3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,813 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Flugstrecke Marsa Alam - Leipzig (ca 3400 Km)
Flug wird wegen großer Verspätung (> 20 Stunden) annuliert.

Der Ersatzflug (Start mit 4 Stunden Verspätung) geht aber an einen anderen Airport in 3700 km Entfernung.
Dort findet ein Bustransfer (6 Stunden) zum ursprünglichen Ziel-Airport statt.

Wird die Transferzeit auf die verspätete Ankunftszeit des Ersatzfluges addiert ?

Welche Flugdistanz wird für die Berechnung der Ausgleichszahlung zu Grunde  gelegt, die ursprünglich geplanten 3300 Km oder die tatsächlich geflogenen 3700 Km ?
Gefragt in Flugverspätung von (160 Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo,

Ihre Frage bezieht sich wohl auf den Anspruch auf Ausgleichszahlungen, der sich aus Art. 7 der Fluggastrechtverordnung Nr. 261/2004 ergibt.

Die Höhe variiert je nach Flugstrecke zw. 250 und 600 Euro. 

a)  250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, 

b)  400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km, 

c)  600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Bei ihnen geht es nun um die Frage, ob wohl 400 Euro oder 600 Euro in Frage kommen. Ebenso wurden Sie nicht zum ursprünglichen Zielflughafen geflogen, sondern mussten noch einen 6-stündigen Bustransfer in Kauf nehmen. 

Jedenfalls ist in der Verordnung ebenso normiert, dass bei der Ermittlung der Entfernung der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. Insofern gehe ich davon aus, dass nicht das ursprünglich geplante maßgeblich ist, sondern das tatsächlich geflogene zählt. 

Zu beachten ist allerdings, dass die Berechnung nach der Großkreismethode erfolgt. Dies ist die kürzeste Strecke entlang der Erdoberfläche (Orthodrome). Insofern kann nicht einfach die Luftlinie zur Berechnung herangezogen werden, allerdings finden Sie online auch Websites, die die Strecke nach dieser Methode berechnen.

Da der Flug ja aus Ägypten nach Deutschland fliegen sollte, ist noch zu beachten, dass die Verordnung nach Art. 3 dann nur anwendbar ist, wenn der Flug auch von einem Luftfahrtunternehmen der europ. Gemeinschaft ausgeführt wurde. Dies allerdings nur am Rande.  

Zudem sind diese Ausführungen nur meine Gedanken, wie ich die Verordnung interpretieren würde. Am besten wenden Sie sich bei speziellen Fragen an einen Rechtsanwalt vom Fach. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
...