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Guten Morgen,

mein Urlaubsziel Palma hatte sich zu einem absoluten Alptraum entwickelt.

Ich buchte 1 Woche all inklusive im Hotel La Perla Negra in Cala Ratjada für circa 2000€. Es war ein kleines gemütliches Hotel, das für mich alles hatte was ich brauchte. Ich brauchte keinen unnötigen Schnick Schnack, sondern lediglich ein sauberes Zimmer mit einem Bad, indem eine Badewanne steht. Zusätzlich gab es einen Außenpool mit Sonnenschirmen und Sonnenliegen. Zum Strand und Hafen waren es gerade einmal 9 Gehminuten, zum Leuchtturm, den ich gerne besuchen wollte 31 Gehminuten. Das Hotel befand sich mitten in Cala Ratjada und so war es für mich einfach und unkompliziert bummeln zu gehen.

Um diesen Urlaub genießen zu können, buchte ich bei Condor einen Flug von München nach Palma. Abflug war in München um 5:55 Uhr mit Flug DE1508 und Ankunft in Palma war planmäßig um 8:10 Uhr.
Bei meiner Ankunft im Hotel war ich angenehm überrascht. Es sah alles schön und sauber aus und sogar besser als im Internet beschrieben. Mein Zimmer lag im Hochparterre und wie so üblich lüftete ich erst einmal richtig durch. Nach einiger Zeit sah ich etwas unter mein Bett huschen und schaute nach, was ich meinte gesehen zu haben. Ich traute meinen Augen nicht! Eine RATTE! Absolut ekelhaft und sofort schaute ich den Balkon hinunter und sah 2 weitere auf einem Vordach sitzen! Unverzüglich meldete ich diesen Vorfall an der Rezeption und die Ratte wurde von einem Mitarbeiter entfernt. Die beiden auf dem Vordach wurden vertrieben. Jedoch sah ich Mülltonnen unterhalb meines Balkons und mir war sofort klar, dass es noch mehrere Ratten bei den Tonnen gibt.

Ich wollte ein neues Zimmer, was ich auch sofort beziehen konnte. Jedoch entsprach dieses Zimmer so gar nicht meinen Vorstellungen. Es hatte zu wenig Staufläche und ein Etagenbett, an dem sich ein wackliges Gitter am oberen Bett befand. Deshalb bestand ich auf ein anderes Zimmer. Mein Zimmer in dem ich schließlich meinen Urlaub verbringen konnte, befand sich oberhalb des ursprünglichen Zimmers.
Ich forderte das Hotel auf eine Reisepreisminderung vorzunehmen. Doch das wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass es sich lediglich um eine verirrte Palmratte gehandelt habe, die sich beim Baumschneiden in mein Zimmer verirrt hatte. Was nun?

Habe ich Anspruch auf Reisepreisminderung?
Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Tag, 

leider hatten Sie bei ihrer Ankunft im Urlaub ein Problem mit dem Hotelzimmer. 

Gebucht wurde eine Pauschalreise. Bei größeren Fehlern bzw. Mängel bei einer der geschuldeten Reiseleistungen können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalters geltend gemacht werden. Sie fragen insbesondere nach einer Minderung des Reisepreises nach §651 d BGB. 

 

Ein solcher Anspruch kommt wie bereits gesagt erst dann in Betracht, wenn die Reise mangelhaft ist und der Reisende diesen Mangel auch dem Reiseveranstalter angezeigt hat. Ein Mangel liegt vor, wenn die nicht die zugesicherten Eigenschaften hat oder mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit der Reise mindern. 

 

Möglicherweise könnte die Ratte im Hotelzimmer einen solchen Umstand darstellen. Dazu möchte ich folgendes Urteil heranziehen: 

 

AG Köln, Urt. v. 07.09.2015, Az.: 142 C 78/15 (zu finden über die Google-Suche mit der Eingabe: „reise-recht-wiki 142 C 78/15“)

In diesem Fall buchte ein Kläger eine Reise für sich und seine Familie nach Mallorca mit der Unterbringung in einem Familienzimmer. Der Kläger behauptete, dass das Zimmer von Ratten befallen gewesen sei, weshalb die Familie das Zimmer wechselte, welches ebenfalls als mangelhaft betitelt wurde. Er eine Reisepreisminderung von 50%. 

Das Gericht entschied allerdings gegen den Kläger. Es liege kein Reisemangel vor, wenn eine Ratte während der Nacht in das Hotelzimmer eindringt und sie durch einen Angestellten vertrieben werden kann. Zwar ist es korrekt, dass eine Unterkunft frei von Ungeziefer sein muss, allerdings gilt ein alleiniges Auftreten von Ungeziefer nicht als Mangel. Denn man muss dies mit den landestypischen Bedingungen in Verhältnis setzen. Sollte es also zum wiederholten Auftreten von kleinem Ungeziefer kommen, so gilt dies erst unter befallähnlichen Umständen als Mangel. Bei größerem Ungeziefer müssen diese eine langfristige Beeinträchtigung darstellen.

 

Vergleicht man dieses Fall mit Ihren, so erkennt man einige Parallelen, weshalb es möglich ist, dass eine Preisminderung eventuell nicht greifen wird. Allerdings sind solche Urteile immer noch als Beispiele anzusehen; jeder Fall ist an sich anders und wird auch nach den jeweiligen Umständen anders beurteilt. Deswegen sollte man, wenn man eine genaue Beurteilung haben möchte, sich an einen Fachanwalt wenden.

Trotzdem schadet es nicht, wenn Sie sich erst einmal an den Reiseveranstalter wenden. Eventuell zeigt sich dieser ja kulant. 

 

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Sie haben eine Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB gebucht, sodass sich sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertragsrecht des BGB ergeben. Diese sind in den §§ 651 a-m BGB geregelt und werden gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht. In Ihrem Fall scheint eine Reisepreisminderung gemäß § 651 d am sinnvollsten. 

Damit der Reisepreis gemindert werden kann, müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt worden sein. Dies verlangt zunächst, dass die Reise mit einem Reisemangel behaftet ist. 

Reisemangel

Die wesentliche Pflicht des Reiseveranstalters besteht darin, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist (§651c Abs. 1 BGB). Ein Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB liegt demnach vor, wenn eine wesentliche Reiseleistung einen Fehler aufweist oder nicht die zugesicherten Eigenschaften enthält.

In ihrem Fall befand sich in Ihrem ersten Zimmer eine Ratte. Dazu folgendes Urteil:

AG Köln, Urt. v. 07.09.2015, Az: 142 C 78/15

Der Kläger buchte seine Familie und sich eine all inklusive Reise nach Mallorca in das Hotel H./ Cala d´Or mit Unterbringung in einem Superior-Familienzimmer. Das erhaltenen Zimmer, so behauptet Kläger, sei von Ratten befallen gewesen, weshalb er mit seiner Familie das Zimmer wechselte, welches der Kläger ebenfalls als mangelhaft betitelte. Daher verlangt er von der Beklagten eine Minderung des Gesamtreisepreises um 50%.

Das Amtsgericht Köln wies diese Klage im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ab.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass auch in Ihrem Fall kein Reisemangel anzunehmen ist, da Sie auch direkt ein neues Zimmer bekommen haben.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur einen Reiserat dar. Jeder Einzelfall muss für sich betrachtet werden, weshalb es sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.

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