amtsgerichts in München anführen, welches sich in dem verhandelten Fall genau mit dieser Frage beschäftigt hat. Es geht um das Urteil vom 3.4.2012 (Az. 224 C 32365/11).

Auch in diesem Sachverhalt war ein Ehepaar aufgrund vorzeitiger Wehen im Rahmen einer Schwangerschaft dazu gezwungen die gebuchte Reise zu stornieren. Die Übernahme der Stornierungsgebühren wurde von der abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung jedoch abgelehnt, da die Schwangerschaft bei der Buchung der Reise bekannt gewesen war und somit keine unerwartete schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorlag.

Recht bekamen allerdings die Reisenden. Das Ehepaar habe laut der Richterin einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten, da ein Versicherungsfall vorliege.

 Ein Versicherungsschutz bestehe nach den Versicherungsbedingungen dann, wenn die versicherte Person von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen werde und infolgedessen der Reiseantritt nicht möglich sei. Zwar sei das Vorliegen der Schwangerschaft bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Jedoch habe zu diesem Zeitpunkt eine komplikationsverlaufende Schwangerschaft vorgelegen, so dass keine Bedenken gegen die Durchführung bestanden habe. Die Schwangerschaft an sich sei keine Erkrankung. Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft sei allerdings als unerwartete schwere Erkrankung anzusehen. Das Auftreten von vorzeitigen Wehen sei eine unerwartete schwere Komplikation. 

Da sich dieser Fall mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt sehr ähnlich ist, sehe ich die Versicherung auch bei Ihnen in der Pflicht die Gebühren für die Stornierung zu übernehmen. Sie sollten sich daher meiner Meinung nach nocheinmal an die Versicherung wenden und auf Ihrem Anspruch bestehen.

Zum Schluss möchte ich jedoch noch anführen, dass es sich bei diesem Beitrag nur um meine persönliche Rechtsmeinung handelt. Einen Rechtsrat kann Ihnen in meinen Augen nur ein Fachanwalt geben.

Beantwortet von (11,620 Punkte)
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Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um Stornierungskosten abzuwenden, falls eine Reise kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.

Zum Grundkatalog der Leistungsfälle von Rücktrittsversicherung zählen Erkrankungen. Wenn unerwartet ein Reiseteilnehmer oder einer seiner nahen Angehörigen erkrankt oder einen Unfall hat, springt diese Versicherung ein. In der Regel gilt das für alle Familienmitglieder, die die Reise dann nicht antreten können. Das gilt zumindest dann, wenn die Reise zusammen gebucht wurde.

Nun fragen Sie sich, wie dieses sich im Falle einer Komplikation bei einer Schwangerschaft verhält und ob dieses eine Erkrankung begründet, welche zum Rücktritt berechtigt. Hier hat das AG München folgendes entschieden:

AG München, Urteil vom 3.4.2012, Az. 224 C 32365/11

Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehepaar für sich und seinen Sohn Mitte Februar 2011 eine Reise nach Griechenland. Die Reise sollte im Mai stattfinden. Zum Zeitpunkt der Buchung war die Ehefrau bereits schwanger, die Schwangerschaft war bis dahin völlig komplikationslos verlaufen. Gleichzeitig mit der Buchung schlossen die Reisenden eine Reiserücktrittsversicherung ab.

Ende April kam es plötzlich zu vorzeitigen Wehen. Die behandelnde Ärztin riet daher von der Reise ab. Das Ehepaar stornierte die Reise und verlangte die Stornokosten in Höhe von 2535€ von Reiserücktrittsversicherung.

Diese lehnte die Zahlung jedoch ab. Schließlich sei die Schwangerschaft bereits bei der Buchung bekannt gewesen. Nach den Versicherungsbedingungen sei nur eine unerwartete schwere Erkrankung ein Versicherungsfall. Die Komplikationen seien völlig unerwartet gewesen, erklärte das Ehepaar und erhob Klage vor dem AG München.

Die zuständige Richterin gab den Reisenden Recht. Das Ehepaar habe einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten, da ein Versicherungsfall vorliege. Ein Versicherungsschutz bestehe nach den Versicherungsbedingungen dann, wenn die versicherte Person von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen werde und infolgedessen der Reiseantritt nicht möglich sei. Zwar sei das Vorliegen der Schwangerschaft bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Jedoch habe zu diesem Zeitpunkt eine komplikationslos verlaufende Schwangerschaft vorgelegen, so dass keine Bedenken gegen die Durchführung der Reise bestanden habe. Die Schwangerschaft an sich sei keine Erkrankung. Das unerwartete Auftreten von Komplikationen während einer Schwangerschaft sei allerdings als unerwartete schwere Erkrankung anzusehen. Das Auftreten von vorzeitigen Wehen sei eine unerwartete schwere Komplikation.

Aufgrund dieses Urteils bin ich der Auffassung, dass ihr sehr wohl einen Anspruch auf die Übernahme der Stornokosten durch die Versicherung habt, da von der Richterin die vorzeitigen Wehen als unerwartete schwere Komplikation eingestuft worden sind, womit ein Versicherungsfall begründet wurde.

Ihr solltet euch daher meiner Meinung nach nochmals an die Versicherung wenden und auf euren Anspruch bestehen.

Zum Schluss möchte ich aber noch darauf hinweisen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtsmeinung darstellt und keinen Rechtsrat. Diesen kann euch wohl nur ein Rechtsanwalt geben.

Beantwortet von (20,610 Punkte)
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