Lieber Fragensteller,
in ihrem Fall kam es dazu, dass der Flug aus den USA leider aufgrund eines Streiks bei der Lufthansa annulliert wurde. Ihnen wurde ein anderer Flug am nächsten Tag angeboten. Dieser wurde leider wiederum annulliert. Nun fragen Sie sich, ob Sie Ausgleichszahlungen verlangen können. Lufthansa lehnt dies ab.
Allgemeines
Ich denke, dass man vorliegend die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 anwenden kann. Hier kam es zweimalig zu einer Flugannullierung. Eine Regelung dahingehend, lässt sich in Art. 5 der Verordnung finden. Demnach haben Flugreisende, die von einer Annullierung betroffen waren, unter bestimmten Umständen Ansprüche auf Ausgleichsleistungen und Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Frage bezieht sich allerdings besonders auf die Frage nach dem Ausgleichsanspruch.
Dieser ist in Art. 7 der Verordnung geregelt. Bei der Strecke USA-Deutschland kann man schon jetzt sagen, dass sich die Höhe auf 600 Euro belaufen wird.
Außergewöhnliche Umstände?
Nun kommen wir zu dem größeren Problem. Denn vorliegend könnte der Ausgleichsanspruch eventuell entfallen, da möglicherweise außergewöhnliche Umstände vorlagen, auf die Lufthansa sich berufen könnte. Entsprechende Norm ist Art. 5 III der VO:
„Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.“
Es gibt verschiedene Gegebenheiten, die einen außergewöhnlichen Umstand darstellen können. Darunter fallen bspw. politische Instabilität,, mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarenden Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln oder auch den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigenden Streiks.
Streik:
Streiks fallen daher regelmäßig unter die Kategorie eines außergewöhnlichen Umstands, wenn diese z.B. direkt vom Betrieb ausgehen. Hier ein interessantes Beispiel:
BGH, Urt. v. 21.08.2012, Az. X ZR 146/11 (siehe auf reise-recht-wiki.de)
Hier buchten die Kläger einen Flug von Amerika nach Düsseldorf. Vor dem geplanten Abflug kündigte das Luftfahrtunternehmen einen Pilotenstreik an, wegen dem der Flug in der Folge annulliert wurde. Die Kläger buchten einen späteren Flug und kamen mit einer zweitägigen Verspätung in Düsseldorf an.
Ein Pilotenstreik begründet einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn dem Luftfahrtunternehmen keine zumutbaren Abwehrmaßnahmen mehr zur Verfügung stehen.
Streiks führen daher sehr oft dazu, dass ein Luftfahrtunternehmen keine Ausgleichszahlungen zu leisten hat. Ich denke, dass Ihnen dies auch schon fast klar war.
Annullierter Ersatzflug:
Interessanter wird es bezüglich des Ersatzfluges, welcher ebenfalls annulliert wurde. Sie beschreiben, dass der Grund einfaches Versagen der Lufthansa war. Leider kann ich mir darunter gerade nicht viel vorstellen. Einfaches Versagen stellt meiner Meinung nach auch keinen sonderlich ungewöhnlichen Umstand dar. Ich gehe davon aus, dass das Versagen hier aus der innerbetrieblichen Sphäre herrührt.
Allerdings wurde hier schon oft die Frage gestellt, ob man überhaupt noch einmal Ausgleichszahlungen verlangen kann, wenn es sich um einen Ersatzflug handelt. Dazu das folgende Urteil:
AG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.05.2013, Az. 31 C 3349/12 (78) (siehe auf reise-recht-wiki.de)
Wird ein dem Fluggast angebotener und bestätigter Alternativflug annulliert, so hat der Reisende deswegen einen weiteren Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Daher würd ich aus meinem persönlichen Empfinden davon ausgehen, dass Sie aufgrund der zweiten Annullierung einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben sollten.
Dies ist, wie bereits erwähnt, meine persönliche Ansicht. Sollte es zu Problemen mit der Lufthansa kommen, kann ich mir vorstellen, dass ein Fachanwalt besser helfen könnte. Einige Beiträge hier im Forum, kann auch viele Hinweise zum Thema Streiks bei Lufthansa geben.