Hallo Frank,
du hast bei Lufthansa einen Flug von Leipzig nach Bangkok über Wien gebucht. Der Hinflug wurde letztendlich von Austrian Airlines durchgeführt. Dein Zubringerflug hatte 2 Stunden Verspätung und wurde letztendlich abgesagt. Die Ersatzbeförderung hat dich dann 24 Stunden später nach Bangkok geflogen. Als du bei Lufthansa eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung beantragt hast, wurde dir mitgeteilt, dass deine Anspruchsstellung an Austrian Airlines weitergeleitet wurde. Dies hat dich verunsichert.
Wer muss dir eine Ausgleichszahlung zahlen?
Ich könnte mir vorstellen, das bei dir ein Fall des Code-Sharings vorlag.
Code-Sharing ist ein Verfahren, bei dem zwei oder mehrere Fluggesellschaften einen Flug teilen. Dabei führt eine Fluggesellschaft den Flug aus, die andere tritt als Vertriebspartner auf und verkauft Flugscheine für diesen Flug im eigenen Namen.
Diese Definition und weitere Informationen zu Code-Sharing kannst du unter folgendem Link nachlesen:
http://passagierrechte.org/Codesharing
Im Fall von Code-Sharing muss sich der Fluggast beim Stellen von Ansprüchen immer an das den Flug ausführende Luftfahrtunternehmen wenden.
Siehe hierzu auch folgende Urteile:
AG Frankfurt, Urteil vom 15.6.2007, Az. 31 C 739/07 (bei Google einfach eingeben: "31 C 739/07 reise-recht-wiki.de")
Im Rahmen eines Code-Sharing-Fluges haftet lediglich das ausführende, nicht das beauftragende Unternehmen.
AG Nürtingen, Urteil vom 25.1.2013, Az. 46 C 1399/12 (bei Google einfach eingeben: "46 C 1399/12 reise-recht-wiki.de")
Liegt ein Fall des Code-Sharings vor, so sind die Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegen das den Flug tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten und nicht gegen das Luftfahrtunternehmen, welchem die Flugnummer zuzurechnen ist.
BGH, Urteil vom 26.11.2009, Az. Xa ZR 132/08 (bei Google zu finden unter: "Xa ZR 132/08 reise-recht-wiki.de")
Entsteht eine Flugverspätung oder Annullierung im Sinne der EU-Verordnung, so muss sich der Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen das den Flug tatsächlich ausführende Luftfahrtunternehmen richten.
Fazit
Auch wenn Lufthansa dein Vertragspartner ist und du bei diesen deine Tickets gekauft hast, so war dennoch Austrian Airlines das ausführende Luftfahrtunternehmen von dem annullierten Flug, weswegen dir Austrian Airlines in meinen Augen die Ausgleichszahlung zahlen muss.
Ich kann in diesem Beitrag jedoch nur meine persönlichen Gedanken schildern. Es steht dir daher selbstverständlich zu einen Anwalt für Reiserecht um Rat zu fragen.